Ablauf Eilantrag beim Sozialgericht

Begonnen von Lina, 06. November 2021, 13:16:36

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Lina

Hallo,

vor 6 Tagen habe ich einen Eilantrag beim Sozialgericht gestellt. (Aufschiebende Wirkung des Widerspruchs). Das Sozialgericht hat mir den Eingang per Briefpost bestätigt. Den Widerspruch Bescheid vom JC habe ich danach bekommen, der Widerspruch wurde von JC abgelehnt.

Wie geht es jetzt weiter? Muß ich dem Sozialgericht die Widerspruch Antwort vom JC zuschicken oder kommt das Sozialgericht von selbst auf mich zu?


Kaputt

Zitat von: Lina am 06. November 2021, 13:16:36
Wie geht es jetzt weiter? Muß ich dem Sozialgericht die Widerspruch Antwort vom JC zuschicken
Ja würde ich tun
Zitat von: Lina am 06. November 2021, 13:16:36oder kommt das Sozialgericht von selbst auf mich zu
Nein, es sei denn sie fordern die Akten an weil es eine Anhörung gibt

Lina

O.K. Kaputt

Für meine Schreiben kann an das SG kann ich auch den Postweg nutzen, auch da ist die Beifügung von Abschriften nicht notwendig, was heißt das? Was heißt Abschriften in diesem Zusammenhang?

Kaputt

Posstweg oder nachweisbares Fax.
Abschrift? Na den Widerspruchsbescheid würde ich in Kopie beilegen fürs Gericht.
Dann hat SG deine Argumente und die des JC

Flip

Du musst jetzt Klage erheben und den Antrag umstellen, sonst fehlt es deinem Antrag auf aufschiebende Wirkung an einem Hauptsacheverfahren.

Lina

@Flip

weil es eilig war, hatte ich den Widerspruch Bescheid vom JC nicht abgewartet und nur mein Widerspruch Schreiben mit dem Eilantrag und den Bescheiden vom JC zum Sozialgericht geschickt. Es geht darum, dass das JC für mich einen Antrag auf Rente stellen möchte falls ich das nicht selbst tue. Das Sozialgericht hat bis jetzt noch gar keine Entscheidung getroffen.

Wieso soll ich jetzt Klage erheben?

BigMama

Zitat von: Lina am 06. November 2021, 16:00:01Wieso soll ich jetzt Klage erheben?
Weil die Klage beim Sozialgericht das korrekte Rechtsmittel ist um gegen den Widerspruchsbescheid vorzugehen. Dieser erhält einen Monat nach Bekanntgabe bei dir Bestandskraft.
Die Welt wird nicht von skrupellosen Verbrechern, finstren Kapitalisten oder machtgierigen Despoten regiert, sondern von einer gigantischen, weltumspannenden RIESENBLÖDHEIT.
Wer´s nicht glaubt, ist schon infiziert.
(Michael Schmidt-Salomon, GBS-Sprecher)

Flip

Zitat von: Lina am 06. November 2021, 16:00:01Wieso soll ich jetzt Klage erheben?

Weil sonst der angegriffene Bescheid in Gestalt des Widerspruchsbescheides bestandskräftig wird. Außerdem kann das Gericht auf Antrag nur eine vorläufige Regelung treffen, wenn es überhaupt ein Hauptsacheverfahren gibt. Denn mit dem Antrag wird ja nur eine vorläufige Regelung getroffen, weil es für nicht zumutbar ist, den Ausgang der Hauptsache abzuwarten.

Lina

@Flip

Würde der Eilantrag und die Klage dann parallel laufen?

Und wenn im Eilantrag zu meinen Gunsten entschieden würde, kann ich die Klage dann zurückziehen?

mousekiller

Ein Eilantrag wird recht schnell entschieden. Das ist der Sinn eines Eilverfahrens.

Im Hauptsacheverfahren (hier musst du dringend Klage gegen den Widerspruchsbescheid erheben!) wird dann über den gesamten Fall entschieden.
Alle verrückt hier! Komm, Einhorn, wir gehen...

BigMama

Zitat von: Lina am 06. November 2021, 17:00:02Und wenn im Eilantrag zu meinen Gunsten entschieden würde, kann ich die Klage dann zurückziehen?
Nein. Denn damit ist die Rentengeschichte nicht vom Tisch. Hierzu benötigt es daas Klageverfahren vor dem Sozialgericht.
Die Welt wird nicht von skrupellosen Verbrechern, finstren Kapitalisten oder machtgierigen Despoten regiert, sondern von einer gigantischen, weltumspannenden RIESENBLÖDHEIT.
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Lina

Wie sieht so eine Klage aus? Soll ich da das Aktenzeichen vom Eilantrag angeben?

Muß ich die Klage gegen die Entscheidung des JC zum Widerspruch begründen? Z.B. Es stimmt nicht, dass das JC mir aktivierende Maßnahmen gegeben hat und viele Vermittlungsvorschläge habe ich auch nicht bekommen.

BigMama

Zitat von: Lina am 06. November 2021, 17:28:26Wie sieht so eine Klage aus? Soll ich da das Aktenzeichen vom Eilantrag angeben?
Kannst du tun, ist aber nicht das Hauptthema.

Du musst bei der Klage das Aktenzeichen und das Datum des Widerspruchsbescheids angeben. Und der Widerspruch muss auch begründet sein. Zur Fristwahrung kannst du erstmal nur einen unbegründeten Widerspruch einlegen mit dem Hinweis, dass die Begründung innerhalb von sounsoviel Tagen folgen wird. Dann solltest du aber auf jeden Fall eine Begründung nachliefern.
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(Michael Schmidt-Salomon, GBS-Sprecher)

Lina

Gut, ich widerspreche jetzt dem Widerspruchs Bescheid des JC und sende das als Klage zum Sozialgericht. Zum JC muß ich jetzt nichts mehr schicken?

BigMama

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