Rückkehr nach DE nach 2 jahren Ausland, ohne Wohnung, DRINGEND

Begonnen von babytrader, 28. November 2021, 05:24:58

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babytrader

Moin zusammen,

Ich muss das Ausland VAE in den naechsten Tagen verlassen, hatte versucht mir hier was aufzubauen, bin aber leider gescheitert. In Deutschland bin ich abgemeldet. Ich habe versucht aus dem Ausland so viel zu regeln, bzw. an Informationen zu kommen. Bin aber an dem Punkt wo ich mal Euer Wissen benoetige.
Wenn ich in Deutschland ankomme (Hamburg), habe ich meine Koffer und wohl die moeglichkeit fuer ein paar Tage unterzukommen.

1. postalische Adresse in einer Sozialstation anmelden, das ist der erste Schritt.
2 Jobcenter aufsuchen, bzw. Termin machen um den Antrag zu stellen
3. Da ich ja quasi Obdachtlos bin, kann ich mir ein Monteurzimmer mieten, was den Regelsatz des Jobcenters nicht uebersteigt? werden diese Kosten uebernommen? Ab wann werden diese uebernommen, ich denke ich muss dort vorausszahlen.
4. Dringlichkeit Wohnungsamt, Berechtigungsschein anfordern, wie lange kann sowas dauern?
wie geht es dann weiter, Wohnungen sind ja nun leider sehr sehr begrenzt.

Gibt es irgendwelche Punkte die ich im Jobcenter vortragen kann oder mich auf gewisse Rechtsprechungen oder Urteile berufen kann?

Ich bin wirklich fuer jeden Hinweis sehr dankbar, denn mit der Aussage "Sie koennen ja ins Obdachtlosenheim" ist dennke ich keine Option, verstendlicherweise.

Jan Mustermann

Moin,
du mietest dir eine Wohnung, ein Zimmer , dich in eine Pension ein.Es geht auch ein Zimmer als Warm/Pauschalmiete bei Freunden.
Dann schickst du ein Fax an die zuständige Einwohnermeldestelle und meldest dort an das du eine Unterkunft ab Tag XY beziehen wirst.

Solange du nicht im Leistungsbezug bist gelten für dich auch keine KDU Grenzen, aber übertreibe es nicht. Es kann aber sogar ein Wohnmobil oder ein Wohnwagen sein, Miete trägt das JC.

Du füllst schonmal alle Anträge aus , sammelst alle Unterlagen und wenn du hier in DE bist reichst du die sofort gerichtsfest beim JC ein. z.b. fax (onlinefax).
Wenn deine neue Unterkunft unmöbliert ist reichst du auch gleich einen Antrag für eine Ersteinrichtung ein.

Wenn deine Geschichte stimmt, und du nicht weiterkommst, melde dich per PN, wir haben hier südlich von Hannover eine Art "Bürowohnung" wo momentan ein Zimmer frei ist. Wir haben alle Auslandsbezug und kennen die Situation in der du stecken dürftest.

blaumeise

Zitat von: babytrader am 28. November 2021, 05:24:583. Da ich ja quasi Obdachtlos bin, kann ich mir ein Monteurzimmer mieten, was den Regelsatz des Jobcenters nicht uebersteigt? werden diese Kosten uebernommen?
Du kannst auch, falls du nichts anderes findest, etwas nehmen, was teurer ist als den Angemessenheitskriterien entspricht. Hauptsache, nicht obdachlos. Denn zurzeit gilt noch der Corona-Paragraph 67 SGB II: http://www.buzer.de/gesetz/2602/a37363.htm  (Abs. 3 relevant)

Das heißt, die KdU müssen in voller Höhe übernommen werden. Allerdings musst du damit rechnen, wenn dieser Paragraph nicht mehr gilt, dass du früher oder später eine Aufforderung zur Senkung der KdU bekommst. Dann stehst du vor der Wahl, entweder den Rest der Miete aus deinem Regelsatz draufzuzahlen oder umzuziehen.

Hier findest du genauere Infos, ab S. 8: https://sozialrecht-justament.de/data/documents/SJ-09-2021.pdf


Zitat von: babytrader am 28. November 2021, 05:24:58Ab wann werden diese uebernommen, ich denke ich muss dort vorausszahlen.
Leistungsberechtigt bist du, sobald du in Hamburg bist, denn der Antrag wirkt rückwirkend auf dieses Datum zurück. Das bedeutet, die Miete wird von Mietbeginn an übernommen, nur ob die Antragsbearbeitung so schnell geht, das hängt vom Amt ab. Du kannst es aber dirkekt bei der Antragstellung dringend machen und die Lage erklären. Genauso kannst du vorläufige Leistungen beantragen, damit du erst mal Geld bekommst. Wichtig wäre, dass du dich möglichst schnell beim Einwohnermeldeamt meldest, denn viele JC machen deine Leistungsberechtigung davon abhängig, ab wann du gemeldet bist, auch wenn das nicht korrekt ist. Relevant ist nämlich dein tatsächlicher gewöhnlicher Aufenthaltsort. Nur ist das meist schwer zu beweisen.

Daher würde ich unbedingt die Reiseunterlagen aufheben, die belegen, wann du in Hamburg angekommen bist.

Yavanna

Zitat von: blaumeise am 28. November 2021, 12:50:22
Leistungsberechtigt bist du, sobald du in Hamburg bist, denn der Antrag wirkt rückwirkend auf dieses Datum zurück.

Vorsicht mit dieser Aussage. Das gilt nur, wenn du im Ankunftsmonat auch den Antrag stellst. Der wirkt immer auf den Monatsersten zurück, bzw. auf den Tag der Einreise in D. Wenn du jetzt z.B. schon in D bist, müsstest du noch bis Dienstag den Antrag stellen. Sonst gibts erst Leistungen ab Dezember

blaumeise

Ja, stimmt. Den Monatswechsel hatte ich nicht mehr im Blick.

babytrader

Danke fuer Eure Informationen.

Ich habe null Ahnung von der Materie und werde mir auf jeden Fall einen Beistand von der Diakonie holen.
vorausgesetzt ich bekomme frühzeitig einen Termin
Das wird denke ich generell ein spannendes Erlebnis. Ich mache halt das Beste draus.

Was ich nur nicht verstehe ist das mit dem Einwohnermeldeamt oder geht es nur darum das ich dort vorstellig werde und denen mitteile das mein augenblicklicher Aufenthalt in der oder der Pension etc. ist. Was ist mit der postalischen Adresse die man von der Tagesstätte bekommt? bin ein wenig verwirrt

crazy

Nix vorstellig.
Zur Anmeldung an einem Wohnsitz geht man online und bekommt einen Termin. Wir haben gerade Pandemie!

Im PA meines Bruders stand dann ohne festen Wohnsitz in D als er keine Wohnung hatte.
Für das Postfach bekommst Du eine Bestätigung, die benötigst Du für das Jobcenter.
Sobald Du in D bist musst Du dich auch wieder um die Krankenversicheeung kümmern. Das wäre erstmal die letzte bei der Du vor der Auswanderung versichert warst. Du hast da hoffentlich noch die Abmeldebescheinigung