„Annäherungsrechnung“ – Sonderzahlungen – Meldung ans Jobcenter?

Begonnen von Filip2610, 29. Oktober 2021, 17:37:33

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Filip2610

Guten Tag,
eine Frage für einen Freund: Er bekommt ein Ausbildungsgehalt, Berufsausbildungsbeihilfe und aufstockend ALGII 150 Euro/Monat. Das Jobcenter hat da eine ,,Annäherungsrechnung" vorgenommen, weil nach Ansicht des Jobcenters die Einkünfte durch das Unternehmen schwankend seien. Die endgültige Abrechnung/Bewilligung des Jobcenters soll im Mai 2022 kommen. Jetzt hat er von seinem Ausbildungsbetrieb zwei Sonderzahlungen über 200 und 250 Euro bekommen. Ist mein Freund rechtlich verpflichtet, die Sonderzahlungen dem Jobcenter zu melden? Er meinte, in dem Bescheid stand nichts zu solchen Meldungen. Vielen Dank für die Hilfe! :sehrgut:
Filip :cool:




BigMama

Jegliches Einkommen in dieser Höhe ist dem Jobcenter mitzuteilen.
Die Welt wird nicht von skrupellosen Verbrechern, finstren Kapitalisten oder machtgierigen Despoten regiert, sondern von einer gigantischen, weltumspannenden RIESENBLÖDHEIT.
Wer´s nicht glaubt, ist schon infiziert.
(Michael Schmidt-Salomon, GBS-Sprecher)

Birgit63

Natürlich muss er das melden. Jede Änderung der Einkünfte sind zu melden. Dazu gehören auch Sonderzahlungen wie Dividende, Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld etc.