Hilfe zum Weiterbewilligungsantrag

Begonnen von Timo30, 28. Oktober 2021, 00:09:15

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Timo30

Hallo, liebes Forum,
ich hätte eine Frage, es geht darum, dass ich bis zum Dezember den Weiterbewilligungsantrag beim Jobcenter abgeben muss.
Nun hatte ich in der Zwischenzeit einen höheren Betrag von 500 Euro angespart, den ich auch auf mein Bankkonto eingezahlt habe.
Nun stellt sich mir die Frage, ob dies ein Fehler war, wenn solch ein hoher Betrag auf den Kontoauszügen auftaucht, wenn ich diese Kontoauszüge dem Weiterbewilligungsantrag anhänge.
Könnte dies problematisch werden und mir somit der weitere Bezug von Leistungen verwehrt werden ?

Ich hoffe, ihr könnt mir diesbezüglich etwas die Angst nehmen.

jeschik

Hallo Timo30,
meiner Meinung nach sollte man alles vermeiden was beim Jobcenter für aufsehen sorgen könnte.
über welchen Zeitraum hast du den Betrag angespart ?

Timo30

Das Geld habe ich ungefähr 1 Jahr lang angespart

BigMama

Es ist gar kein Problem innerhalb eines Jahre 500 Euro anzusparen.
Die Welt wird nicht von skrupellosen Verbrechern, finstren Kapitalisten oder machtgierigen Despoten regiert, sondern von einer gigantischen, weltumspannenden RIESENBLÖDHEIT.
Wer´s nicht glaubt, ist schon infiziert.
(Michael Schmidt-Salomon, GBS-Sprecher)

jeschik

Zitat von: BigMama am 28. Oktober 2021, 11:50:02Es ist gar kein Problem innerhalb eines Jahre 500 Euro anzusparen.
Sehe ich auch so das ein ansparen dieser Summe innerhalb eines Jahres kein Problem ist, aber die Einzahlung aufs Konto könnte vom Jc zu einem Problem gemacht werden. Wie ist dazu die gesetzeslage ?
Wenn er nachweisen kann das er jeden Monat Summe X für ein Jahr abgehoben hat und daraus jeden Monat etwas angespart hat und so die 500 Euro erreicht hat, dann sollte das dem Jc ja zumindest als Nachweis der Herkunft reichen oder ? Und demnach dürfte es dann nicht als Einkommen sondern müsste als Vermögen vom Jc angesehen werden.

BigMama

Bei Nachfrage des JC reicht die Erklärung, dass das Geld über einen Zeitraum von einem Jahr Zuhause angespart wurde und in einer Summe auf das Konto eingezahlt wurde.
Die Welt wird nicht von skrupellosen Verbrechern, finstren Kapitalisten oder machtgierigen Despoten regiert, sondern von einer gigantischen, weltumspannenden RIESENBLÖDHEIT.
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Sheherazade

Zitat von: jeschik am 28. Oktober 2021, 11:57:01
aber die Einzahlung aufs Konto könnte vom Jc zu einem Problem gemacht werden.

Warum? Es steht doch auf dem Kontoauszug Bareinzahlug und nicht Überweisung von xy. Und diese Bareinzahlung ist kurz und knapp, wie von @ BigMama geschrieben, erklärbar.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Gast50147

Da sehe ich überhaupt kein Problem zumal er zum Ansparen verpflichtet ist für Anschaffungen die nicht vom RS gedeckt sind.
Da hat er eben 17 Monate a´30 € auf Seite gelegt um seine Verpflichtung zu erfüllen.

Fettnäpfchen

Timo30

Zitat von: Timo30 am 28. Oktober 2021, 00:09:15Könnte dies problematisch werden und mir somit der weitere Bezug von Leistungen verwehrt werden ?
Nur wenn du dadurch deinen Schonvermögensbetrag überschreitest! Dann hast du offiziell keinen Anspruch auf ALG 2.
Ratgeber Vermögen
zum nachlesen und rechnen.

