ALG2 aufstockend als wohnungsloser FIAE Azubi wenn BAB Antrag abgelehnt wurde

Begonnen von seveneleven, 21. November 2021, 21:07:49

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seveneleven

Ich sage erst einmal Hallo in die Runde


so letzten Monat musste ich kurzfristig 70km wegziehen um mit der Ausbildung zu beginnen. Selbstverständlich bietet mir die Firma ein Hotel an für die Dauer, bis ich eine eigene Wohnung finde. Die Sache ist aber so, dass ich mir zwar die Kosten (Kaution, Miete und was sonst noch so anfällt) am Anfang erlauben kann, aber auf lange Sicht kann ich es mir nicht wirklich leisten. Ich war deshalb super enttäuscht über die Ablehnung des Bab am Freitag. Ich bekomme ein überdurchschnittliches Gehalt für mein Studienfach - 1.020 Brutto/Monat.

In dem Schreiben wurde dieser Absatz als Grund angegeben.

Rechtsgrundlage dieser Entscheidung sind die §§ 56 ff SGB 3. Die Einkommensanrechnung beruht auf § 67 SGB 3 in Anwendung der Vorschriften des Vierten Abschnitts des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (bafög) mit den hierzu ergangenen Rechtsverordnungen.

Damit sind wir also beim eigentlichen Thema: Warum wurde ich abgelehnt? Ich dachte wirklich ich hätte mich gut über die Anforderungen informiert. Ich bin genau 25. Musste 2,5 Stunden von zu Hause wegziehen (mit dem Zug, da ich kein Auto besitze). Ich vermute, es liegt an den Komplikationen bezüglich der geforderten Einkommensnachweise meiner beiden Eltern. Die Situation hier ist etwas kompliziert, also versuche ich zu vereinfachen um mögliche Antworten ein wenig hilfreicher zu machen. Was meinen Vater betrifft, so gibt es keine Möglichkeit, einen Einkommensnachweis vorzulegen, da ich in den letzten 10 Jahren keinen Kontakt zu ihm hatte, er nicht in Deutschland lebt und kein Deutscher ist. Was meine Mutter betrifft, so hat sie einen reichen Mann, der sie finanziell versorgt. Bevor dieser Typ auf der Bildfläche erschien, habe ich mich finanziell um uns gekümmert. Im Grunde ist sie also eine Hausfrau. Das bedeutet auch, dass sie keine Einkommensnachweise vorlegen kann. Ich habe sichergestellt, dass die Verantwortlichen darüber gut informiert sind.

In dem Schreiben wird erwähnt, dass bei Vorliegen weiterer Voraussetzungen ein Antrag auf aufstockende ALG2-Leistungen gestellt werden kann. Ich frage mich, was das überhaupt bedeutet. Was sind diese weiteren Voraussetzungen. Lade ich einfach den ALG2 Antrag von der Homepage. Aber selbst wenn ich das tue, welche Adresse soll ich dort angeben. Ich bin im Moment ein richtiger Spinner, keine Anmeldung gar nichts. Dadurch ergibt sich ein weiteres Problem ich habe keine Ahnung was für eine Wohnung ich suchen soll. Was ist, wenn sie sagen, x Wohnung ist zu groß, wir können Ihnen also nicht helfen, oder so ähnlich? Helfen die einem nicht bei der Wohnungssuche in irgendeiner Weise. Ich kenne mich mit den ganzen Leistungsgesetzen überhaupt nicht aus...

Also nur um das Ganze zusammenzufassen:
- BAB Antrag wurde abgelehnt mit Hinweis auf Antrag auf aufstockende ALG2 Leistungen.

- Wohne aktuell bis zum Jahresende in einem Hotel. Muss mir bis Januar eine Wohnung schaffen. Derzeit bin ich nirgendwo angemeldet und weiß daher nicht, was ich im ALG2-Antrag als Adresse angeben soll.

- Meine beiden Elternteile sind nicht in der Lage, irgendeine Form von Einkommensnachweisen vorzulegen, was wohl auch Grund für die Ablehnung des BAB-Antrags war.



[Dateianhang durch Administrator gelöscht]

Flip

Man muss den Berechnungsbogen sehen, ob es nur dein eigenes Einkommen ist oder da ein Unterhaltsanspruch gegen die Eltern einfließt.

Zitat von: seveneleven am 21. November 2021, 21:07:49für mein Studienfach

Ist da jetzt nun ein Studium oder eine Ausbildung?

seveneleven

@Flip Ich wollte die anderen Fotos auch hochladen nur mein icloud spielt nicht mit. Und ja, es ist eine Ausbildung habe ich falsch formuliert.

[Dateianhang durch Administrator gelöscht]

crazy

OK, dein Bedarf inkl. Fahrtkosten,Arbeitskleidung ist mit deinem Einkommen gedeckt.
Irgendwelche Einkommen deiner Eltern wurden nicht angerechnet.

Wie hoch ist die Miete für dein Zimmer?

Hier mal zur Info:

Wie hoch ist die Berufsausbildungsbeihilfe?
seit August 2020
Grundbedarf   398 Euro
Pauschbetrag für Unterkunftskosten   325 Euro
Bedarf   723 Euro Gesamt.

Das deckt sich mit deiner Berechnung

seveneleven

Ich habe noch keins. Ich stehe mit einigen potenziellen Vermietern in Kontakt. Im Moment ist aber noch nichts sicher. Das Hotelzimmer wird wie gesagt vollständig von meiner Firma bezahlt, ich schätze mal, so um die 100 pro Nacht.

Die von Ihnen gemeinte Einnahmen stehen auf der letzten Seite und betragen ebenfalls 0,00 für beide Elternteile.

crazy

Genau, Du wurdest ohne Einkommensanrechnung der Eltern mit dem Höchstbetrag BAB gerechnet.
Passt alles.
Deine neue Unterkunftssuche sollte daher eher in Richtung WG Zimmer gehen, es sei denn Du bist an einem Ort an dem man noch Wohnungen zu sehr günstigen Preisen bekommt.

Und klar, da man ja Pauschal schon Wohnkoaten in derzeit nicht anfallender Höhe berücksichtigt auch was davon an die Seite legen

seveneleven

Zum Glück gibt es rund 350 Warmmiete-Wohnungen. Ich stehe in Kontakt mit einem der Vermieter hoffentlich klappt es.  :sehrgut:  Kann man das Alg2 formular auch ausfüllen, ohne eine Wohnung gefunden zu haben. Wenn nicht, dann werde ich wohl zu Gott beten, dass die Vermieter einen Vertrag mit mir schließen, damit ich das alg2 richtig beantragen kann... Moment mal, wird das überhaupt funktionieren? Das was mit dem aufstockenden Alg2 erwähnt wurde

Flip

Zitat von: seveneleven am 21. November 2021, 22:39:21
Kann man das Alg2 formular auch ausfüllen, ohne eine Wohnung gefunden zu haben.

Kannst du, aber, was soll das bringen? Derzeit hast du keine Unterkunftskosten. Der Regelsatz von 446 Euro stünde deinem nicht unerheblichen Einkommen gegenüber. Derzeit kannst du doch davon gut leben.