Artikel: Darum bleibt das Bürgergeld Hartz IV

Begonnen von X_für_U, 03. Dezember 2021, 19:46:23

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

0 Mitglieder und 2 Gäste betrachten dieses Thema.

Gast32644

@Heinz-Otto

Du begründest viele deiner Aussagen immer mit dem Grundgesetz, warum dieses und jenes nicht verfassungsrechtlich wäre. Auf die Idee, dass das Grundgesetz genauso wie jedes andere Gesetz geändert werden kann, kommst du dabei aber nicht.

Das GG ist nicht festgemeißelt für alle Zeiten, sondern wird schon seit seiner Entstehung immer wieder angepasst. Und das auch recht häufig, denn allein in den Jahren 1983-1987 gab es z.B. 35 Änderungen.

Wer Lust hat lese hier:

https://www.bundestag.de/resource/blob/494342/c988a114889d64da27975b0f72d71e97/aenderungen-des-grundgesetzes-seit-1949-data.pdf

Nirvana

Zitat von: Gast32644 am 15. Januar 2022, 07:45:41
Auf die Idee, dass das Grundgesetz genauso wie jedes andere Gesetz geändert werden kann, kommst du dabei aber nicht.
Muss er auch nicht. Weil es nicht richtig ist. Das Grundgesetz kann eben nicht "wie jedes andere Gesetz geändert werden". Es gibt unveränderliche Bestandteile und für den Rest gelten deutlich höhere Anforderungen an ein Änderungsgesetz als für ein einfaches Gesetz.

Heinz-Otto

Zitat von: Gast32644 am 15. Januar 2022, 07:45:41
@Heinz-Otto

Du begründest viele deiner Aussagen immer mit dem Grundgesetz, warum dieses und jenes nicht verfassungsrechtlich wäre. Auf die Idee, dass das Grundgesetz genauso wie jedes andere Gesetz geändert werden kann, kommst du dabei aber nicht.
Na und. Warum sollte ich das? Ich kritisiere ja nicht das GG, sondern dessen Missachtung und unterschiedliche Auslegung.
Das musst du dem Parlament sagen, wenn du das GG für änderungswürdig hältst.

Unser GG ist schon ok. Wird nur nicht umgesetzt, oder durch Gesetzgebung unterwandert und ausgehebelt.
Bestes Beispiel Tierschutz. Steht im GG und warum sind dann Massentierhaltung und Quälerei erlaubt!

Was meinst du, warum es so viele Verfassungsbeschwerden gibt ;)
Und was meist du, warum das BVerfG auffallend viele Beschwerden in Bezug auf Hartz 4 ohne Begründung nicht angenommen hat.
Sogar die Vorlage von Gotha hat es damals erst mal abgewiesen. Die haben aber nicht locker gelassen.

Zitat
Das GG ist nicht festgemeißelt für alle Zeiten, sondern wird schon seit seiner Entstehung immer wieder angepasst. Und das auch recht häufig, denn allein in den Jahren 1983-1987 gab es z.B. 35 Änderungen.

Ich finde die Liste nicht mehr. Vor ein paar Jahren waren es sogar über 42 Änderungen.

Gast32644

Du hast mich falsch verstanden. Ich wollte dir sagen, dass du dich nicht ununterbrochen auf das GG verlassen sollst. Denn was nicht passt, wird passend gemacht. Das gilt für alle Gesetze.


Heinz-Otto

Zitat von: Gast32644 am 15. Januar 2022, 11:45:02
Du hast mich falsch verstanden. Ich wollte dir sagen, dass du dich nicht ununterbrochen auf das GG verlassen sollst. Denn was nicht passt, wird passend gemacht. Das gilt für alle Gesetze.

Gut, dann sind wir uns ja einig. Auf die Einhaltung des GG durch die Politik und das BVerfG verlasse ich mich schon lange nicht mehr.
Und an der Rechtsstaatlichkeit habe ich hin und wieder auch meine Zweifel. Zumindest gemessen an einer Demokratie.
Dass wir noch froh sein können im Vergleich zu vielen anderen Nationen ist mir klar, aber das ist für mich kein Maßstab.


