Problem Umzug

Begonnen von Wern89, 27. Oktober 2021, 16:20:00

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Wern89

Hallo!

Ich wollte zum 1.11.21 in ein anderes bundesland ziehen und habe es dem alten und neuen jc mittgeteilt und beide waren einverstanden. Nun sagt der Vermieter plötzlich das es erst zum 1.12.21 möglich ist. Jetzt weiß ich nicht was ich tun soll, weil ich dann ja nächsten monat komplett ohne geld bin? Soll ich mich beim alten jc melden und fragen ob sie noch 1 monat länger zahlen können oder zum neuen jc?

justine1992

Zitat von: Wern89 am 27. Oktober 2021, 16:20:00Nun sagt der Vermieter
Und was sagt der Mietvertrag?
Ich freue mich, wenn es regnet, denn wenn ich mich nicht freue, regnet es auch.

Wern89

Den mietvertag habe ich noch garnicht. Ich hatte gehofft das ich ihn heute bekomme, stattdessen sagte mir der vermieter das es erst zum 1.12 geht, obwohl die ganze zeit besprochen war das ich zum 1.11 einziehen möchte. Das ist alles leider so kurzfristig, weil der umzug nicht wirklich geplant war (Trennung von Partnerin).

justine1992

Zitat von: Wern89 am 27. Oktober 2021, 16:20:00Soll ich mich beim alten jc melden und fragen ob sie noch 1 monat länger zahlen können oder zum neuen jc?
Das alte JC ist weiterhin zuständig. Du kannst im November noch in Deiner aktuellen Bleibe wohnen?
Ich freue mich, wenn es regnet, denn wenn ich mich nicht freue, regnet es auch.

jeschik

müsstest doch den neuen mietvertrag haben, wenn du ihn unterschrieben hast gibt es ja zwei Exemplare, wovon eine für dich bestimmt ist. Ohne Mietvertrag und was schriftliches in der Hand kündigt man ja nicht seine alte Wohnung. Ich hoffe mal nicht das Du hier bisher nur mündlich etwas ausgemacht hast. Und wenn Du es schriftlich vorliegen hast oder den Mietvertrag unterschrieben hast, wo drin stand zum 01.11., dann kann der neue Vermieter hier nicht einfach sagen, es geht erst zum 01.12.

Fettnäpfchen

Wern89

Zitat von: justine1992 am 27. Oktober 2021, 16:53:24Das alte JC ist weiterhin zuständig.
Allerdings musst du das deinem JC mitteilen! Umgehend denn dem Datum nach dürfte die Zahlung deiner Leistung eingestellt worden sein.
Falls Leistungen kommen am besten mal schauen ob die schon vom neuen JC kommen!

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Wern89

Also wie gesagt hab ich den mietvertag noch garnicht unterschrieben. Ich habe nur jeweils das mietangebot beiden jobcentern vorgelegt und gesagt das ich zum 1.11.21 umziehen möchte. Der vermieter und ich haben eig. nur darauf gewartet, das das neue jc sagt die wohnung sei angemessen und sie würden zahlen. Als ich dem vermieter die bestätigung vorgelegt habe, bin ich davon ausgegangen das wir das mit dem vorher besprochenem einzugstermin hinkriegen, aber heute kam dann die nachricht das es jetzt wohl doch erst zum 1.12 möglich ist...

Fettnäpfchen

Wern89

Zitat von: Wern89 am 27. Oktober 2021, 17:44:44Ich habe nur jeweils das mietangebot beiden jobcentern vorgelegt und gesagt das ich zum 1.11.21 umziehen möchte. Der vermieter und ich haben eig. nur darauf gewartet, das das neue jc sagt die wohnung sei angemessen und sie würden zahlen. Als ich dem vermieter die bestätigung vorgelegt habe
:weisnich: Soll jetzt was heißen? Bestätigt ja oder nein?
Bei Ja hast die Antworten schon
bei Nein würde ich mich wundern.

MfG FN
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Wern89

Zitat von: Fettnäpfchen am 27. Oktober 2021, 18:06:12
Wern89

Zitat von: Wern89 am 27. Oktober 2021, 17:44:44Ich habe nur jeweils das mietangebot beiden jobcentern vorgelegt und gesagt das ich zum 1.11.21 umziehen möchte. Der vermieter und ich haben eig. nur darauf gewartet, das das neue jc sagt die wohnung sei angemessen und sie würden zahlen. Als ich dem vermieter die bestätigung vorgelegt habe
:weisnich: Soll jetzt was heißen? Bestätigt ja oder nein?
Bei Ja hast die Antworten schon
bei Nein würde ich mich wundern.
MfG FN

Das neue JC hat gesagt die wohung ist angemessen und sie zahlen. Was genau meinst du mit ich habe meine antwort bei ja schon?

edit: Das neue jc geht ja aber davon aus das ich zum 1.11 und nciht 1.12 einziehen. Wenn ich den neuen alg2 antrag am 1.11 stelle würden sie mir ja nciht schon für november etwas zahlen, wenn ich doch erst am 1.12 einziehe oder doch?

