AVGS-Maßnahme wg. Krankheit nicht angetreten - wann ist der Vertrag abgelaufen?

Begonnen von Gast51076, 29. Oktober 2021, 21:27:24

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Gast51076

:) Liebe alle,

ich bin neu hier und freue mich, dass ich dieses Forum gefunden habe. Werde mich auch gerne einbringen, wo und wie ich kann.

Über die Suchfunktion hier hatte ich einen älteren Thread zum Thema Krankheit während Bildungsmaßnahme gefunden. Mein Anliegen ist allerdings doch anders, weshalb ich es nun als eigene Frage stelle.

Ich hatte bereits offline bei verschiedenen Stellen Beratungen zu meiner Frage - zwei davon anwaltliche Beratungen ohne Schein bei Ehrenamtlichen. Leider bin ich immer noch im Nebel. Meine große Hoffnung ist, dass hier jemand das Thema selbst schon hatte und/oder sich auskennt.

Wenn ich einen auf AVGS basierenden Vertrag samt Bewilligung für eine dreimonatige Einzelcoaching-Maßnahme habe, in dem Krankheit nicht explizit geregelt ist - bis auf die sofortige Meldepflicht und das AU-Bescheinigung-Einreichen - ab wann ist der Vertrag bei Nichtantritt der Maßnahme dann "abgelaufen"? Also anders gefragt: Ab wann lässt sich das JC-finanzierte und Zielvorgaben-definierte Programm nicht mehr in einem verkürzten Zeitrahmen vermitteln? Jemand ohne Jura-Examina sagte mir: nach Ablauf von sechs Wochen. Die ehrenamtliche Rechtsberaterin meinte: Verträge seien immer "reine Auslegungssache" und damit erst nach Ablauf der gesamten 12 Wochen. Das erschien und erscheint mir wenig plausibel. In beispielsweise vier Wochen soll ein Träger die Zeiteinheiten von 12 Wochen vermitteln? Sechs Wochen klang für mich von allem, was man mir zu der Fragestellung erzählt hatte, am überzeugendsten. Bin natürlich Laie.

Hat jemand von Euch Erfahrungen oder Infos dazu? Ich bin sehr dankbar für Rückmeldungen.

Liebe Grüße und schönen Abend
m

Gast50942

Zitat von: Gast51076 am 29. Oktober 2021, 21:27:24ab wann ist der Vertrag bei Nichtantritt der Maßnahme dann "abgelaufen

Steht dazu denn etwas im Vertrag?

Willst du das Einzelcoaching überhaupt oder geht dir darum Sanktionen vorzubeugen?

Du könntest auch einfach beim Coach nachfragen ;)

Zitat von: Gast51076 am 29. Oktober 2021, 21:27:24Hat jemand von Euch Erfahrungen oder Infos dazu?

Ich persönlich halte nichts vom AVGS Schein, erstmal wird während des Coachings ja auch persönliche Themen besprochen, wie Stärken und Schwächen und dann hat der MAT keine Schweigepflicht gegenüber dem Jobcenter d.h. alles was du dem Coach erzählt, kann das JC auch erfahren.

Ebenso stört mich, dass der MAT meine Daten ganze zwei Jahre bearbeiten kann und darf- das stand so auf dem AVGS Gutschein drauf den ichmal bekommen hatte.

Gast51076

Vielen lieben Dank, Paula_P, für Deine Antwort.

Zitat von: Gast50942 am 30. Oktober 2021, 10:49:51
Steht dazu denn etwas im Vertrag?

Nein, neben der regulären Laufzeit von 12 Wochen und der Verpflichtung, eine AU sofort anzuzeigen sowie gegenüber dem Träger nachzuweisen, steht dort nichts zum Thema Krankheit und Laufzeit/Laufzeit bei Nicht-Antritt wegen Krankheit.

Zitat von: Gast50942 am 30. Oktober 2021, 10:49:51
Du könntest auch einfach beim Coach nachfragen ;)

Dies ist für mich leider keine Option, weil es sich - mal wieder - um einen Anbieter handelt, der unseriös agiert. Was auch Deine persönlichen Bedenken, die Du zum Thema Vertraulichkeit/Datenschutz beschreibst, in dem Fall untermauert.

"Angst" in dem Sinne habe ich nicht vor Sanktionen. Allerdings kann es tatsächlich dazu kommen. Denn wie immer habe ich keine Zeugen für das - vorsichtig ausgedrückt - unseriöse Gebaren des Anbieters (oder SB). Es waren Aussagen, die mir gegenüber von zwei Leuten des Trägers in Vier-Augen-Settings gemacht wurden. Und zudem zählen da, wo ich JC-technisch gemeldet bin, AU wenig bis gar nichts.

