Zuflussprinzip

Begonnen von Morris, 27. Oktober 2021, 08:57:57

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Morris

Zum 01.11.21 wird mein jetziger Arbeitsvertrag von 15 Std/ Woche auf nun Vollzeit umgestellt.

So weit so gut.

Der Arbeitgeber, zahlt eigendlich immer zum 15. eines Monats Gehalt/Lohn aus. Somit wäre dies der 15.11.21.

Nach dem Zuflussprinzip, müsste ich den Arbeitgeber "überzeugen", mein Gehalt dann erst zum 01.12.2021 anzuweisen.

Ist meine Aussage zutreffend?

Gruß Andrea


crazy

Warum?
Du bekommst am 15en halben Monat bezahlt und dann immer am 15en den vollen Lohn. Wo ist dein Problem damit?

Birgit63

Der TE muss einen Teil Hartz IV für den Monat November zurückzahlen. Wenn der erste Lohn erst am 01.12. fließen würde, dann eben nicht.

blaumeise

Zitat von: Morris am 27. Oktober 2021, 08:57:57Ist meine Aussage zutreffend?
Wenn du mit der Vollzeitstelle ganz aus dem Leistungsbezug herausfällst, könnte sich das lohnen. Dann bekommst du im November nochmal mehr ergänzendes ALG II und ab Dezember dann keine Leistungen mehr. Das sollte aber genau geprüft werden, da dir ja Freibeträge zustehen und nur das anrechenbare Einkommen aufs ALG II angerechnet wird.

Morris

Zitat von: blaumeise am 27. Oktober 2021, 13:14:23
Wenn du mit der Vollzeitstelle ganz aus dem Leistungsbezug herausfällst, könnte sich das lohnen. Dann bekommst du im November nochmal mehr ergänzendes ALG II und ab Dezember dann keine Leistungen mehr.

Genau so wird dies sein.

Am 29.10.2021 sollte ja das Geld für den November kommen.

Dann spreche ich dies in der Firma kurz durch und man möge mir das erste Gehalt erst am 01.12.2021  überweisen.

Thx  :smile:


Zitat von: blaumeise am 27. Oktober 2021, 13:14:23Das sollte aber genau geprüft werden, da dir ja Freibeträge zustehen und nur das anrechenbare Einkommen aufs ALG II angerechnet wird.

Habe es durchgerechnet ( hartz4 rechner) und ja es passt....  :grins: