Alte Vermieterin gestorben. Neuer Vermieter wirft nur mit Forderungen um sich

Begonnen von Mostrich84, 04. November 2021, 17:28:28

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Mostrich84

Hallo zusammen,

Ich weiß jetzt gerade noch nicht wo und wie ich anfangen soll da es doch etwas kompliziert ist ( zumindest für mich )
Ich schreibe die Sachen daher einfach mal in der zeitlichen Reihenfolge wie und vor allem wann sie passiert sind.

Vor kurzem ist unsere Vermieterin verstorben, mit welcher wir auch zudem sehr gut befreundet gewesen sind. Hier hatte mich unmittelbar danach ihr Ehemann gefragt, ob ich die Zahlung der Miete auf ein anderes Kto vornehmen kann, was ich aber nicht gemacht habe. Hier geht es zum dazugehörigen Thread:
https://hartz.info/index.php?topic=127012.msg1507002#msg1507002

Jetzt ( vorgestern ) 02.11.2021 hatte der Nachbar von nebenan bei uns geklopft mit dem ich bis auf Smalltalk nie wirklich was zutun hatte. Hier sagte er mir das unser Vermieter ( wir sind beide mit ihm per du ) 1,900€ Gasnachzahlung von ihm haben möchte ( er hat keine eigene Therme und er hängt an der Therme der Nachbarwohnung mit dran welche jetzt aber schon seit vielen Jahren leersteht ). Unser Nachbar sagte mir, dass er die geforderte Summe definitiv nicht zahlen wird, weil er einen Mietvertrag mit Warmmiete hat. Auch zu Lebzeiten der Vermieterin gab es nie Forderungen in dieser Richtung.


Jetzt fängt seit gestern an sich alles sprichwörtlich zu überschlagen.

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Gestern den 03.11.2021 bekam ich um 9:30 Uhr morgens folgende Whatsapp Nachricht, Vorname durch "x" ersetzt:

Hallo x,

wir haben ein Problem mit der Miete.


Es werden seit Jahren ich werde noch genau eruieren seit wann zu wenig Miete überwiesen! 340 Euro anstelle der im Mietvertrag vereinbarten 490 Euro.

Dieses ist mindestens seit 2019 so!

Sollte es seit deinem Einzug 2011 so sein ergebe sich eine gewaltige Nachzahlung

Im Juni diesen Jahres ist keine Miete überwiesen worden, ich bitte dich das zügig zu klären. Ich werde mich meinerseits auch darum kümmern

Da du verheiratet bist steht dir / euch auch eine größer Wohnung zu, bitte melde auch das dem Amt damit wir die Miete für die gesamte Wohnung ca. 80qm anpassen können.

Sende mir bitte eine Mailadresse das macht es einfacher.


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Hierzu muss gesagt werden, dass seine Nachricht von vorne bis hinten nicht korrekt ist. Außer dem Punkt mit der Wohnungsgröße.

Hierzu folgendes: Der VM pochte mehrfach auf eine viel zu geringe Mietzahlung über mehrere Nachrichten hinweg. Ich teilte ihm aber mit das die Miethöhe allerdings so korrekt ist und ich ihm dann den entsprechenden Auszug aus dem Mietvertrag abfotografiert habe aus dem sich die Gesamtsumme von 340,- zusammensetzt.

Auch die fehlende Miete wurde überwiesen. Allerdings mit 3 Tagen Differenz. Hier habe ich ihm den entsprechenden Kto Auszug abfotografiert. Auch danach war Ruhe

Dann war Funkstille


Heute kam ein Anruf vom VM und teilte mir mit das wir einen neuen Mietvertrag aufsetzen " müssen " Ich teilte ihm daraufhin mit das es für mich bzw. uns keinen Grund gibt einen neuen Vertrag aufzusetzen bzw zu unterzeichnen. Er sagte daraufhin das er das Haus dann entweder verkaufen müsste weil es sich so nicht tragen kann ( wie ging das dann die ganzen Jahre zuvor ? ) oder eine Kündigung wegen " unermäßlichkeit " schreiben müsste ( bitte korrigieren wenn das falsch ist )


Richtig ist aber das wir eine Wohnung mit fast 80m² haben.

Ich verstehe das Verhalten des jetzigen Vermieters überhaupt nicht und weiß auch ehrlich gesagt nicht wie man sich hier richtig verhält. Ich teilte dem VM am Telefon auch mit, dass er mir bitte alles schriftlich zusenden möchte. Es scheint mir eher der Fall zu sein das es dem VM lediglich um das Geld geht?


Habt ihr einen Rat wie sich hier richtig und vor allem korrekt zu verhalten wäre? Wir sind doch etwas sehr überfordert. Zumal wir solche Probleme nie mit der alten Vermieterin hatten.

Der günstige Preis für die Wohnung entstammt daher, dass ich mit der Vermieterin schon vor dem Mietverhältnis sehr gut befreundet gewesen bin, falls dies in einer Form interessant seien sollte.