Nirvana

Zitat von: Heinz-Otto am 15. Januar 2022, 11:40:48
Und was meist du, warum das BVerfG auffallend viele Beschwerden in Bezug auf Hartz 4 ohne Begründung nicht angenommen hat.
Was war daran "auffallend"? Im Jahre 2020 bspw. wurden 96,75% aller Verfassungsbeschwerden vom BVerfG nicht zur Entscheidung angenommen. Liegt die Quote in "Hartz IV"-Belangen höher?

Zitat von: Heinz-Otto am 15. Januar 2022, 11:40:48
Sogar die Vorlage von Gotha hat es damals erst mal abgewiesen. Die haben aber nicht locker gelassen.
Die haben vor allem die vom BVerfG zutreffend aufgezeigten, schweren Mängel im Vorlagebeschluss ausgebessert...

Heinz-Otto

Zitat von: Nirvana am 15. Januar 2022, 12:37:27
Was war daran "auffallend"? Im Jahre 2020 bspw. wurden 96,75% aller Verfassungsbeschwerden vom BVerfG nicht zur Entscheidung angenommen. Liegt die Quote in "Hartz IV"-Belangen höher?

Ich hatte mal eine Statistik speziell der eingereichten und "abgelehnten" Beschwerden zum SGB II , die ich leider nicht mehr finde. Dort wurden nahezu alle Beschwerden abgewiesen. Das waren ettliche seit 2005.

Schaut man wie viele Entscheidungen zum SGB II es seit 2005 gibt, kann man die dann in Relation setzen, wie hoch der %-Satz ist im Verhältnis zu den eingereichten und nicht angenommenen Beschwerden.

Du willst Äpfel mit Birnen vergleichen und die Quote der Nichtannahme aller Beschwerden in Relation zu der Nichtannahme von SGB II-Beschwerden setzten. Und das auch noch nur für das Jahr 2020, wo bekanntermaßen insbes. durch Beschwerden bezüglich Corona die Gesamtzahl der Beschwerden höher liegen.
So funktioniert das nicht ;) Du müsstest inzwischen wissen, dass du mit solchen "Tricks" bei mir nicht durch kommst ;)

Zudem müsste man die Quote jeweils für das betreffende Jahr vergleichen.
https://www.bundesverfassungsgericht.de/DE/Verfahren/Jahresstatistiken/2020/gb2020/C-III-4.pdf?__blob=publicationFile&v=3
https://www.destatis.de/DE/Themen/Querschnitt/Jahrbuch/jb-justiz.pdf?__blob=publicationFile

EDIT:
Eh ein Unding, dass die nicht mal begründen müssen.
https://www.lto.de/recht/justiz/j/bundesverfassungsgericht-verfassungsbeschwerde-nichtannahme-ohne-begruendung-pflicht/
ZitatFür Verfassungsrechtler Kirchberg ist die Belastung kein Argument. Auch den Nicht-Annahmebeschlüssen gehe stets ein Gutachten am Gericht voraus. "Warum es nicht möglich sein soll, die tragenden Gründe eines solchen Gutachtens redaktionell zusammenzufassen, erschließt sich mir jedoch nach wie vor nicht", so Kirchberg. Hinzu komme, "dass die unbegründeten Nichtannahmebeschlüsse des Bundesverfassungsgerichts zusehends auch beim EGMR in Straßburg 'mit gerunzelten Brauen' gesehen werden, weil der Gerichtshof nicht erkennen kann, ob und mit welchem Ergebnis das Bundesverfassungsgericht sich im konkreten Fall tatsächlich mit den Grundrechten des Grundgesetzes, die in großem Umfang ihre Entsprechung in den Garantien der Europäischen Menschenrechtskonvention haben, befasst hat".


Echt schlimm, dass ich der AfD da recht geben muss, obwohl das Anliegen nicht wirklich neu ist.

Nirvana

Zitat von: Heinz-Otto am 15. Januar 2022, 13:53:05
Ich hatte mal eine Statistik speziell der eingereichten und "abgelehnten" Beschwerden zum SGB II , die ich leider nicht mehr finde. Dort wurden nahezu alle Beschwerden abgewiesen. Das waren ettliche seit 2005.

Schaut man wie viele Entscheidungen zum SGB II es seit 2005 gibt, kann man die dann in Relation setzen, wie hoch der %-Satz ist im Verhältnis zu den eingereichten und nicht angenommenen Beschwerden.
Dann liefere doch mal Zahlen.