Zitat von: Gast50147 am 28. Oktober 2021, 13:00:41Da sehe ich überhaupt kein Problem zumal er zum Ansparen verpflichtet ist für Anschaffungen die nicht vom RS gedeckt sind.
Ist ein Irrglaube der sich standhaft hält.
Keine Ansparungen für Rücklagen beim Arbeitslosengeld II

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Timo30

Also mit den Geld habe ich auch direkt etwas gekauft, nicht das hier jetzt der Eindruck entsteht, dass ich das Geld weiterhin anspare.
Dennoch möchte ich mich für die vielen Antworten bedanken.
Ich werde bei Abgabe des Antrages handschriftlich anmerken, dass das Geld über einen längeren Zeitraum angespart wurde, vielleicht genügt das ja.

Fettnäpfchen

Timo30

Zitat von: Timo30 am 28. Oktober 2021, 14:54:48Ich werde bei Abgabe des Antrages handschriftlich anmerken, dass das Geld über einen längeren Zeitraum angespart wurde, vielleicht genügt das ja.
Da brauchst du nichts extra schreiben. Sowas macht man nur nach Aufforderung und wenn du die bekommst dann hätte dein SB das so oder so gemacht.
Und kommt da was und du brauchst tatsächlich noch Unterstützung dann einfach hier im Thread wieder weitermachen damit es beieinander ist und nicht untergeht.

MfG FN
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Gast50147

Zitat von: Fettnäpfchen am 28. Oktober 2021, 13:28:44Ist ein Irrglaube der sich standhaft hält.

Regelleistung deckt die in § 20 Abs. 1 SGB II genannten laufenden und einmaligen Bedarfe ab.
Sie ist so bemessen, dass grundsätzlich auch die in der Vorbemerkung aus der zusätzlichen Belehrung der Arbeitsgemeinschaft (ARGE) Köln
zitierten Beispiele für Ersatzbeschaffungen aus der Regelleistung bestritten werden können.
Dabei besteht Dispositionsfreiheit der Hilfebedürftigen, für welche
Zwecke und in welcher Höhe sie Rücklagen für die Wiederbeschaffung derartiger Güter bilden.


Für mich ist das eine dehnbare Gummiantwort  der Regierung.
Eine gesetzliche Ansparpflicht für Ersatzbeschaffungen besteht nicht.
Gleichzeitig sollen sie aber (möglichst) durch Rücklagen aus dem RS erfolgen.
D.H. die 446 € stehen nicht in voller Höhe für Lebenshaltung zur Verfügung.
Oder täusche ich mich da.

Fettnäpfchen

Zitat von: Gast50147 am 28. Oktober 2021, 16:30:57Für mich ist das eine dehnbare Gummiantwort  der Regierung.
Zitat von: Gast50147 am 28. Oktober 2021, 16:30:57Oder täusche ich mich da.
Nein
Das Gerücht mit dem ansparen ist einfach widerlegt denn von so einer Summe kann man nichts ansparen. Tabak und Alk wurde gestrichen das gab es ja mal und davon hätte man je nach dem ob man raucht und trinkt etwas wegsparen können wenn man es aufgehört hätte. Von dem Anteil für Kultur wäre es auch noch möglich sind ja 11% also keine fünfzig Euro
und Bildung die man so als eLB nicht mehr braucht aber bei 0,38% spart man dann schon ein paar Jahre für egal was für eine Ersatzbeschaffung.
Naja eine Zahnbürste geht schnell aber die gehört zur Gesundheitspflege und da gibt es ja auch ca. 4,3 %  knapp 20.- da kann man nur hoffen das man nicht mehrere Rezepte/Zuzahlungen hat :grins:

MfG FN
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jeschik

So wie ich das jetzt verstanden habe, kann ich also ohne Probleme zu bekommen in Alg2 einen bar Betrag auf mein Konto einzahlen, solange dieser unter meiner Schonvermögensgrenze liegt ?
Ich kann mich da nur an einen Fall vor vielen Jahren erinnern, wo jemand aus dem bekanntenkreis ein paar hundert euro aufs konto eingezahlt hatte und diese dann voll angerechnet, also gegengerechnet bekam.
War die gesetzgebung dazu vor Jahren mal anders ?

crazy

Nein war sie nicht.
Das Problem bei Bareinzahlungen ist der Herkunftsnachweis.
Ob  Du es gespart hast oder Du eine Straße weiter das Geld bar verdient hast sieht man der Einzahlung nunmal nicht an...Wobei der gesunde Verstand weiß, dass niemand so blöde sein wird  und Verdienst aufs Konto einzahlt