Wichtig ist noch: Der jetzige Vermieter findet unseren Mietvertrag nicht mehr und hat uns gebeten ihm eine Kopie vorzulegen. Ich habe darauf bisher nicht geantwortet. Sollte ich ihm hier eine Kopie zukommen lassen oder eher nicht?


Vielen Dank schon mal fürs lesen von dem doch etwas lang gewordenen Text :-)





Gast50147

Am 31.12. 0:00 Uhr verjähren alle Forderungen vor 2018 = 3 Jahresfrist und Gesetz.
Unterschreibe keinesfalls einen neuen Mietvertrag.
Das würde dich in die große Sch... e bringen auch mit der Kündigungsfrist.
Daran dass VM neuen MV will erkennst du dass er selber weiß, dass der alte MV zu seinem Nachteil ungünstig für ihn ist. Dem VM geht es klar nur um Geld und für eine Anhebung der Miete auf seine Vorstellung fehlt ihm die Rechtsgrundlage. Er hat keinen Rechtsanspruch auf neuen Mietvertrag !!! und einen Kündigungsgrund wegen Unermäßlichkeit gibt es nicht.

Eine sehr nette Frau (mit null eigenen Rechtskenntnissen) hat mich erst heute abwertend einen selbst ernannten Rechtsexperten genannt.
Darum halte ich mich hier auch raus.
Wünsche dir viel Erfolg und rate dir einen RA einzuschalten denn die Mietrechtsprechung ist komplex.



mousekiller

Die einzige Möglichkeit, die der Vermieter jetzt hat, wäre die Erhöhung der Miete. Dass muss er aber stichhaltig begründen und auch nachweisen können. Ein Mieterhöhungsbegehren hat schriftlich unter Nachweis der Gründe zu erfolgen.

Sollte er das Haus verkaufen, tritt der Käufer mit allen Rechten und Pflichten in das vertraglich vereinbarte Mietverhältnis ein.

Ich würde dazu raten, erst einmal abzuwarten. Im Zweifel blockier den Vermieter in Whatsapp.
Alle verrückt hier! Komm, Einhorn, wir gehen...

blaumeise

Zitat von: Mostrich84 am 04. November 2021, 17:28:28Wichtig ist noch: Der jetzige Vermieter findet unseren Mietvertrag nicht mehr und hat uns gebeten ihm eine Kopie vorzulegen. Ich habe darauf bisher nicht geantwortet. Sollte ich ihm hier eine Kopie zukommen lassen oder eher nicht?

Damit würde ich warten. Ich würde mich in der ganzen Sache von einem Rechtsanwalt beraten lassen oder vom Mieterverein. Oder du tust dich mit deinem Nachbarn zusammen, um die Kosten zu teilen für den Anwalt. Da scheint noch mehr hinterherzukommen mit dem neuen Vermieter.

Wolf24

Zitat von: Gast50147 am 04. November 2021, 17:46:47Unterschreibe keinesfalls einen neuen Mietvertrag.
Volle Zustimmung.

Zitat von: mousekiller am 04. November 2021, 18:34:54Die einzige Möglichkeit, die der Vermieter jetzt hat, wäre die Erhöhung der Miete.
aber nur auf ortsübliche Vergleichsmiete.

Mieterhöhung

Sofern diese Erhöhung bei Dir eintrifft, würde ich diese auf jeden Fall anwaltlich prüfen lassen.

Bis dahin zählt: Dir liegt ein gültiger Mietvertrag vor und nur dessen Inhalt ist für Dich z.Z. bindend.
Whatsapp-Nahrichten würde ich rigoros ignorieren.

OT: Ich hatte selbst schon mit einem Vermieter zu tun, der nur aufs Geld aus war Ein Vermieter, der den Hals nicht voll kriegt ....
LG Wolf24  :bye:

Kaputt

Mal das ganze praktisch gesehen.
Es liegt ein alter, gültiger Mietvertrag vor der auf alle Fälle besser ist als die neuen Verträge. Was "Unerlässlichkeit" bedeuten soll ist ein Fantasiebegriff.

Will nun der neue VM etwas ändern, bleibt dem nix anderes übrig als deinen alten MV anzugreifen. Dafür gibt es aber keine Handhabe, wie ihm jedes Gericht klar machen wird.
Seine einzige Möglichkeit ist eine Mieterhöhung die sich aber im Rahmen bewegen muss. Schau in die beiden Links da steht alles drin.

https://www.finanztip.de/mieterhoehung/
https://www.mietrecht.com/mieterhoehung/

Sheherazade

Zitat von: Mostrich84 am 04. November 2021, 17:28:28
Vor kurzem ist unsere Vermieterin verstorben, mit welcher wir auch zudem sehr gut befreundet gewesen sind. Hier hatte mich unmittelbar danach ihr Ehemann gefragt, ob ich die Zahlung der Miete auf ein anderes Kto vornehmen kann, was ich aber nicht gemacht habe.

