Grundsicheerung bei Erwerbsminderung - Betriebskosten

Begonnen von tornado, 25. November 2021, 10:27:51

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tornado

Guten Tag, ich habe die Betriebskostenabrechnung für 2019 mit Guthaben im Juli 2020 nachweislich per mail übermittelt.
Die Betriebskostenabrechnung für 2020  mit Guthaben habe ich ebenfalls nachweislich im Juli 2021 per mail übermittelt.

Habe dann jeweils nach 2 Tagen nachgefragt ob die mail angekommen ist: ja sie ist angekommen.

Bis heute wurde das Guthaben aus den Betriebskostenabrechnungen nicht in Abzug gebracht.

Das Sozialamt ist nicht tätig geworden. Gibt es da Verjährungsfristen?

Vielen Dank.

tornado

Guten Tag,
passt § 45 Abs. 4 S. 2 SGB X dazu?
Nach § ... muss die Behörde innerhalb eines Jahres seit Kenntnis der Tatsachen, die die Rücknahme eines rechtswidrigen begünstigenden Verwaltungsaktes für die Vergangenheit rechtfertigen, tätig werden.
Wird die Frist versäumt, bleibt der Verwaltung nur noch die Möglichkeit der Aufhebung für die Zukunft, wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind.
Ich danke.

BigMama

Zitat von: tornado am 26. November 2021, 09:25:05Nach § ... muss die Behörde innerhalb eines Jahres seit Kenntnis der Tatsachen, die die Rücknahme eines rechtswidrigen begünstigenden Verwaltungsaktes für die Vergangenheit rechtfertigen, tätig werden.
Der Bescheid war bei Erlass nicht rechtswidrig.
Die Welt wird nicht von skrupellosen Verbrechern, finstren Kapitalisten oder machtgierigen Despoten regiert, sondern von einer gigantischen, weltumspannenden RIESENBLÖDHEIT.
Wer´s nicht glaubt, ist schon infiziert.
(Michael Schmidt-Salomon, GBS-Sprecher)

tornado

Vielen Dank.
Wenn das Sozialamt wegen einer Rückforderung an mich herantritt, wie soll ich da reagieren?

BigMama

Beim Thema Grundsicherung bei Erwerbsminderung kenne ich michnnicht aus. Daher kann ich dir nicht sinnvoll weiterhelfen. Lediglich die Erläuterung dessen, was ich geschrieben habe, kann ich zu deinem Anliegen beitragen.
Die Welt wird nicht von skrupellosen Verbrechern, finstren Kapitalisten oder machtgierigen Despoten regiert, sondern von einer gigantischen, weltumspannenden RIESENBLÖDHEIT.
Wer´s nicht glaubt, ist schon infiziert.
(Michael Schmidt-Salomon, GBS-Sprecher)

blaumeise

Zitat von: tornado am 25. November 2021, 10:27:51Guten Tag, ich habe die Betriebskostenabrechnung für 2019 mit Guthaben im Juli 2020 nachweislich per mail übermittelt.
Die Betriebskostenabrechnung für 2020  mit Guthaben habe ich ebenfalls nachweislich im Juli 2021 per mail übermittelt.

Habe dann jeweils nach 2 Tagen nachgefragt ob die mail angekommen ist: ja sie ist angekommen.

Bis heute wurde das Guthaben aus den Betriebskostenabrechnungen nicht in Abzug gebracht.

1. Wie kannst du beweisen, dass die BK-Abrechnung für 2019 im Sozialamt eingegangen ist?

2. Von wann bis wann gehen deine Bewilligungsbescheide immer?

3. Hast du seit der Einreichung der BK-Abrechnung schon wieder einen neuen Bewilligungsbescheid bekommen, ohne dass die Abrechnung darin berücksichtigt worden ist?

tornado

Hallo blaumeise,

1. Ausdruck der email und im Beisein meiner Pflegekraft angerufen.

2. Von März bis Februar

3. Ja, März 2021

Danke

blaumeise

Zitat von: tornado am 26. November 2021, 18:26:021. Ausdruck der email und im Beisein meiner Pflegekraft angerufen.
Das ist kein Nachweis, dass die E-Mail beim Sozialamt angekommen ist. Oder hat die Pflegekraft mitgehört und könnte bestätigen, was die andere Seite gesagt hat? Eine E-Mail ist üblicherweise keine rechtssichere Zustellung. Nicht das Absenden musst du belegen können, sondern den Eingang beim Amt.

Zitat von: tornado am 26. November 2021, 18:26:023. Ja, März 2021
Wenn ich davon ausgehe, dass die E-Mail samt BK-Abrechnung in deiner Akte drinsteht, dann hätte das Sozialamt spätestens hier das Guthaben berücksichtigen müssen. Meiner Ansicht nach gilt jetzt sowieso § 45 Abs. 2 SGB X: http://www.buzer.de/gesetz/3086/a43318.htm