Leistungsentzug bei chronischer Krankheit?

Begonnen von Elfe28, 30. November 2021, 00:38:00

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Elfe28

Zitat von: BigMama am 01. Dezember 2021, 18:32:54
Zitat von: Elfe28 am 01. Dezember 2021, 18:16:07Ja werde eine Dienstaufsichtsbeschwerde und einen Befangenheitsantrag gegen meinen Sachbearbeiter stellen.
Wenn dann Fachaufsichtsbeschwerde weil es um ihre fachliche Arbeit und nicht um ihr Verhalten geht.
Wieso Befangenheitsantrag?

Ein Befangenheitsantrag weil ich den Sachbearbeiter wechseln möchte. Triftige Gründe liegen ja vor ..

BigMama

Naja, ob die Gründe ausreichen kann ich nicht beurteilen. Aber ein Gespräch von Teamleiter zur Vermittlerin aufgrund einer FAB dürfte schon zu einer deutlichen Verbesserung führen.
Die Welt wird nicht von skrupellosen Verbrechern, finstren Kapitalisten oder machtgierigen Despoten regiert, sondern von einer gigantischen, weltumspannenden RIESENBLÖDHEIT.
Wer´s nicht glaubt, ist schon infiziert.
(Michael Schmidt-Salomon, GBS-Sprecher)

Elfe28

Ich werde beides machen. Eine Beschwerde und zusätzlich einen Befangenheitsantrag. An welchen Bereich im JC muss ich denn so eine FAB schicken?

jeschik

Ich würde mir den Namen des Teamleiters geben lassen und dein schrieb an diesen richten.

Elfe28

Das werde ich machen! Wie lange dauert es, bis ich eine Antwort auf meine Beschwerde und den Befangenheitsantrag bekomme? Bzw wie schnell erfährt mein Sachbearbeiter, dass ich Beschwerde etc eingereicht habe? Ich hoffe nicht, dass sich das über Monate hinauszögert...

jeschik

Wie schnell das gehen wird, kann wohl keiner vorab sagen. Aber gehe mal von ein paar Wochen aus. Du könntest dich auch mit dem Teamleiter telefonisch verbinden lassen, dem kurz den Sachverhalt schildern, dann lässt sich dies bestimmt auch unbürokratischer Regeln und vor allem schneller.

Elfe28

Kann man denn überhaupt noch einen Befangenheitsantrag stellen? Habe nämlich folgendes gelesen :

https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/sg-mainz-s10as164-18er-hartz-iv-empfaenger-kein-anspruch-auf-neuen-jobcenter-sachbearbeiter/

Auf anderen Seiten steht allerdings wieder das :

https://www.anwalt.de/rechtstipps/ich-will-einen-anderen-sachbearbeiter-beim-amt-meiner-ist-befangen_135015.html

Jetzt weiß ich natürlich nicht, ob so ein Antrag überhaupt durchkommt. Irgendwie wiedersprechen sich ja die beiden Berichte...

jeschik

Ob nun schriftlich oder telefonisch, ich würd den Kontakt zum Teamleiter herstellen. Du musst es ja nicht befangenheitsantrag nennen, hauptsache du schilderst deinen Fall und wo es wie Probleme gibt mit dem Sachbearbeiter. Da wird sich dann schon der Teamleiter drum kümmern, du kannst ja mitteilen das du sonst einen rechtsbeistand aufsuchst, wenn der teamleiter keine änderung herbeiführt.

Elfe28

Ist es eigentlich möglich nach einer gewissen Zeit, ein neues Gutachten erstellen zu lassen? Ich denke nicht, dass so ein Gutachten ewig gültig ist.

jeschik

Zitat von: Elfe28 am 02. Dezember 2021, 19:07:28Ist es eigentlich möglich nach einer gewissen Zeit, ein neues Gutachten erstellen zu lassen? Ich denke nicht, dass so ein Gutachten ewig gültig ist.
Das ist möglich, du kannst das auch dem TL mitteilen, das du das Gutachten anzweifelst und du eine erneute Begutachtung bei einem anderen Amtsarzt für erforderlich hälst.