Hat der Ehemann deiner verstorbenen Vermieterin zwischenzeitlich die Berechtigung für diese ganzen Aktionen nachgewiesen? Ich nehme mal an, dass er nicht im Mietvertrag als Vermieter mit aufgeführt ist?
Zitat von: mousekiller am 26. Oktober 2021, 17:44:20
Der Ehemann muss mit einem Erbschein nachweisen, dass er erbberechtigt ist.
https://hartz.info/index.php?topic=127012.msg1507002#msg1507002

Wenn beides nicht zutrifft, würde ich an deiner Stelle gar nichts machen (ausser die vereinbarte Miete auf das im Mietvertrag angegebene Konto zahlen), auch nicht auf diese Nachrichten reagieren.

Er wird nicht automatisch der neue Vermieter, nur weil er der Witwer der Vermieterin ist. Er soll zum Fachanwalt und das klären lassen. Im Moment scheint es so, als wolle er verzweifelt an Geld rankommen, das ihm rechtlich gesehen (noch) nicht zusteht.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"


Sheherazade

Wo genau steht, dass der Witwer der Vermieterin berechtigt ist als der neue Vermieter aufzutreten?
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Kaputt

Ergibt sich schon aus der gesetzlichen Erbfolge. Grundsätzlich erbt der überlebende Ehepartner erstmal alleine.

Sheherazade

Wie drollig, da macht sich jemand das (Erb-)Recht aber ganz einfach.

ZitatDas Wichtigste in Kürze

    Ohne Testament oder Erbvertrag erbt Dein überlebender Partner nach gesetzlicher Erbfolge zunächst immer ein Viertel Deines Nachlasses.
    Bist Du verheiratet, hast jedoch keinen Ehevertrag, erhöht sich der Erbteil Deines Partners auf die Hälfte. Die andere Hälfte geht in der Regel an die Kinder Deines verstorbenen Partners, an eheliche wie an nicht eheliche.
    Bist Du kinderlos, erbt Dein Ehepartner drei Viertel des Nachlasses. Leben Deine Eltern oder Geschwister noch, bekommen diese den Rest.
Quelle
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Kaputt

Weiter reden ist uninteressant. Er macht ja nur eine Mieterhöhung geltend und das darf er. Außerdem weiß keiner ob er nicht Generalvollmacht besitzt wie ich bei unserem Erbfall.

BigMama

Zitat von: Kaputt am 05. November 2021, 11:19:16Er macht ja nur eine Mieterhöhung geltend und das darf er.
Woraus leitest du das ab, dass er das darf?

Zitat von: Kaputt am 05. November 2021, 11:19:16Außerdem weiß keiner ob er nicht Generalvollmacht besitzt wie ich bei unserem Erbfall.
Eben, das weiß auch der Mieter nicht und dann muss der Witwer das auch nachweisen. Zudem muss die Generalvollmacht auch die Rechtsgeschäfte nach dem Tod beinhalten.

Zitat von: Kaputt am 05. November 2021, 11:19:16Weiter reden ist uninteressant.
Brauchst dich am Austausch und der Hilfestellung ja nicht beteiligen.
Die Welt wird nicht von skrupellosen Verbrechern, finstren Kapitalisten oder machtgierigen Despoten regiert, sondern von einer gigantischen, weltumspannenden RIESENBLÖDHEIT.
Wer´s nicht glaubt, ist schon infiziert.
(Michael Schmidt-Salomon, GBS-Sprecher)

Kaputt

Zitat von: BigMama am 05. November 2021, 11:22:58Zudem muss die Generalvollmacht auch die Rechtsgeschäfte nach dem Tod beinhalten.
Das nennt sich transportale oder postmortale Vollmacht.
Die eine ist gültig zu Lebzeiten und auch nach dem Tod,
die andere nur nach dem Tod.
Zitat von: BigMama am 05. November 2021, 11:22:58Brauchst dich am Austausch und der Hilfestellung ja nicht beteiligen.
Die Hilfestellung hat der TE schon lange. Es zählt nämlich nur und absolut nur der bestehende Mietvertrag. Damit ist die Diskussion übers Erbrecht doch gar nicht relevant.

So werden nämlich Threads durch Abweichung vom Hauptthema und der eigentlichen Fragestellung geschreddert.

Zitat von: Mostrich84 am 04. November 2021, 17:28:28
Habt ihr einen Rat wie sich hier richtig und vor allem korrekt zu verhalten wäre?
Korrekt verhältst du dich wenn du sein Ansinnen durch hinweis auf den bestehenden Mietvertrag ablehnst.
Und eine Kopie würde ich ihm nicht senden. Die soll er sich aus dem Nachlass raus suchen

Sheherazade

Zitat von: Kaputt am 05. November 2021, 11:27:09
Damit ist die Diskussion übers Erbrecht doch gar nicht relevant.

Für den TE offenbar schon, da er mittlerweile und auch jeder andere den Witwer als neuen Vermieter bezeichnet. Als solches hat sich der Witwer offenbar aber noch nicht legitimiert.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"