Vermittlungsvorschlag mit RFB, aber noch keine EGV vorhanden

Begonnen von Gast32644, 03. Dezember 2021, 11:38:36

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Gast32644

Hallo,

ich bin ja erst seit dem 21.11.20212 wieder H4 und hatte bisher weder ein Erstgespräch, noch irgendwelche anderen Kontakte zum JC.

Heute Morgen hab ich aber schon einen Vermittlungsvorschlag mit RFB im Onlinepostfach gefunden. Geht das so einfach?

Ich wollte nämlich beim Erstgespräch ein paar Sachen in der Stellensuche ändern lassen, weil die nicht mehr meinem Gesundheitsprofil entsprechen. Ausgerechnet zu dem Job, den ich nicht mehr machen möchte/kann, kommt jetzt die Bewerbungsaufforderung.

Was tun? Ich will mich da nicht bewerben, aber wie soll ich das dem JC klarmachen, ohne in Schwierigkeiten zu kommen?

Gru0

crazy

Bewerben, ganz einfach. Sollte es zum Vorstellungsgespräch kommen sprichst Du offen deine Einschränkungen an.
Wenn der AG dann den Arbeitsplatz entsprechend gestalten kann gut ansonsten bist Du eben ungeeignet

Gast32644

Das hat nix mit gestalten zu tun, das geht ziemlich darüber hinaus.

Stell dir vor du wärst blind und das JC schickt dir eine Bewerbungsaufforderung für den Job eines Briefträgers  :lachen:

Ich hätte gerne erst mal die Anpassung der Stellensuche, bevor da noch mehr schräge Aufforderungen kommen.

justine1992

Zitat von: Gast32644 am 03. Dezember 2021, 12:14:07Ich hätte gerne erst mal die Anpassung der Stellensuche, bevor da noch mehr schräge Aufforderungen kommen.
Dann mach Dich auf Stress und Widersprüche gefasst. Oder ist es nicht vielleicht doch weniger Aufwand, Dich nzu bewerben?
Ich freue mich, wenn es regnet, denn wenn ich mich nicht freue, regnet es auch.

crazy

Nuja, dann schreibt man eben bereits in der Bewerbung, dass man den Arbeitsplatz nur ausfüllen kann mit entsprechenden Unterstützungen :lachen:
Bewerben heißt man kommt auf den Stapel mit hundert anderen...
Die Kosten dafür bekommst Du erstattet.
Das Bewerben kostet Dich fünf Minuten, der Stress mit dem JC ist bedeutend größer...
Du kannst das Ding natürlich auch ausfüllen und "habe mich nicht beworben, weil..."

Hab ich auch schon gemacht-suchen Berufsanfängerin Anfang 20, da bin ich mit über 30 und 12 Jahren Berufserfahrung damals schon weit über den Wünschen des AG hinaus gewesen.

DerSofti

Für sowas hab ich früher immer meine Bewerbungsfabrik hergenommen, einfach paar Textbausteine zusammengeklickt und auf EMail senden geklickt und somit "Pflicht erfüllt". War ein Zeitaufwand von unter zwei Minuten, wenn die Firma schon in mein System eingepflegt war sogar weniger als eine.
Falls du dann eine Antwortmail erhälst, kannst du ja deine Krankheiten erwähnen in deiner EMail und somit klar stellen, daß das ganze nichts wird.
Was arbeitet er denn? Hmm... irgendwas mit Computer.

BigMama

Zitat von: Gast32644 am 03. Dezember 2021, 11:38:36Was tun?
Ich rate dir dazu dich schriftlich zum VV zu äußern und auf die geänderte gesundheitliche Situation hinzuweisen. Kannst du die Tätigkeit aus gesundheitlichen Gründen nicht ausüben, ist der VV nicht zumutbar. Du musst keine Diagnosen nennen, jedoch kannst du Formulierungen wählen wie eine psychische Minderbelatung, die Publikumsverkehr oder Schichtdienst ausschließt. Oder auch eine Minderbelastbarkeit der Wirbelsäule hindert dich daran die Tätigkeit als Helfer Hoch- und Tiefbau auszuüben.
Gleichzeitig empfehle ich die Beantragung eines ärztlichen Gutachtens zur Erstellung eines positiven und negativen Leistungsbildes. Bis zur Erstellung des Gutachtens sollten aus meiner Sicht keine wieteren VV mehr folgen, maximal Stelleninformationen ohne Rfb.
Die Welt wird nicht von skrupellosen Verbrechern, finstren Kapitalisten oder machtgierigen Despoten regiert, sondern von einer gigantischen, weltumspannenden RIESENBLÖDHEIT.
Wer´s nicht glaubt, ist schon infiziert.
(Michael Schmidt-Salomon, GBS-Sprecher)

Kopfbahnhof

Zitat von: Gast32644 am 03. Dezember 2021, 11:38:36Vermittlungsvorschlag mit RFB im Onlinepostfach gefunden. Geht das so einfach?
Wenn du dem zugestimmt hast.
Ich würde das Profil gleich auf Anonym stellen und gar nicht mehr nutzen.
So kannst du besser selbst Bestimmen, wo du eine Bewerbung abgibst.

