Alg 2 Erstantrag Vermögensprüfung ausgesetzt oder nicht?

Begonnen von Bazzel, 02. November 2021, 12:22:29

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Bazzel

Hab Mitte Oktober einen Erstantrag für ALG2 gestellt und jetzt muss ich Papiere vom Erbe nachreichen bevor ich Geld bekomme. Miete kann ich nicht Zahlen, Geld für Lebensmittel, Bus/Bahn habe ich auch nicht mehr und Kontoauszüge die älter sind als 1 Jahr kosten etwas und da ich in Vorkasse gehen muss kann ich die nicht Beantragen. Die ganzen Unterlagen zu besorgen wird mich locker 2 Wochen Kosten. Auch unterlagen von meinen Abgezahlten Schulden muss ich erstmal besorgen.

War es nicht so das die Vermögenauskunft ausgesetzt ist? Bis ich jetzt alle Unterlagen da habe und die Bearbeitet sind vergehen locker 3 Wochen. Des weiteren bin ich gar nicht sicher ob ich überhaupt Anspruch habe wegen dem Erbe und wie schnell ich es verbraucht habe. Problem ist ich kann jederzeit gekündigt werden und muss innerhalb eines Tages raus sein!

Kann ich da was machen um die Sachen zu beschleunigen und einen Vorschuss auf Miete + Geld für Lebensmittel, Bus/bahn und Besorgungen für die unterlagen zu bekommen?

Hier mal eine kleine Chaotische Rechnung für was das Erbe draufgegangen ist von Juni 2020 bis Oktober 2021.



Mein Großvater ist im September 2019 verstorben. Mein Vater und ich haben geerbt und dazu noch 1 Erbe mit Pflichtteilsanspruch.

Auf dem Konto waren ca 25000€ Vorhanden und ein Haus was für 92500€ verkauft wurde.

Der Pflichtteilerbe hat vom Konto bekommen einmal 15000€ und einmal 9000€. Die anderen 3000€ sind für Entrümplung und andere Sachen wie Grundsteuern/Strom/Wasser draufgegangen.

Vom Hausverkauf habe ich bekommen 40468€ im Juli 2020.

Seit Juni beziehe ich ein Möbliertes Apartment was mich 480€ Warm Kostet ( In diesen 480€ sind Strom/Wasser/Gas enthalten. Ich kenne die Abschlagskosten nicht weil ich einfach 480€ komplett Zahle)
Zu diesen Kosten kommen noch 222€ Krankenkassen gebühren. Macht also 702€ ohne Lebensmittel etc.

Jetzt meine Rechnung:

Erbe :                                   40478,75€
Miete/Krankenversicherung:  -11232     €
Anwalt/Makler, Gericht:           -4367     €
Schulden:                              -9200     €
                                           ⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯⎯
Bleiben über:                         15679€

Ich habe also 15679€ in 16 Monaten ausgegeben. Macht ca 980€ pro Monat Lebensmittel, Internet/Handy vertrag, Klamotten, Freizeit, Pflege etc...!
Könnte ich jetzt noch das Schonvermögen (schon weg) was 29x150€= 4350€ beträgt von diesen 15679€ abziehen?




Bin total verzweifelt bis ich alle Unterlagen eingereicht habe und der Antrag bearbeitet wird (falls er angenommen wird) fliege ich hier raus und bin Obdachlos.
Sorry falls ich im Falschem unter Forum gepostet habe.



Nachtrag: Da ich einen Termin wegen eines Krankenhaus Termines nicht nachgehen konnte da ich eine Kontrolle hatte 6 Wochen nach einer Op (nichts wildes) wollen die jetzt das ich ihnen meinen Arztbericht gebe um zu prüfen ob ich überhaupt berechtigt bin. Muss ich diesen vorlegen? Oder reicht es wenn ich sage ich bin Arbeitsfähig?

justine1992

Hallo Bazzel.
Warum droht Dir eine Kündigung Deiner Bleibe?
Warum brauchst Du jetzt so dringend einen Vorschuss? Du hast doch 15' auf dem Konto?
Ich freue mich, wenn es regnet, denn wenn ich mich nicht freue, regnet es auch.

Sheherazade

Zitat von: justine1992 am 02. November 2021, 12:31:47
Warum brauchst Du jetzt so dringend einen Vorschuss? Du hast doch 15' auf dem Konto?

