§ 66 SGB I Folgen fehlender Mitwirkung Arzt im Urlaub

Begonnen von Beaaate, 21. November 2021, 21:44:15

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Beaaate

Ist es rechtlich in Odrnung, dass man direkt den Fragebogen bekommt und nicht eine Vorladung oder Einladung?
Die Sachbearbeiterin hat mir den Fragebogen geschickt, weil ich in E-Mail an sie einige Krankheiten genannt habe und dass sie mich in Ruhe lassen soll.
Darauf hat sie mir den med. Fragebogen DIREKt geschickt.
So kann sie im Falle der Fälle die Leistungen direkt entziehen, wenn es zu Sanktionen kommen sollte.
War das nicht so, dass zuerst eine Vorladung = Einladung kommt.

Fettnäpfchen

Zitat von: Beaaate am 24. November 2021, 20:52:28Ist es rechtlich in Odrnung, dass man direkt den Fragebogen bekommt und nicht eine Vorladung oder Einladung?
Aufgrund deiner E-Mail geht das in Ordnung und passt. Die Prüfung der erwerbsfhigkeit wird vorgenommen wenn der erwerbsfähige Leistungsberechtige
(eLB)
Zitat von: Beaaate am 24. November 2021, 20:52:28an sie einige Krankheiten genannt habe und dass sie mich in Ruhe lassen soll.
so etwas von sich gibt. s. Anhang!
Jetzt wird das e vor eLB geprüft.

MfG FN

[Dateianhang durch Administrator gelöscht]
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.


Beaaate

Hallo Sheherazade + Blaumeise und ALLE Anderen:
Update:
Die Frist für die Abgabe des med. Bogens hat die Sachbearbeiterin für den 10.12.2021 gesetzt.
Ich wollte einen Termin für Januar oder Februar 2022 und wollte dann diesen Termin der Sachbearbeiterin vorlegen.
Es ist Nichts frei in diesen beiden ersten Monaten des Jahres.
Ich habe einen Termin bei meinem Arzt für April für den Bogen bekommen. Das ist Ende April, 22.Aril nächsten Jahres.
Was mache ich?
Das macht große Angst!
Das, woran ich denke, dass ich den Termin für April NICHT bei der Sachbearbeiterin abgebe und dass ich die Sache so weit laufen lasse, dass die Sachbearbeiterin die Leistungen entzieht oder im Brief droht zu entziehen und ich gehe mit diesem Drohbrief dann in die Praxis, das könnte die Praxis unter Druck setzen.
Anderseits habe ich Angst, das bei der Sachbearbeiterin abzugeben, mir könnten Konsequenzen drohen, welcher Art auch immer, an erster Stelle doch den Entzug und Versagen der Leistung.
Was mache ich?

Flip

Ich verstehe das Ganze nicht. Der Arzt soll einen Fragebogen mit 4 Fragen beantworten. Teilweise nur ankreuzen. Wozu brauchst du dafür einen (persönlichen) Termin? Der soll dich ja nicht untersuchen, sondern seine Einschätzung deiner Leistungsfähigkeit auf Grundlage der Erkenntnisse der letzten Jahre mitteilen.

Beaaate

Ich weiß nicht, die Praxis sieht einen Termin für nötig, auch wenn ich ihn nicht möchte.
Ich weiß GAR Nichts. Das ist mir zu viel.

hotwert

Im Grunde langt es das einfach abzugeben und ein paar Tage später wieder zu holen.

Dennoch verstehe ich schon wenn sie dabei sein will.

Naja, ich war mit so nen Wisch auch schon bei meinem Arzt, der meinte nur dass macht er später, ich kann es in ein paar Tagen holen. Da hat der Termin auch nichts gebracht.

Beaaate

Was würde passieren, wenn man diesen Termin Ende April der Sachbearbeiterin vorlegen würde?

Flip

Schlecht voraussagen. Wahrscheinlich wird der Ärztliche Dienst dann mit der persönlichen Untersuchung beauftragt, da eine zeitnahe Beurteilung nach Aktenlage nicht möglich ist.

Oder man fragt nach Schweigepflichtsentbindung, damit der Arzt des ÄD die Unterlagen von Kollege zu Kollege einholt.

Fettnäpfchen

Beaaate

Zitat von: Beaaate am 02. Dezember 2021, 18:43:13Die Frist für die Abgabe des med. Bogens hat die Sachbearbeiterin für den 10.12.2021 gesetzt.
Zitat von: Fettnäpfchen am 22. November 2021, 14:28:08Die Leistungseinstellung ist keine Sanktion und kann deswegen vorgenommen werden. Allerdings sollte es berücksichtigt werden wenn du keinen Termin hast bzw. im geforderten Zeitraum, da würde dann für dich der https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_1/__65.html und das JC gelten.
und das musst du halt mitteilen. UND erst dann weiß man wie das JC reagiert und kann schauen wie es weitergeht.

Dass:
Zitat von: Beaaate am 02. Dezember 2021, 18:43:13Ich wollte einen Termin für Januar oder Februar 2022 und wollte dann diesen Termin der Sachbearbeiterin vorlegen. Bis dahin ist es viel zu spät und das kannst du gleich machen wenn du schon weißt dass das erst am 22.04.22 ist.
Es ist Nichts frei in diesen beiden ersten Monaten des Jahres.
Ich habe einen Termin bei meinem Arzt für April für den Bogen bekommen. Das ist Ende April, 22.Aril nächsten Jahres.
Was mache ich? siehe oben
Das macht große Angst!
Das, woran ich denke, dass ich den Termin für April NICHT bei der Sachbearbeiterin abgebe und dass ich die Sache so weit laufen lasse, dass die Sachbearbeiterin die Leistungen entzieht oder im Brief droht zu entziehen und ich gehe mit diesem Drohbrief dann in die Praxis, das könnte die Praxis unter Druck setzen. Das ist von dir blauäugig gedacht, oder glaubst du ernsthaft dass sich das JC, oder die Arztpraxis, davon beeindruckt zeigt. Du hast einen Termin zum 10.12 und das ist ausschlaggebend. Das einzige was du erreichen kannst ist nur mit negativen Folgen für DICH.
Anderseits habe ich Angst, das bei der Sachbearbeiterin abzugeben, mir könnten Konsequenzen drohen, welcher Art auch immer, an erster Stelle doch den Entzug und Versagen der Leistung. Ein Satz weiter oben wolltest du es sogar auf die Leistungseinstellung ankommen lassen um die Praxis unter Druck gesetzt zu meinen, in diesem Absatz hast du Sorgen deswegen.
Was mache ich? Du machst es zu kompliziert und dir unnötig schwer.

MfG FN
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Beaaate

FN:Dankeschön.

Heute: Der Termin wurde heute auf 14.02.2022 vorgezogen.

Fettnäpfchen

Beaaate

Zitat von: Beaaate am 03. Dezember 2021, 15:42:58Heute: Der Termin wurde heute auf 14.02.2022 vorgezogen.
Dann teilst du halt den nächstmöglichen Arzttermin vom 14.02.2022 dem JC mit.

MfG FN
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Beaaate

Zitat von: Fettnäpfchen am 03. Dezember 2021, 15:53:37
Beaaate

Zitat von: Beaaate am 03. Dezember 2021, 15:42:58Heute: Der Termin wurde heute auf 14.02.2022 vorgezogen.
Dann teilst du halt den nächstmöglichen Arzttermin vom 14.02.2022 dem JC mit.

MfG FN
Richtig. Montag früh.
Herzlichen Dank, ALLEN.