Elfe28

Ich dachte eigentlich gegen ein Gutachten kann man nicht angehen... ?

Fettnäpfchen

Elfe28

Zitat von: jeschik am 02. Dezember 2021, 01:51:42Du könntest dich auch mit dem Teamleiter telefonisch verbinden lassen, dem kurz den Sachverhalt schildern, dann lässt sich dies bestimmt auch unbürokratischer Regeln und vor allem schneller.
So etwas immer nur schriftlich! denn dann hast du auch das Recht auf eine Antwort und bei einer weiteren Beschwerde kann man darauf verweisen das sich nichts getan hat.
und zusätzlich solltest du in der Beschwerde erwähnen das der SB seiner Arbeit nicht richtig macht denn zu seinen Aufgaben gehört es VV auf die Zumutbarkeitskriterien nach § 10 SGB II bei Jobs und Maßnahmen zur Eingliederung zu prüfen.

Zitat von: Elfe28 am 03. Dezember 2021, 15:57:44Ich dachte eigentlich gegen ein Gutachten kann man nicht angehen... ?
Extrem schwierig aber möglich wenn aller Faktoren passen. Unter Umständen entweder auf Eigenkosten oder über den RV

Hast du auch das Teil A bekommen? oder nur TeilB wenn nein sollte dein Arzt das Teil A anfordern. Könntest du auch aber über den HA dürfte es leichter sein.

MfG FN

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jeschik

Zitat von: Fettnäpfchen am 03. Dezember 2021, 16:27:53So etwas immer nur schriftlich! denn dann hast du auch das Recht auf eine Antwort und bei einer weiteren Beschwerde kann man darauf verweisen das sich nichts getan hat.
Ich bevorzuge schriftlich. Habs nur vorgeschlagen, weil dies eine klärung deutlich verkürzen könnte und die Wartezeit auf eine schriftliche Antwort echt zermürbend sein kann, ich kenn das sehr gut.

Elfe28

Zitat von: Fettnäpfchen am 03. Dezember 2021, 16:27:53
Elfe28

Zitat von: jeschik am 02. Dezember 2021, 01:51:42Du könntest dich auch mit dem Teamleiter telefonisch verbinden lassen, dem kurz den Sachverhalt schildern, dann lässt sich dies bestimmt auch unbürokratischer Regeln und vor allem schneller.
So etwas immer nur schriftlich! denn dann hast du auch das Recht auf eine Antwort und bei einer weiteren Beschwerde kann man darauf verweisen das sich nichts getan hat.
und zusätzlich solltest du in der Beschwerde erwähnen das der SB seiner Arbeit nicht richtig macht denn zu seinen Aufgaben gehört es VV auf die Zumutbarkeitskriterien nach § 10 SGB II bei Jobs und Maßnahmen zur Eingliederung zu prüfen.

Zitat von: Elfe28 am 03. Dezember 2021, 15:57:44Ich dachte eigentlich gegen ein Gutachten kann man nicht angehen... ?
Extrem schwierig aber möglich wenn aller Faktoren passen. Unter Umständen entweder auf Eigenkosten oder über den RV

Hast du auch das Teil A bekommen? oder nur TeilB wenn nein sollte dein Arzt das Teil A anfordern. Könntest du auch aber über den HA dürfte es leichter sein.

MfG FN

Danke für den Paragraphen. Ich habe nur Teil B vom Gutachten. Werde Teil A anfordern. Was steht denn in Teil A? ... Und für was steht die Abkürzung HA?  :grins:

jeschik

Zitat von: Elfe28 am 03. Dezember 2021, 21:50:48... Und für was steht die Abkürzung HA? 
Ich denke er wird damit Hausarzt meinen  :grins:

Zitat von: Elfe28 am 03. Dezember 2021, 21:50:48Ich habe nur Teil B vom Gutachten. Werde Teil A anfordern. Was steht denn in Teil A?
Da steht meist noch etwas genauer was bei der Begutachtung festgehalten wurde und was du dort mitgeteilt hast.