Abgesehen von dem was vom JC per Post kommt.
Zitat von: Gast32644 am 03. Dezember 2021, 11:38:36weil die nicht mehr meinem Gesundheitsprofil entsprechen
Kann man beim JC angeben, aber wird leider sehr oft einfach Ignoriert.

Gast32644

Zitat von: BigMama am 03. Dezember 2021, 13:45:13
Zitat von: Gast32644 am 03. Dezember 2021, 11:38:36Was tun?
Ich rate dir dazu dich schriftlich zum VV zu äußern und auf die geänderte gesundheitliche Situation hinzuweisen. Kannst du die Tätigkeit aus gesundheitlichen Gründen nicht ausüben, ist der VV nicht zumutbar. Du musst keine Diagnosen nennen, jedoch kannst du Formulierungen wählen wie eine psychische Minderbelatung, die Publikumsverkehr oder Schichtdienst ausschließt. Oder auch eine Minderbelastbarkeit der Wirbelsäule hindert dich daran die Tätigkeit als Helfer Hoch- und Tiefbau auszuüben.
Gleichzeitig empfehle ich die Beantragung eines ärztlichen Gutachtens zur Erstellung eines positiven und negativen Leistungsbildes. Bis zur Erstellung des Gutachtens sollten aus meiner Sicht keine wieteren VV mehr folgen, maximal Stelleninformationen ohne Rfb.


Das ganze Profil bei der Jobbörse stammt aus der Zeit von vor meiner Schwerbehinderung und wurde anscheinend ungeprüft reaktiviert. Das ist alles seit Jahren bekannt, um das zu korrigieren hätte jetzt die Arbeitsagentur 12 Monate Zeit gehabt. Die haben aber nichts gemacht.

Ich dachte immer, dass wenn beim JC noch keine EGV aktiv ist, dass die dann nicht sofort mit RFB drohen können.

Bei mir geht's nicht um irgendwelche Hilfsarbeiterjobs und ich habe keine Lust, mich bei den Firmen zum Affen zu machen. Vielleicht haben die mal einen Job, den ich haben möchte und dann will ich nicht schon wegen vorigen Fake-Bewerbungen mit einem negativen Eindruck starten müssen.

Kopfbahnhof

Zitat von: Gast32644 am 03. Dezember 2021, 17:12:17dass die dann nicht sofort mit RFB drohen können.
Naja als Drohung würde ich es nicht unbedingt sehen.
Auch ohne EGV kann man Jobangebote mit RFB bekommen, hat nichts miteinander zu tun.

Lass dein Profil einfach auf Anonym stellen und nutze das Portal nicht mehr, dazu bist du nicht verpflichtet.
Es gibt genug andere Möglichkeiten für die Jobsuche.

Spritzenhalter

Zitat von: Gast32644 am 03. Dezember 2021, 11:38:36
Hallo,

Heute Morgen hab ich aber schon einen Vermittlungsvorschlag mit RFB im Onlinepostfach gefunden. Geht das so einfach?

Was tun? Ich will mich da nicht bewerben, aber wie soll ich das dem JC klarmachen, ohne in Schwierigkeiten zu kommen?

Gru0

Ja, dass ist relativ einfach und dauert nur 2-3 Klicks für den Ersteller, deswegen auch ohne RFB wobei die mit RFB eine gleiche Qualität taben. Wer hat den VV ausgelöst, die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter?

Wenn Sie nicht möchten dann bewerben Sie sich nicht, ist nur ein unverbindliches Angebot.

Kopfbahnhof

Zitat von: Spritzenhalter am 03. Dezember 2021, 17:26:26bewerben Sie sich nicht
Kann allerdings daneben gehen.
Zitat von: Spritzenhalter am 03. Dezember 2021, 17:26:26ist nur ein unverbindliches Angebot
Da mit RFB ist es das nicht.

Spritzenhalter

Zitat von: vanessa am 03. Dezember 2021, 17:52:34
Zitat von: Spritzenhalter am 03. Dezember 2021, 17:26:26bewerben Sie sich nicht
Kann allerdings daneben gehen.
Zitat von: Spritzenhalter am 03. Dezember 2021, 17:26:26ist nur ein unverbindliches Angebot
Da mit RFB ist es das nicht.

Danke für die Korrektur mit der RFB. Ich nehme mir regelmäßig die Freiheit mich auch auf VV mit RFB nicht zu bewerben weil sie eben nicht zu meinem Profil und den Anforderungen des AG passen.