Ablauf Eilantrag beim Sozialgericht

Begonnen von Lina, 06. November 2021, 13:16:36

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Lina

Warum mir dringend angeraten wird, den Antrag zurückzunehmen, erschließt sich mir nicht ganz. Was passiert, wenn ich den den Antrag erst in 10 Tagen zurücknehme oder gar nicht? Wird's dann teuer? Darf ich das in Raten abbezahlen?

Das JC, die schreiben im Widerspruchsbescheid, dass alle aktivierenden Maßnahmen nichts genutzt haben, und die vielen Stellenangebote durch das JC auch nicht (1 konkretes Stellenangebot hat es gegeben, und das war eher zur Kontrolle, ob ich mich bewerbe). Die Maßnahmen waren schon nicht mehr grenzwertig, die haben mir geschadet.

Vor dem Sozialgericht sollte man sich doch lieber durch einen Anwalt vertreten lassen, sofern man eine Rechtschutzversicherung hat.

Wie heißt es so schön, " Geld hat man zu haben".


Lina

Zitat von: Lina am 13. November 2021, 09:22:33
Das Gericht schreibt, dass es an der erforderlichen Eilbedürftigkeit fehlt. Ich habe um Aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gebeten und dass, das Jobcenter vorläufig keinen Rentenantrag stellt. Aber das JC mir die Leistungen noch zahlt, gibt es keinen Grund auf einstweilige Anordnung, da es somit keine Notlage gibt. Daher wird mir dringend angeraten, den hiesigen Antrag kostenfrei mittels beiliegenden Formular zurückzunehmen. Binnen 5 Tagen.





Hallo,

wenn ich den Eilantrag beim Sozialgericht zurückgenommen habe, habe ich damit auch gleichzeitig die Klage gegen die Zwangsverrentung zurückgenommen?

Das Job Center geht davon aus.






Frogger

Nein, natürlich hast du durch die Rücknahme des Eilantrages keine Klage zurückgenommen.
Im Zweifel würde ich dies gegenüber dem Sozialgericht klarstellen.