Zitat von: Heinz-Otto am 15. Januar 2022, 13:53:05
Du willst Äpfel mit Birnen vergleichen und die Quote der Nichtannahme aller Beschwerden in Relation zu der Nichtannahme von SGB II-Beschwerden setzten.
Warum sollten das "Äpfel und Birnen" sein? Du behauptest, dass "auffallend viele" Beschwerden im SGB II-Kontext ohne Begründung nicht zur Entscheidung angenommen werden. Ich stelle dar, dass über alle Rechtsbereiche fast 97% aller Verfassungsbeschwerden nicht zur Entscheidung angenommen werden.

Zitat von: Heinz-Otto am 15. Januar 2022, 13:53:05
Und das auch noch nur für das Jahr 2020, wo bekanntermaßen insbes. durch Beschwerden bezüglich Corona die Gesamtzahl der Beschwerden höher liegen.
So funktioniert das nicht ;) Du müsstest inzwischen wissen, dass du mit solchen "Tricks" bei mir nicht durch kommst ;)
Ich weiß inzwischen, dass Du nur mit gefühlten Fakten arbeitest, ja. Du lieferst dafür auch gerade wieder ein Beispiel: Die Anzahl der neu eingegangenen Verfassungsbeschwerden war 2020 mit 5.194 nur geringfügig höher als 2019 (5.158), aber deutlich geringer als in den Vorjahren (2018: 5.678; 2017: 5.784; 2016: 5.610). Wenn schon, dann hat Corona zu einer geringeren Anzahl von Verfassungsbeschwerden geführt. :zwinker:

Heinz-Otto

Ich sagte, dass ich diese Statistik leider nicht mehr finde.

Woher hast du diese 96,75%?

Nirvana

Wie bedauerlich... Also bleibt es Deinerseits bei den gefühlten Fakten.

Aus dem Jahresbericht des Bundesverfassungsgericht "Verfahrenserledigungen von Verfassungsbeschwerden (einschließlich mitentschiedene Verfahren) der letzten fünf Geschäftsjahre". Dabei habe ich die Nichtannahmen ins Verhältnis der Gesamtzahl der Erledigungen von Verfassungsbeschwerden gesetzt.

Und meine Zahl war tatsächlich die von 2019. 2020 waren es 96,01%.

Heinz-Otto

Quellenangaben sind auch nicht so deins. Sehr bedauerlich.
Man müsste bis zu über 800 Entscheidungen durchforsten, um abgelehnte Anträge zu ermitteln.
Eine gesonderte Statistik nach Rechtkreis SGB II gibt es nicht.

Zum Thema Corona
https://www.bundesverfassungsgericht.de/DE/Verfahren/Jahresstatistiken/2020/gb2020/vorwort.html

ZitatHohe Verfahrenszahlen und Herausforderungen in der Corona-Pandemie
Das Jahr 2020 stand wie für viele andere Institutionen auch für das Bundesverfassungsgericht unter den besonderen Vorzeichen der Corona-Pandemie. Insgesamt über 880 Verfahren mit Bezug zur Pandemie haben das Gericht erreicht,

Nirvana

Zitat von: Heinz-Otto am 15. Januar 2022, 17:35:25
Quellenangaben sind auch nicht so deins. Sehr bedauerlich.
Ich habe Dir meine Quelle benannt. Dass Du damit nichts anfangen kannst, ist nicht mir anzulasten.

Zitat von: Heinz-Otto am 15. Januar 2022, 17:35:25
Eine gesonderte Statistik nach Rechtkreis SGB II gibt es nicht.
Also wie ich vermutet habe: Nur gefühlte Fakten.

Zitat von: Heinz-Otto am 15. Januar 2022, 17:35:25
Zum Thema Corona
https://www.bundesverfassungsgericht.de/DE/Verfahren/Jahresstatistiken/2020/gb2020/vorwort.html

ZitatHohe Verfahrenszahlen und Herausforderungen in der Corona-Pandemie
Das Jahr 2020 stand wie für viele andere Institutionen auch für das Bundesverfassungsgericht unter den besonderen Vorzeichen der Corona-Pandemie. Insgesamt über 880 Verfahren mit Bezug zur Pandemie haben das Gericht erreicht,
Und? Dass die Anzahl der Verfassungsbeschwerden in 2020 nur geringfügig über der von 2019, aber deutlich unter 2018, 2017 und 2016 lag, habe ich ja bereits dargelegt.