Besonders schwierig finde ich es in einer solchen Situation, wenn beim Suchen nach Informationen zur sachlich-faktischen Lage viele verschiedene Antworten kommen...

Den einen ehrenamtlich tätigen Anwalt bei einer Partei-organisierten Sprechstunde zu ALG II/SGB hatte ich quasi prophylaktisch gefragt, wie lange eine Sanktion gegebenenfalls verhängt werden könne. Darauf warf er eine Suchmaschine an. Das hat mich bei einer SGB/ALG II-Sprechstunde schon sehr irritiert :(

Letztlich interessiert mich ja nur die Lösung/Antwort zu meiner Frage, so es überhaupt eine gibt? Daher suche ich weiter. (Hätte der Anwalt in Ausübung seiner beruflichen, honorarpflichtigen Tätigkeit das gebracht, hätte ich ihm eine schlechte Bewertung gegeben. So denke ich mir: Einem geschenkten Gaul...)

Gast50942

Zitat von: Gast51076 am 30. Oktober 2021, 13:00:36Nein, neben der regulären Laufzeit von 12 Wochen und der Verpflichtung, eine AU sofort anzuzeigen sowie gegenüber dem Träger nachzuweisen, steht dort nichts zum Thema Krankheit und Laufzeit/Laufzeit bei Nicht-Antritt wegen Krankheit.


Seit wann bist du denn AU und wieviele Termine müsstest du noch machen?

Besteht nur der Vertrag oder auch eine Zuweisung mit Rechtsfolgenbelehrung?

Ich kenne das von Arbeitsgelegenheiten, das man nach ca. 4-6 Wochen dauerkranksein, automatisch vom Träger abgemeldet wird.
Aber bei deinem Coaching geht es ja um viel Geld, vorallem wenn man dich innerhalb des Coachings vermittelt, bekommen die nochmal eine extra Prämie.
Von daher kann es sein, dass dich der MAT nicht so gerne aus dem Vertrag lässt.

Stelle doch mal eine förmliche Anfrage, wie lange du vertraglich noch gebunden bist, aufgrund deiner AU. Das am besten nachweislich per Fax an dem MAT übermitteln.

Zitat von: Gast51076 am 30. Oktober 2021, 13:00:36Denn wie immer habe ich keine Zeugen für das - vorsichtig ausgedrückt - unseriöse Gebaren des Anbieters (oder SB).

Du könntest beim Jobcenter Akteneinsicht beantragen und beim MAT Datenauskunft nach DSGVO  :smile:

Zitat von: Gast51076 am 30. Oktober 2021, 13:00:36wo ich JC-technisch gemeldet bin, AU wenig bis gar nichts.

Auch solche JC müssen sich an das SGB halten, ob sie wollen oder nicht. Klingt danach, als bist du bei einer Optionskommune.

Zitat von: Gast51076 am 30. Oktober 2021, 13:00:36Den einen ehrenamtlich tätigen Anwalt bei einer Partei-organisierten Sprechstunde zu ALG II/SGB hatte ich quasi prophylaktisch gefragt, wie lange eine Sanktion gegebenenfalls verhängt werden könne. Darauf warf er eine Suchmaschine an. Das hat mich bei einer SGB/ALG II-Sprechstunde schon sehr irritiert :(

Oje.... vielleicht war der kein Fachanwalt für Sozialrecht sondern eher Arbeitsrecht, das SGB hat auch zwölf Bücher und beinhaltet auch z.B. Rentenversicherungen oder Krankenversicherungen, d.h. nur weil jemand Fachanwalt für Sozialrecht ist, hat er noch lange keine Ahnung vom SGB 2.
Wie lange eine Sanktion geht, müsste man aber trotzdem wissen, wenn man für so eine Sprechstunde ehrenamtlich tätig ist.

Nachtrag: Mir ist eben noch eingefallen: Steht in deinem Vertrag etwas von Kündigunsgfristen oder Widerrufsfristen?

Gast51076

Danke, dass Du mir nochmal Zeit geschenkt hast, Paula_P :smile:

Zitat von: Gast50942 am 30. Oktober 2021, 19:32:15
Seit wann bist du denn AU und wieviele Termine müsstest du noch machen?
Besteht nur der Vertrag oder auch eine Zuweisung mit Rechtsfolgenbelehrung?

Ein Drittel der Zeit ist um.
Und ja, an der Bewilligung der konkreten Maßnahme hing eine Rechtsfolgenbelehrung.

Zitat von: Gast50942 am 30. Oktober 2021, 19:32:15
Stelle doch mal eine förmliche Anfrage, wie lange du vertraglich noch gebunden bist,
aufgrund deiner AU. Das am besten nachweislich per Fax an dem MAT übermitteln.