Nee, hat TE wohl ausgegeben.

Zitat von: Bazzel am 02. November 2021, 12:22:29Ich habe also 15679€ in 16 Monaten ausgegeben. Macht ca 980€ pro Monat Lebensmittel, Internet/Handy vertrag, Klamotten, Freizeit, Pflege etc...!
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

justine1992

Wer lesen kann...

Also nochmal:
Du hast also alles ausgegeben, bevor Du den ALG2-Antrag gestellt hast? Du hast keine 2,50 für ein Busticket? Du weißt selber nicht, ob Du anspruchsberechtigt bist, aber das JC soll im Zweifel mal ohne Prüfung zahlen?
Die Vermögensprüfung dürfte bei Dir recht schnell gehen, wenn Du nichts hast - unabhängig von einer etwaigen Aussetzung. Bei Dir wird jetzt geprüft, ob Du Deine Hilfebedürftigkeit mutwillig herbeigeführt hast.
Bei Eintritt des Erbfalls war ja offensichtlich noch nicht absehbar, dass Du ALG2 beantragen würdest (sonst hättest Du Deine Ausgaben usw. ja entsprechend dokumentiert). Wovon hattest Du denn geplant zu leben, sobald das Erbe aufgebraucht sein würde? Kannst Du diesen Plan vielleicht jetzt noch (auch kurzfristig) umsetzen?
Ich freue mich, wenn es regnet, denn wenn ich mich nicht freue, regnet es auch.

Bazzel

Zitat von: justine1992 am 02. November 2021, 12:43:10
Wer lesen kann...

Also nochmal:
Du hast also alles ausgegeben, bevor Du den ALG2-Antrag gestellt hast? Du hast keine 2,50 für ein Busticket? Du weißt selber nicht, ob Du anspruchsberechtigt bist, aber das JC soll im Zweifel mal ohne Prüfung zahlen?
Die Vermögensprüfung dürfte bei Dir recht schnell gehen, wenn Du nichts hast - unabhängig von einer etwaigen Aussetzung. Bei Dir wird jetzt geprüft, ob Du Deine Hilfebedürftigkeit mutwillig herbeigeführt hast.
Bei Eintritt des Erbfalls war ja offensichtlich noch nicht absehbar, dass Du ALG2 beantragen würdest (sonst hättest Du Deine Ausgaben usw. ja entsprechend dokumentiert). Wovon hattest Du denn geplant zu leben, sobald das Erbe aufgebraucht sein würde? Kannst Du diesen Plan vielleicht jetzt noch (auch kurzfristig) umsetzen?

Ja ich habe alles ausgegeben, Doof ist aber jetzt so. Ich weiß nicht ob ich anspruchsberechtigt bin tut mir leid, Geld habe ich jedenfalls keines mehr. Wieso genau die Vermögensprüfung jetzt gemacht wird obwohl sie ausgesetzt ist würde mich Interessieren. Würde einiges an Zeit Sparen. ich hätte keine Geldsorgen und ich könnte es später nachreichen. Es gab einen Plan was ich mache nachdem ich mein Erbe verbraucht habe, leider hat es nicht geklappt. Und ich habe verpennt mich früher zu Melden beim JC:
Mich würde einfach Interessieren ob ich diese Prüfung jetzt aussetzen lassen kann und zu gegebener Zeit 2-4 Wochen nachreichen kann. Das ist jetzt das einzige woran es hapert.

justine1992

Zitat von: justine1992 am 02. November 2021, 12:43:10Die Vermögensprüfung dürfte bei Dir recht schnell gehen, wenn Du nichts hast - unabhängig von einer etwaigen Aussetzung. Bei Dir wird jetzt geprüft, ob Du Deine Hilfebedürftigkeit mutwillig herbeigeführt hast.
Ich freue mich, wenn es regnet, denn wenn ich mich nicht freue, regnet es auch.

Wursti

Ich sehe das Problem nicht. Warum sollst du nicht antragsberechtigt sein, wenn du kein Geld mehr hast?

Entscheidend ist deine Hilfebedürftigkeit zum Zeitpunkt der Antragstellung. Wenn dein Konto leer ist, hast du auch einen Anspruch auf ALG 2.

Mutwilliges Herbeiführen der Hilfebedürftigkeit sehe ich hier auch nicht, da dies nur greifen würde, wenn das Vermögen, das das Schonvermögen übersteigt, extra verschenkt oder vergeudet worden wäre.

