Rückwirkende Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

Begonnen von Royal_Aces, 21. Oktober 2021, 15:09:21

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Royal_Aces

Folgende Situation:

Montag wie gehabt arbeiten gewesen.

Dienstag morgens plötzlich Unwohlsein, Schlappheit, Schüttelfrost, Halsschmerzen.
Dennoch einen beruflichen Termin am Vormittag wahrgenommen und anschließend wieder nach Hause ins Bett geschleppt. Da war es Mittags, Hausarzt bereits geschlossen, laut Internet Öffnungszeiten sollte er nachmittags wieder geöffnet haben. Beim Arbeitgeber au gemeldet. Nachmittags zum Hausarzt geschleppt, doch keine Sprechstunde, erst am nächsten Tag (also Mittwoch). Also Mittwoch morgen wieder zum Hausarzt. Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung rückwirkend vom Tag davor bekommen bis 25. Oktober. Beim Arbeitgeber angerufen und davon in Kenntnis gesetzt. Die "Büro-Frau" aber sagte rückwirkend gilt nicht. Steht so im Arbeitsvertrag, ich hätte einen anderen Arzt aufsuchen soll, der mich am gleichen Tag noch au schreibt.

Ist das so richtig?

Ich habe mir meinen Arbeitsvertrag angesehen. Da steht, dass die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vom ersten Tag sein muss und spätestens am 3. Werktag vorliegen soll.

Dies ist doch aber gegeben oder sehe ich das falsch?
Au seit 19. Oktober, festgestellt am 20. Oktober

Warum sollte ich zu einem anderen Arzt gehen, wenn ich einen Hausarzt habe? Außerdem hätte ich ja dann erst rum telefonieren müssen, zu welchem Arzt ich kommen kann, weil ich ja bei einem fremden Arzt ein neuer Patient wäre und viele Ärzte im Ort nehmen keine neuen Patienten mehr an. Und ein anderer Arzt hätte mich mit großer Wahrscheinlichkeit auch darauf hingewiesen, dass ich am nächsten Werktag meinen Hausarzt aufsuchen kann.

Da ich verdi Mitglied bin, habe ich daraufhin gleich verdi kontaktiert und die Situation geschildert. Dort sagte man mir, dass meine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung seine Richtigkeit hat. In Ausnahmefällen darf ein Arzt bis zu 3 Tage rückwirkend krank schreiben.

Wie ist eure Meinung dazu?

Muss ich jetzt irgendwelche Konsequenzen befürchten von meinem Arbeitgeber?

Gast50147

Zitat von: Royal_Aces am 21. Oktober 2021, 15:09:21Da steht, dass die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vom ersten Tag sein muss und spätestens am 3. Werktag vorliegen soll.
Die AU Bescheinigung ist doch vom 1. Tag, dem 19. Dass sie am 20. ausgestellt wurde hat keine Auswirkung.
1 Tag rückwirkend kann der Arzt immer krank schreiben.
Du hast korrekt gehandelt und dir nichts zu schulden kommen lassen

Yavanna

Was die "Büro-Frau" sagt, kann dir egal sein. Reich die AU ein und wenn überhaupt Probleme aufkommen, handelst du dann. Zuständigkeit und Kompetenz klären

Royal_Aces

Dann bin ich ja beruhigt.

Mir erschließt sich auch die Logik nicht. Es ist ein Pflegedienst bei dem ich angestellt bin. Logischerweise arbeiten dort auch Pflegekräfte, die Wochenende und Feiertags arbeiten müssen. Wie sollen die das denn machen, wenn die an einem Samstag erkranken wo kein Arzt geöffnet hat? Wegen einer Grippe die Notaufnahme blockieren? Bzw meines Wissens und Erfahrung nach stellt selbst ein Bereitschaftsarzt keine Krankschreibung aus sondern verweist darauf, dass man am nächsten Werktag zu seinem Hausarzt gehen soll um eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zu bekommen.

Gast50147

Du kannst echt beruhigt sein. Deine Büro-Frau braucht nur ein up date. :mocking:

Royal_Aces

Den gleichen Disput hatte ich mit ihr schon einmal wo ich eine Krankmeldung für meine kleine Tochter brauchte. Unser Kinderarzt hatte zu. Der andere Kinderarzt im Ort, der sonst Vertretung macht, hatte dieses Mal keine Vertretung gemacht. Sondern ein Arzt im Dorf, welches auch nicht un die Ecke war. Bin nicht mobil. Da war es 9.45 Uhr. Die Praxis in dem Dorf macht aber schon um 10 Uhr zu, telefonisch hatte ich dort auch keinen mehr erreicht. Da sagte die "Büro-Frau" Ich sollte zur Notfall Sprechstunde in einem anderen Ort, der noch weiter weg war. Obwohl unsere Kinderärztin am Montag wieder geöffnet hat. Da war es Freitag. Eine rückwirkende Krankschreibung ist nicht gültig, sagte sie.

Gast50147

Zitat von: Royal_Aces am 21. Oktober 2021, 17:20:06Eine rückwirkende Krankschreibung ist nicht gültig, sagte sie.
Das ist halt eine besonders kluge Frau  :lachen: