Vermieter hält gerichtl. angeordnete Unterlagen fürs JC zurück

Begonnen von Lunaka, 21. Oktober 2021, 17:02:02

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Lunaka

Hallo ihr Lieben   :smile:

ich habe einige Fragen zum Thema Vermieter bzw. Unterlagen, die ich vom Vermieter fürs Jobcenter brauche.

Zur Vorgeschichte: Ich bin in eine WG mit 3 Parteien gezogen und hatte einen Untermietvertrag mit 240€ Miete und 60€ Nebenkosten. Einer der Hauptmieter ist vor einem Jahr ausgezogen und der andere im März diesen Jahres. Nachdem der erste Hauptmieter ausgezogen ist, wurden von den Vermietern (bestehend aus Mutter und Sohn) neue Hauptmietverträge für den (noch)Mitbewohner und mich ausgefertigt, den ich auch unterschrieben habe. Der neue Vertrag sollte für das leer gewordene Zimmer gelten und die Miete beträgt laut diesem Vertrag 400€ und 90€ Nebenkosten.

Die Vermieter haben dann behauptet den Mietvertrag nicht erhalten zu haben und die Mutter hat mir eine Kündigung für Ende März geschrieben, die ich auch dem Jobcenter geschickt habe. Daraufhin wurde mir keine Miete und keine Nebenkosten mehr gezahlt, weil das Jobcenter einen Nachweis haben wollte, dass ich weiterhin in der Wohnung wohne. Das Ganze ging im September vor Gericht und ich habe mich mit der Gegenpartei auf einen Vergleich geeinigt.

Laut Vergleicht haben sich die Vermieter verpflichtet mir eine Vermieterbestätigung für das Jobcenter auszustellen und mir zuzusenden. Ich sollte der Anwältin das Schreiben zuschicken, das die Vermieter unterschreiben sollten, was ich auch getan habe. Ich habe das Schreiben aber nicht unterzeichnet zurückerhalten, die Anwältin hat mir auf Nachfrage mitgeteilt, dass das Schreiben per Einschreiben an das Jobcenter geschickt wurde.
Ich habe auch vor ein paar Tagen einen Brief vom Jobcenter bekommen, der das bestätigt und nach dem rückwirkend 300€pro Monat gezahlt werden. Die Vermieter haben dem Schreiben von mir wohl noch einiges hinzugefügt, die 300€ habe ich z.B. nicht erwähnt.

Daher meine erste Frage – beiden Vermietern liegt keine Genehmigung mit dem Jobcenter zu kommunizieren. Dürfen die Vermieter dann einen Brief an das Jobcenter schicken?

Ich komme darauf, weil das Jobcenter vor der Verhandlung mein schriftliches Einverständnis haben wollte, um mit dem Vermieter Kontakt aufzunehmen. Das Einverständnis habe ich dem Jobcenter für den Sohn auch erteilt, für die Mutter nicht. Da die Mutter die ,,kontaktfreudige" der beiden ist und diverse Schriftstücke für ihren Sohn mitunterschrieben hat, bin ich mir sehr sicher, dass sie den Kontakt zum Jobcenter gesucht hat. Außerdem besteht sie darauf, dass die Miete direkt an sie gezahlt wird.

Kann ein Vermieter dem Jobcenter vorschreiben, dass die Miete direkt an den Vermieter gezahlt wird ohne dass der Mieter da was zu sagen hat?

Ich wüsste gerne was dem Jobcenter genau mitgeteilt wurde und habe mich auf das Gerichtsprotokoll berufen, in dem ausdrücklich steht, dass mir die Bestätigung bis zum 24.09.21 zugeschickt werden muss und die Herausgabe der Bestätigung gefordert. Meine gesetzte Frist wurde einfach ignoriert.

Mein größtes Problem ist aber, dass ich in der Zeit ab der Kündigung bis jetzt die Nebenkosten nach dem neuen Mietvertrag gezahlt habe, also 90€. Bei Gericht wurde beschlossen, dass ich nach dem alten Mietvertrag weiter Miete zahlen soll. Ich konnte vor Gericht nicht beweisen, dass die Miete nur 240€ beträgt, weil ich in dem Moment den alten Mietvertrag nicht gefunden habe und die Anwältin der Gegenpartei hat bezeugt, dass die Miete 300€ betragen würde, was ja eine Falschaussage ist.
Also wurde im Protokoll festgehalten, dass ich monatlich 300€ zahlen muss und diese 300€ hat die Vermieterin auch dem Jobcenter mitgeteilt.

Wie begründe ich dem Jobcenter nun diese 300€?

Außerdem wollte das Jobcenter einen Abschlagsplan von mir, um die Nebenkosten, die ich gezahlt habe, zu begründen. Die entsprechenden Kontoauszüge habe ich dem Jobcenter zugeschickt. Die Vertragskonten laufen auf den Vermieter (Sohn), der im gleichen Haus wohnt und der will mir den Abschlagsplan nicht kopieren.

Habe ich ein Recht darauf, den Abschlagsplan in Kopie zu bekommen? Irgendeinem Vormieter wurde wohl mal eine Kopie ausgehändigt, aber die liegt mir nicht vor.

Ich ziehe zum 01.01.22 aus und will das alles nur noch hinter mich bringen.

Vielen lieben Dank fürs Lesen und schon mal Danke für eure Antworten  :smile:

Liebe Grüße

Lunaka

blaumeise

Zitat von: Lunaka am 21. Oktober 2021, 17:02:02Kann ein Vermieter dem Jobcenter vorschreiben, dass die Miete direkt an den Vermieter gezahlt wird ohne dass der Mieter da was zu sagen hat?
Nein. Eine Direktzahlung der Mietkosten an den Vermieter geht nur unter bestimmten Voraussetzungen. Guck hier, Absatz 7:
Zitat(7) 1Soweit Arbeitslosengeld II für den Bedarf für Unterkunft und Heizung geleistet wird, ist es auf Antrag der leistungsberechtigten Person an den Vermieter oder andere Empfangsberechtigte zu zahlen. 2Es soll an den Vermieter oder andere Empfangsberechtigte gezahlt werden, wenn die zweckentsprechende Verwendung durch die leistungsberechtigte Person nicht sichergestellt ist. 3Das ist insbesondere der Fall, wenn

1.
    Mietrückstände bestehen, die zu einer außerordentlichen Kündigung des Mietverhältnisses berechtigen,

2.
    Energiekostenrückstände bestehen, die zu einer Unterbrechung der Energieversorgung berechtigen,

3.
    konkrete Anhaltspunkte für ein krankheits- oder suchtbedingtes Unvermögen der leistungsberechtigten Person bestehen, die Mittel zweckentsprechend zu verwenden, oder

4.
    konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die im Schuldnerverzeichnis eingetragene leistungsberechtigte Person die Mittel nicht zweckentsprechend verwendet.

4Der kommunale Träger hat die leistungsberechtigte Person über eine Zahlung der Leistungen für die Unterkunft und Heizung an den Vermieter oder andere Empfangsberechtigte schriftlich zu unterrichten.
§ 22 Abs. 7 SGB II

Das passiert aber nicht auf Zuruf des Vermieters. Sondern es muss klare Nachweise oder Anhaltspunkte geben, die einen der obigen Punkte belegen.