Darf das Arbeitsamt mich rauswerfen?

Begonnen von Quote, 16. November 2021, 18:24:56

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Quote

Hallo zusammen,

Folgendes trug sich zu: Ich war lange krank geschrieben und wurde im Sommer ausgesteuert. Die Erkrankung ist inzwischen überstanden. Reha wurde gemacht, Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben gewährt. Übergangsweise beziehe ich ALG 1.

Nun reißt 2021 leider einfach nicht ab. Vor kurzem erhielt ich eine neue, ziemlich unangenehme Diagnose, mit der ich jetzt halt leben muss.

Die Maßnahme, die ich zur Abklärung antreten soll, dauert sechs Wochen und ist recht weit weg. Auf meine Rückfrage ob es eine (nähere) Alternative gibt, kam "Nein" als Antwort. Und ja: Ich weiß, dass Pendelwege von 2,5 Stunden zumutbar sind. In meinem Fall wäre es aber einfach eine sehr große Hilfe gewesen, die Fahrtzeiten zu verkürzen. Dann kann ich eher mit den Schmerzen leben.

Die Ansage von der DRV war nun: Wenn Sie diese Maßnahme nicht antreten können, dann müssen wir den Fall leider schließen, weil wir von unserer Seite aus Zweifel an Ihrem Gesundheitszustand und Ihrer Arbeitsfähigkeit haben.

Soweit, so gut. Wenn alle Stricke reißen, dachte ich mir, kümmere ich mich selbst. Allerdings teilte mir meine SB bei der Arbeitsagentur heute mit, dass ich mich Falle einer gescheiterten Eingliederung seitens der DRV dann an das Sozialamt wenden müsse. Diese würden dann den "Einzelfall bewerten und entscheiden". Ein Amtsarzt hat den Fall noch nicht bewertet.

Das ist natürlich der Super-GAU. Zum einen die Unsicherheit, ob dann überhaupt weiter Gelder bewilligt werden. Zum anderen, und damit zur Frage: Dürfen die das? Ich möchte ja arbeiten. Klar, als Vermittlungsvorschläge kann man mir auch dann alles senden, was als zumutbar eingestuft wird. Aber ich kann mir ja trotzdem vor Ort etwas suchen.

Ich werde auf jeden Fall noch einen Termin beim VDK machen, aber vielleicht kennt sich hier ja jemand aus. Es geht hier leider um meine Existenz, bzw. mein Obdach.

Kurzfassung: Kann das Arbeitsamt mich rauswerfen, wenn die DRV zurückmeldet, dass ich aus deren Sicht nicht arbeitsfähig bin, obwohl ich mich von meiner Seite aus in vollem Umfang zur Verfügung stellen möchte?

BigMama

Zitat von: Quote am 16. November 2021, 18:24:56Kurzfassung: Kann das Arbeitsamt mich rauswerfen, wenn die DRV zurückmeldet, dass ich aus deren Sicht nicht arbeitsfähig bin, obwohl ich mich von meiner Seite aus in vollem Umfang zur Verfügung stellen möchte?
Kurzfassung: Ja, wenn die DRV von nicht erwerbsfähig ausgeht.
Wenn die DRV feststellt, dass du täglich unter drei Stunden leistungsfähig bist, dann hast du keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld I. Um Alg I zu beziehen muss man erwerbsfähig sein.
Mit der Einstufung der Erwerbsunfähigkeit wird dich das Jobcenter auch ablehnen und an das Sozialamt verweisen.
Die Welt wird nicht von skrupellosen Verbrechern, finstren Kapitalisten oder machtgierigen Despoten regiert, sondern von einer gigantischen, weltumspannenden RIESENBLÖDHEIT.
Wer´s nicht glaubt, ist schon infiziert.
(Michael Schmidt-Salomon, GBS-Sprecher)

Gast32644

Ich hatte auch mal eine Teilhabe bei der DRV und 3 Maßnahmen über die gemacht. Bei einer davon war ich auch auswärts (20 km) und die Fahrerei war echt übel, weil der Zug jeden Tag Verspätung hatte und ich deswegen anschließend den Bus verpasst hab. Weil ich fast jeden 2. Tag zu spät gekommen bin, wurde die DRV informiert. Man hat mich daraufhin gefragt, ob ich ein Zimmer in einer Pension für den Aufenthalt in der Maßnahme möchte.

Frag doch mal die DRV...