Das würde ich sofort machen, wenn es sich um einen seriös arbeitenden Anbieter handelte.
Dann hätte ich ja Sorge, dass mein schönes Coaching verfällt. (So wie bei einer Forum-TE hier
in einem anderen Thema.) Da dort jedoch Dinge stattfinden, die strafrechtlich relevant sind und
in die ich hineingezogen werden soll(te), werde ich mit dem Träger gar nicht kommunizieren.
Der hätte dann ja auch etwas in der Hand, das er gegen mich verwenden könnte. Nach dem
Motto: Schau mal, JC, die nicht angetretene Teilnehmerin schreibt uns solche Faxe. Warum sie das
wohl wissen will..."

Meine Frage hier ist auch "nur" Teil einer insgesamt komplexeren Situation mit langer Vorgeschichte.
Aktuell sage oder schreibe ich jetzt erst einmal nichts. Und gehe auch nicht ans Telefon. Denn trotz
Antrag auf Löschen meiner Nummer bekam ich "lustig" weiter Anrufe. Unter anderem zur Klärung
der aktuellen Situation. Dass ich krank bin, interessiert nicht. Wie schon zuvor bei anderer Gelegenheit.

Ich rechne aktuell mit einem "bunten Strauß" an Folgen für mich. Aber ich verdränge das so lange,
bis ein entsprechender Brief kommt. Vielleicht kommt es ja auch anders und meine Beschwerden helfen
letztlich doch irgendwie. Auch wenn die so genannten Manager des Kundenreaktionsmanagement
diverse SB zitieren, dass alles gaaaaanz anders war.

Zitat von: Gast50942 am 30. Oktober 2021, 19:32:15
Du könntest beim Jobcenter Akteneinsicht beantragen und beim MAT Datenauskunft nach DSGVO :smile:

Superidee. Das mache ich nächstes Jahr mit der Aufforderung an den Träger, Anrufe zu unterlassen.

Zitat von: Gast50942 am 30. Oktober 2021, 19:32:15
Nachtrag: Mir ist eben noch eingefallen: Steht in deinem Vertrag etwas von Kündigunsgfristen oder
Widerrufsfristen?

Nein, da steht nichts. Was mich wirklich fertig macht, ist die Tatsache, dass solche Träger einfach
weiter machen, auch wenn man ihr Gebaren offenlegt. In der Politik sind wir Stimmvieh. In der
ALG-II-Industrie Cash-Vieh. Kopfgeld-Prämien-Lieferanten. Nur Menschen sind wir nirgends -
das Perfideste an diesem "Peter*-Prinzip" :help: :wand:

* gemeint ist Voldemort Peter H.

Gast50942

Zitat von: Gast51076 am 31. Oktober 2021, 06:55:02Danke, dass Du mir nochmal Zeit geschenkt hast, Paula_P

gerne ;)

Zitat von: Gast51076 am 31. Oktober 2021, 06:55:02Ein Drittel der Zeit ist um.
Und ja, an der Bewilligung der konkreten Maßnahme hing eine Rechtsfolgenbelehrung.

Dein bleibt dir nur, weiter AU zu sein oder einen sozialversicherungspflichtigen Job zu finden. Anders kommst du nicht daraus ohne Sanktionen.

Zitat von: Gast51076 am 31. Oktober 2021, 06:55:02Das würde ich sofort machen, wenn es sich um einen seriös arbeitenden Anbieter handelte.

Gerade bei unseriösen Anbietern wirkt das Wunder ;)

Zitat von: Gast51076 am 31. Oktober 2021, 06:55:02Nach dem
Motto: Schau mal, JC, die nicht angetretene Teilnehmerin schreibt uns solche Faxe. Warum sie das
wohl wissen will..."

Dir steht nach DGSVO eine Auskunft zu, egal was ein MAT meint da hineinzuinterpretieren.

Zitat von: Gast51076 am 31. Oktober 2021, 06:55:02Denn trotz
Antrag auf Löschen meiner Nummer bekam ich "lustig" weiter Anrufe.

Hast du eine Bestätigung, das deine Nummer gelöscht ist? Falls ja, beschwer dich beim Ladesdatenschutzbeauftragten.

Falls du keine Reaktion darauf bekommen hast, beschwer dich bei der Teamleitung.

Zitat von: Gast51076 am 31. Oktober 2021, 06:55:02Da dort jedoch Dinge stattfinden, die strafrechtlich relevant sind und
in die ich hineingezogen werden soll(te),

Ich habe in meinem Leben einige Maßnahmen mitgemacht und alle waren irgendwie unseriös. Daher lehne ich auch immer den AVGS Schein dankend ab, weil ich weiss, die allermeisten Träger sind nicht seriös.

Zitat von: Gast51076 am 31. Oktober 2021, 06:55:02Ich rechne aktuell mit einem "bunten Strauß" an Folgen für mich.

Mehr als dir eine 30 % Sanktion können sie dir nicht geben. Gegen einer Sanktion kann man Widerspruch und Eilkage machen, von daher mach dich nicht verrückt.
Sorge nur dafür, das du deine AUs immer wieder fortschreiben lässt und diese beim JC und MAT einreichst.
Ich hatte das auch mal so gemacht, weil ich keinen Lust mehr auf die Machenschaften bei einer AGH hatte.

Zitat von: Gast51076 am 31. Oktober 2021, 06:55:02Auch wenn die so genannten Manager des Kundenreaktionsmanagement
diverse SB zitieren, dass alles gaaaaanz anders war.

Die zitieren immer die Verbis Einträge die deine SBs immer nach einem Meldetermin gemacht haben. Davon sollte man sich regelmäßig Kopien zusenden lassen, denn da wird oft gelogen das sich die Balken biegen.
Ich wurde da sogar mal als "hysterisch" zitiert, obwohl ich immer ruhig und sachlich, bei den Meldeterminen bin.

Wenn dir ein Eintrag nicht passt, kannst du eine Gegendarstellung verfassen, das müssen sie zu den Akten nehmen.

Zitat von: Gast51076 am 31. Oktober 2021, 06:55:02Das mache ich nächstes Jahr mit der Aufforderung an den Träger, Anrufe zu unterlassen.

Warum nicht sofort, solange du AU bist können die dir eh nichts  :smile:

Zitat von: Gast51076 am 31. Oktober 2021, 06:55:02Was mich wirklich fertig macht, ist die Tatsache, dass solche Träger einfach
weiter machen, auch wenn man ihr Gebaren offenlegt. In der Politik sind wir Stimmvieh.

Ja, das ist alles leider politisch so gewollt. Was meinst du wieviele Arbeitslose es plötzlich geben würde, wenn die ganzen MAT aufgelöst werden würden?
Da hat sich dank der Agenda 2010 eine richtige Maßnahmeindustrie entwickelt. Als "Kunde" wird man nur verheitzt, ähnlich wie bei einen Durchlauferhitzer.

Gast51076

Ups, da ich Tage vor Maßnahme-Beginn erkrankt war, habe ich dem Träger nichts geschickt. Im Vertrag steht, dass ich zu Meldung/Nachweis verpflichtet bin, wenn ich während der Laufzeit erkranke.

Ich hatte es so verstanden, dass die IFK das meldet und ich der IFK. Was ich sofort gemacht hatte.

Danke für die Hinweise.






BigMama

Zitat von: Gast50942 am 31. Oktober 2021, 09:04:42Ja, das ist alles leider politisch so gewollt. Was meinst du wieviele Arbeitslose es plötzlich geben würde, wenn die ganzen MAT aufgelöst werden würden?
Nur als Hinweis: Eine Maßnahme wirkt sich nur dann auf den Status alo/aus aus wenn sie mindestens 15 Stunden pro Woche umfasst. Das ist i.d.R. bei einem Einzelcoaching nicht der Fall. Somit zählt der Teilnehmer weiterhin als arbeitslos.
Die Welt wird nicht von skrupellosen Verbrechern, finstren Kapitalisten oder machtgierigen Despoten regiert, sondern von einer gigantischen, weltumspannenden RIESENBLÖDHEIT.
Wer´s nicht glaubt, ist schon infiziert.
(Michael Schmidt-Salomon, GBS-Sprecher)

Gast50942

Zitat von: Gast51076 am 31. Oktober 2021, 09:19:13Ups, da ich Tage vor Maßnahme-Beginn erkrankt war, habe ich dem Träger nichts geschickt.

Dann hole das jetzt nach, reicht wenn du denen eine Kopie davon schickst, schreib einfach krankheitsbedingt war es dir leider nicht möglich, eher die  AU einzureichen, und das ganze schön nachweislich per Fax.

Zitat von: BigMama am 31. Oktober 2021, 09:28:35Somit zählt der Teilnehmer weiterhin als arbeitslos.

Danke für den Hinweis. Mir ging es aber allgemein um die MATs nicht und darum, ob der User noch als offiziell arbeitslos gezählt wird.

BigMama

Zitat von: Gast50942 am 31. Oktober 2021, 12:51:36Mir ging es aber allgemein um die MATs nicht und darum, ob der User noch als offiziell arbeitslos gezählt wird.
Mir auch. Die 15 Stunden Regelung gilt für alle Maßnahmen.
Die Welt wird nicht von skrupellosen Verbrechern, finstren Kapitalisten oder machtgierigen Despoten regiert, sondern von einer gigantischen, weltumspannenden RIESENBLÖDHEIT.
Wer´s nicht glaubt, ist schon infiziert.
(Michael Schmidt-Salomon, GBS-Sprecher)