Durch Regelbedarf entstandenes Guthaben bei der Vermietung

Begonnen von Ztyvla, 09. November 2021, 17:16:54

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Ztyvla

Hallo!  :cool:
Ich wäre sehr erfreut wenn mir jemand Mal was zu folgender Situation sagen könnte.

Ich beziehe seit langer Zeit schon ALG2, nun war es so das ich vor ein paar Jahren noch meinen Regelbedarf mit Miete für Unterkunft und Nebenkosten monatlich auf mein Konto überwiesen bekommen habe. Die Kosten für Miete + Nebenkosten habe ich eigenständig an die Vermietung überwiesen.
Irgendwann habe ich dann Mal unüberlegt gehandelt und dies nicht getan und das Geld behalten und für andere Sachen ausgegeben.
Ca. 2 Monate später kam den natürlich ein Brief von der Vermietung, darin die Kündigung der Wohnung.
Ab da breite ich es und habe versucht das zu regeln indem ich mich mit dem Vermieter zusammengesetzt habe und eine Lösung vereinbaren können.
Wir haben es ausgemacht das ich die Situation beim Jobcenter so wie sie war erkläre und ein Schreiben mit dem Berater Fertigstelle das zukünftig die Miete + Nebenkosten nicht auf mein Konto sondern vom Jobcenter aus gleich an die Vermietung überwiesen wird mit zusätzlichen raten von 50€ von meinem Grundbedarf jeden Monat.
Hat alles geklappt.
So nun ist es so, nach ca. 7 Monaten waren die offenen Mietschulden beglichen. Habe aber keinerlei Briefe bekommen von der Vermietung so das ich irgendwie daran erinnert werde. Müsste ich ja eigendlich auch selber dran denken,kann ich verstehen.
Nun war dem nicht so, ich habe Monat für Monat weiterhin Miete + Nebenkosten + 50€ von meinem Grundbedarf überweisen lassen.
Dann kam der Zeitpunkt an dem die ALG2 Bewilligung auslief und ich einen neuen Antrag ausfüllen musste. Damit war dann die Ratenzahlung nicht mehr aktiv. Dann ist mir bewusst geworden das ich monatelang Guthaben mit diesen 50€ Raten bei der Vermietung ein gutaben von ca 1000€ angesammelt habe!
Nun kann dich der ein oder andere wahrscheinlich schon denken welche Frage ich mir nun derzeit stelle... :schaem:
Kann mir dieses Guthaben ausgezahlt werden?
Es wurde ja aus dem eigendlich für den Grundbedarf gedachten Satz von mir dazu beigetragen welches ich monatelang nicht hätte um es dafür zu nutzen.
Freu mich über hilfreiche Antworten.

jeschik

Wenn Du nun keine Mietrückstände mehr hast, aber sich ein Guthaben beim Vermieter angesammelt hat, sollte dir dieses ausgezahlt werden können. Oder Du sprichst mit dem Vermieter, das du aufgrund des Guthabens Mietzahlungen aussetzen willst, entsprechend bis dein Guthaben dort aufgebraucht wäre.

crazy

Letzteres könnte dazu führen, dass das JC die Mietzahlung anzweifelt...
Ergo erstmal die Miete wieder direkt selbst an den VM überweisen.
Dann soll Dir der Vermieter die Überzahlung schriftlich geben und danach den Betrag an Dich überweisen.
Bei 1000 Euro hast Du ganz schön lange geschlafen :mocking:

Ztyvla

Ich hatte vor kurzer Zeit eine jährliche heiz-und Wasserkosten Abrechnung. Diese habe ich zuspät abgeben beim Jobcenter, in der Abrechnung ist enthalten das ich durch weniger Verbrauch weniger Miete zahlen muss. Nun sollte ich mir die überzahlte Miete die dadurch entstanden ist vom Vermieter auszahlen lassen und es dem Jobcenter überweisen. Weil sie wohl das im Nachhinein nicht mehr so vom Vermieter selbst zurückholen können. Der Vermieter wollte ein Schreiben sehen daß das Jobcenter das so verlangt weil er mir das sonst nicht auszahlen darf. Habe ich alles gemacht. In der Sache ging es um 110 €

Wie ist es jetzt aber bei den oben erwähnten 1000€ Guthaben.ich gehe von aus das die Vermietung dafür ja auch ein schreiben vom Jobcenter sehen will. Rechnet das Jobcenter das nun mit in meinen Grundsatz ein so das ich erstmal keinen Bedarf habe oder müssen die mir weiterhin meinen Regelsatz zahlen?

crazy

Nein.
Man hat ja seitens des JC die 50 Euro extra an den VM bezahlt und Dir dafür 50 Euro weniger Regelsatz.
Das Einzige was problematisch wäre ist die Nebenkostenabrechnung.
Ich hätte als Verwalter die 50 Euro als Nebenkostenvorauszahlung gebucht sobald die Mietschulden getilgt waren und entsprechend dann verrechnet...
Kommt in meinen Job öfter vor, dass Mieter mehr zahlen als sie sollen...