Bei den von dir genannten Beträgen aus dem Erbe liegst du aber ohnehin unter der nun heraufgesetzten Vermögensfreigrenze.

Beantrage einen Vorschuss nach § 42 Abs. 1 S.2 SGB I:

https://www.hartziv.org/hartz-iv-vorschuss.html

Was die geforderten Unterlagen betrifft: das JC fordert gerne auch Unterlagen über das rechtlich zulässige Maß hinaus, die für die Entscheidung der Hilfebedürftigkeit nicht relevant sind. Du kannst ja den Brief mit den Nachforderungen hier mal hochladen.

Schaue sonst auch mal nach Sozialberatungsstellen in deiner Nähe, wo du mit deinen Unterlagen hingehen kannst.

Insgesamt scheint das wieder mal ein trauriges Beispiel dafür zu sein, was das JC veranstaltet, wenn man beim Antrag Angaben macht, die man gar nicht hätte machen müssen.  :wand:




blaumeise

Ich würde ebenfalls eine vorläufige Bewilligung beantragen und notfalls mit dem Sozialgericht winken.

Hier gibt es nähere Infos: Leistungspflicht des Leistungsträgers  ==>  https://hartz.info/index.php?topic=10.0

Fettnäpfchen

Bazzel

Zitat von: Bazzel am 02. November 2021, 12:22:29
Hab Mitte Oktober einen Erstantrag für ALG2 gestellt und jetzt muss ich Papiere vom Erbe nachreichen bevor ich Geld bekomme.
Was falsch ist da du sehr wahrscheinlich den https://www.arbeitsagentur.de/datei/vereinfachter-antrag-arbeitslosengeld-ii_ba146399.pdf gestellt hast. Bitte Kontrollieren!
Miete kann ich nicht Zahlen, Geld für Lebensmittel, Bus/Bahn habe ich auch nicht mehr und Kontoauszüge die älter sind als 1 Jahr dürften nur gefordert werden wenn ein begründeter Verdacht seitens des JC besteht, also sowas wie Sozialleitungsbetrugkosten etwas und da ich in Vorkasse gehen muss kann ich die nicht Beantragen. Die ganzen Unterlagen zu besorgen wird mich locker 2 Wochen Kosten. Auch unterlagen von meinen Abgezahlten Schulden muss ich erstmal besorgen.Kein JC interessiert sich für deine Schulden auch da stimmt was nicht!
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War es nicht so das die Vermögenauskunft ausgesetzt ist? Ja s. Änderungen des SGB II durch das Sozialschutz-Paket
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Bis ich jetzt alle Unterlagen da habe und die Bearbeitet sind vergehen locker 3 Wochen. Des weiteren bin ich gar nicht sicher ob ich überhaupt Anspruch habe wegen dem Erbe und wie schnell ich es verbraucht habe. Problem ist ich kann jederzeit gekündigt werden und muss innerhalb eines Tages raus sein! eigentlich nach Mietrecht nicht möglich!
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Kann ich da was machen um die Sachen zu beschleunigen und einen Vorschuss auf Miete + Geld für Lebensmittel, Bus/bahn und Besorgungen für die unterlagen zu bekommen?
Ja   Im Link zu den Änderungen gibt es einen Absatz der um Klagen vor dem SG geht wenn sich das JC nicht an die Aussetzung hält.
Diesen Weg würde ICH sofort beschreiten!

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Nachtrag: Da ich einen Termin wegen eines Krankenhaus Termines nicht nachgehen konnte da ich eine Kontrolle hatte 6 Wochen nach einer Op (nichts wildes) wollen die jetzt das ich ihnen meinen Arztbericht gebe um zu prüfen ob ich überhaupt berechtigt bin. Muss ich diesen vorlegen? Mit Sicherheit hat das JC keinen Anspruch auf so etwas wie einen Arztbericht!Oder reicht es wenn ich sage ich bin Arbeitsfähig?Braucht es nicht mal denn wenn das JC anderer Meinung wäre/ist muss es eine Amtsärztliche Untersuchung deiner ERWERBSfähigkeit einleiten, hat nichts mit Arbeitsfähig zu tun.

Zitat von: Wursti am 03. November 2021, 01:36:35Du kannst ja den Brief mit den Nachforderungen hier mal hochladen.
Wäre sinnvoll !

MfG FN
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