Wann ist Rechtsschutzfall eingetreten? Anwalt haftbar?

Begonnen von Zauberfee666, 13. November 2021, 15:37:47

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Zauberfee666

Hallo,

in meiner erbrechtlichen Auseinandersetzung hatte ich einen Anwaltswechsel. Der erste Anwalt hat über 8 Monate nicht auf meine Schreiben reagiert. Auch ein außergerichtliches Angebot der Gegenseite hat er nicht an mich weitergeleitet. Das kam dann raus, als ich den Anwalt wechselte und die Gegenseite äußert erstaunt war, dass nach 8,5 Monaten mal wieder etwas zu hören kam, in der Sache. Durch dieses Nichtstun des ersten Anwaltes ist mir ein Schaden entstanden.  Denn das Gericht hat erst einmal festgehalten, dass eine Verzinsung des Auszahlbetrages nicht gerechtfertigt ist, weil ein außergerichtliches Angebot gemacht wurde. Dann konnte der Hausrat nicht mehr vollständig geschätzt werden und der erste Anwalt wollte einen fixen Betrag für das Haus verhandeln, um von dort dann meinen Anteil zu berechnen.
Ich frage mich, wann ist der Schaden mit dem Anwalt eingetreten? Ist das mit Beginn des Mandats? Oder erst als er nicht antwortete oder mit seiner Niederlegung des Mandates?
Der Anwalt hat nämlich dann das Mandat niedergelegt, nachdem ich bei der RVS angerufen und gefragt habe, ob diese um Auskunft bitten können bzgl. des Sachstandes. Am nächsten Tag hatte ich dann die Mandatsniederlegung im Postfach und 2 Wochen später hat er der RVS einfach geschrieben, dass er das Mandat niedergelegt habe, da der Kontakt mit der Mandantin "als ein wenig schwierig" zu benennen wäre.
Ich frage das in Bezug auf möglichen Versicherungsschutz der RVS.

mousekiller

Lege diese Fragen doch der zuständigen Rechtsanwaltskammer deines Bundeslandes vor. Die werden sich an den Anwalt wenden.

Alle verrückt hier! Komm, Einhorn, wir gehen...