Heirat - Kosten gesetzliche Betreuung?

Begonnen von Gast45217, 29. Oktober 2021, 23:23:06

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Gast45217

Hallo,

für uns wichtige Frage.

Eine Frau lebt seit 3 Jahren vom Krankengeld und ALG1. Diese Frau will nun kein ALG2 beantragen und verzichtet darauf.
Dafür möchte Sie ihren Schwerbehinderten Partner heiraten, bei ihm einziehen und bei ihm leben.
Der Partner hat eine dauerhaft Erwerbsunfähigkeitsrente und ist Pflegegrad 4. Sie bekommt ein monatliche sTaschengeld. Das ist soweit für beide auch alles in Ordnung. (Sie ist die Pflegeperson die ihn pflegt.)
Nun hat sie kein Geld von dem sie lebt.

Nun hat sie in dieser Zeit eine gesetzliche Betreuung beantragt. Sie befindet sich in Therapie.
Vorher, wäre es egal gewesen, weil sie mittellos ist. Auch verzichtet Sie auf ca. 1200€ bei uns in der Region. (Regelsatz und Miete)

ABER.

Was ist nun mit den Kosten für die Betreuung?
Würden diese auf den Ehemann übergehen? Also der Pflegebedürftige Mann der nicht einmal Kindesunterhalt zahlen kann?

Versteht ihr was ich meine? Vorher wüsste ich auch noch gut Bescheid, aber diese heirat , hab ich nicht kommen sehen.


Bitte schreibt etwas. Ich weiß das immer she zu schätzen. =)




crazy

Betreute, die nicht mittellos sind, müssen die Vergütung und die Auslagen des Betreuers aus ihrem Vermögen bezahlen. Sie erhalten hierzu eine Kostenfestsetzung vom Betreuungsgericht. Bei mittellosen Betreuten wird der Betreuer dagegen vom Staat bezahlt.25.02.2020

Frau ist mittellos...???

Gast45217

EIgentlich ist Sie mittelos.

Leider hab ich nun erfahren, dass Sie von in einer immibile steht. Vor 20 Jahren war sie verheiratet und steht doch zusammen mit dem Exmann im Grudnbuch. Sie hat nie das Haus abbezahlt. Deswegen geriet es in vergessenheit.

Nun dreht sich die Situation um. Bis gestern dachte ich noch, sie hat kein Vermögen. Wirklich nichts. Nur eine Tasche mit Kleidung.

Nun stelle ich fest, wenn die beiden heiraten, muss dan ihr vermögen eingesetzt werden um die Betreuung von dem Ehemann zu zaheln? Oder den Kindesunterhalt des Ehemanns?

crazy

Tja manche Menschen...
wenn sie Miteigentümer eines Grundstücks ist, wäre seit 20.Jahren Nutzungsentschädigung fällig gewesen...
Es sollte mal das Scheidungsurteil geprüft werden. Ggf steht da auch was zum Zugewinnausgleich mit bei.


Gast45217