Interpretation des Zuflussprinzips durch das SGB vs. BGB etc.

Begonnen von Langen2000, 17. November 2021, 04:19:26

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Langen2000

Hallo, liebe Leute (m/w/d;-)

es würde mich freuen, Eure Unterstützung zu meinem Problem zu bekommen.

Sachverhalt (-:

Ich habe ALG II zum 31.08.2021 beantragt und später bewilligt bekommen.

Es wurde mir "das letzte Krankengeld"! - vor der Aussteuerung - bis Ende Zeitraum 30.08.2021 bewilligt.
Die Überweisung auf mein Giro-Konto ist aus nachvollziehbaren Gründen erst im September erfolgt.

Bei der Berechnung des Arbeitslosengeldes wendet das Jobcenter das Zuflussprinzip an. Dementsprechend war ich im September (noch weniger im August) nicht "hilfebedürftig".
Somit wurde das ALG II erst ab Oktober bewilligt.

Wir sprechen (,,zwar nur") über ca. 1.000 EUR. Dies ist allerdings auch mein Kontostand.

Nach ausgiebiger Recherche

(z. B. hinsichtlich der 34 Punkte unter https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de/zuflussprinzip-nachtraeglich-krankengeld/  und zuvor gegenüber einem vermeintlich unmotivierten RA, der sein Honorar wohl über Rechtsbeihilfen zu erwirtschaften beabsichtigt )

hat die Argumentation augenscheinlich - zumindest aus älteren Begründungen - wohl Rechtsbestand.

Daher meine Frage an Euch:

Verfügt Ihr über die Angabe von (neueren) Rechtsprechungen, demnach das (letzte!?) Krankengeld, im betriebswirtschaftlichen Sinne, periodengerecht, angesehen wird.
Sprich: bis 30.08.2021 (ohne Auswirkung auf den September)?

Ich würde mich über Euer Feedback sehr freuen!

Vielen Dank im Voraus, bleibt gesund & Glück auf!

Beste Grüße
Andreas


blaumeise