Gast50942

Hast du denn schon einen Einstellungsbescheid von deinem alten Jobcenter? Die Zusicherung für die neue Wohnung brauchst du deinem alten JC erst vorlegen, wenn du die Umzugskosten erstattet bekommen willst.

Das dein neuer Vermieter aber so kurzfristig, einfach das Einzugsdatum um ganze 4 Wochen verschiebt, würde mich mißtrauisch machen.
Vielleicht suchst du erstmal weiter solange du keinen Mietvertrag von diesem Vermieter bekommst.

Du musst dem alten JC auf jeden Fall Bescheid sagen, dass du noch keinen Mietvertrag erhalten hast.

Fettnäpfchen

Wern89

Zitat von: Wern89 am 27. Oktober 2021, 18:12:05Das neue JC hat gesagt die wohung ist angemessen und sie zahlen. Was genau meinst du mit ich habe meine antwort bei ja schon?
Dass:
Zitat von: Wern89 am 27. Oktober 2021, 16:20:00und habe es dem alten und neuen jc mittgeteilt und beide waren einverstanden.

und jetzt solltest du die genauen Begrifflichkeiten verwenden und dir auch deswegen und auch damit dir keine Nachteile entstehen den verlinkten Umzugsratgeber mal durchlesen.
z.B.:
Gesagt ist nicht bestätigt, bestätigt ist wenn du es schriftlich hast.

Wenn du eine sogenannte Zusicherung hast das die KdUH angemessen sind. Und dann kannst du auch Kosten für den Umzug und Wohnungsbeschaffung beantragen.
Ratgeber Umzug

Zitat von: Gast50942 am 27. Oktober 2021, 19:33:38Du musst dem alten JC auf jeden Fall Bescheid sagen, dass du noch keinen Mietvertrag erhalten hast.
da das alte JC für die Zusicherung zuständig ist und es bestätigt wurde (hier komischerweise von neuen) und laut Eingangsthema auch vom alten müsste das aber vorgelegt worden sein, oder aber zumindest eine Mietauskunft.

Du kannst ruhig ausführlicher schreiben solange du nicht abschweifst denn wie geschrieben sind beim JC die richtigen Begriffe absolut wichtig um Nachteile zu vermeiden.

MfG FN
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Gast50942

Ich bin selber erst vor kurzem von einem Bundesland in ein anderes umgezogen, daher weiss ich genau, das die Zusicherung das neue JC machen muss.

Mit der Bestätigung des neuen JC reicht man dann beim alten JC eine Kostenübernahme für den Umzug ein, mit mehreren Kostenvoranschläge, je nachdem wie der Umzug durchgeführt wird.

Wenn keine Kostenübernahme erwünscht, braucht man dem alten JC keine Zusicherung vorlegen.

Es reicht eine Änderungsmitteilung, das man ab XX in  XY wohnt und daher ein anderes JC zuständig ist. Sowie das man einen Einstellungsbescheid für das neue JC braucht.

Klingt erstmal einfach, ist aber in der Realität viel Papierkram, war bei mir jedenfalls so ;)

Fettnäpfchen

Wern89

Damit
Zitat von: Gast50942 am 28. Oktober 2021, 15:13:45Ich bin selber erst vor kurzem von einem Bundesland in ein anderes umgezogen, daher weiss ich genau, das die Zusicherung das neue JC machen muss.
hat Paula_P Recht!  :danke: fürs aufpassen und richtig stellen!
Dass
Zitat von: Fettnäpfchen am 28. Oktober 2021, 12:54:12da das alte JC für die Zusicherung zuständig ist und es bestätigt wurde (hier komischerweise von neuen) und laut Eingangsthema auch vom alten müsste das aber vorgelegt worden sein, oder aber zumindest eine Mietauskunft.
ist falsch, sorry  :schaem: Weiß auch nicht was mich da geritten hat würde sagen ein Leichtsinnsfehler.
Aber dafür ist es ja ein Forum wo auf so Fehler aufmerksam gemacht wird/werden sollte. Mach ich ja auch.

MfG FN
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Gast50942

Kein Problem ;) Das ist ja menschlich. Ich habe auch schon etwas rechtlich falsches geschrieben, weil ich gedanklich woanders war- kann passieren ;)