Für dich wäre das aber fatal, da dann Guthaben aus BK entstanden wären

Ztyvla

Es gab ja nichts bei der Nebenkosten Abrechnung zu verrechnen, ich hab ja sogar da gespart, meine Miete ist von 354€ auf 299€ runtergegangen wegen meines wenigen Verbrauches...
Habe die Abrechnung 2 Monate später erst eingereicht. In der Zeit haben die aber 354€ weitergezahlt. Also für die 2 Monate 110€ insgesamt zuviel. Diese 110€ sollte ich mir nun vom Vermieter geben lassen und zum Jobcenter überweisen und hab es auch getan. Als ich bei der Vermietung war habe ich das erst mit den 1000€ Guthaben erfahren zufällig... Die Phase mit den 50€ raten die war ja schon letztes Jahr Oktober vorbei, weil mein ALG2 neu beantragt werden musste. Seit dem kam nichts mehr dazu und liegt beim Vermieter rumm so sag ich es Mal..
Was mich noch dazu wundert ist das bei der Nebenkosten Abrechnung letztes Jahr Dezember da hätte ich 250€ wegen meines hohen Verbrauches nachzahlen müssen, das habe ich dann beim Jobcenter eingereicht und als Antwort kam von denen "es besteht kein Bedarf zur Kostenerstattung da sie bei ihrem Vermieter über Guthaben verfügen das zuerst damit verrechnet werden kann, besprechen sie alles weitere mit ihren vermieter"
So da hab ich mir gedacht nagut denn wird das ja so sein.
Ich bin der Meinung daß das Jobcenter ja garnicht mitgeteilt bekommen hat wieviel Guthaben da genau noch ist, die haben sich wahrscheinlich gedacht ein paar Euro, und das ich nach der Verrechnung die restlichen kosten nochmal einreiche die da bleiben...
Die Vermietung hatte sich dannach auch nicht mehr gemeldet. Und nun war der erste Kontakt eben Mal wieder nach einem Jahr.

Fettnäpfchen

Ztyvla

Zitat von: Ztyvla am 09. November 2021, 20:51:00Was mich noch dazu wundert ist das bei der Nebenkosten Abrechnung letztes Jahr Dezember da hätte ich 250€ wegen meines hohen Verbrauches nachzahlen müssen, das habe ich dann beim Jobcenter eingereicht und als Antwort kam von denen "es besteht kein Bedarf zur Kostenerstattung da sie bei ihrem Vermieter über Guthaben verfügen das zuerst damit verrechnet werden kann, besprechen sie alles weitere mit ihren vermieter"Das darf ja mal gar nicht sein! Das "Guthaben" ist aus deinem RL und der Zahlung der 50.- entstanden und gehört DIR! Hier solltest du dringend und sofort einen Ratgeber Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X stellen und das JC auffordern die BK Abrechnung zu bezahlen da dies den KdUH zugerechnet gehört!
Ganz schön dreist vom JC. Aus meiner Sicht haben die sogar gewusst das deine Mietschulden beglichen sind woher sonst sollen die wissen das du beim VM Guthaben hast  :wand:

So da hab ich mir gedacht nagut denn wird das ja so sein.
Ich bin der Meinung daß das Jobcenter ja garnicht mitgeteilt bekommen hat wieviel Guthaben da genau noch ist, die haben sich wahrscheinlich gedacht ein paar Euro, und das ich nach der Verrechnung die restlichen kosten nochmal einreiche die da bleiben...
Die Vermietung hatte sich dannach auch nicht mehr gemeldet. Und nun war der erste Kontakt eben Mal wieder nach einem Jahr.und hier solltest du umgehend vom VM sämtlich überzahlte Beiträge zurückfordern! Du bist der Vertragspartner deines VM und nicht das JC dass geht diese Sache nichts mehr an. Und das Geld das du erstattet bekommst gehört auch Dir weil aus dem RL geleistet!

Beim Ü-Antrag stellen schau mal ins Muster im Anhang!

MfG FN

[Dateianhang durch Administrator gelöscht]
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.