Mitwirkungspflicht

Begonnen von Latschos, 07. Dezember 2021, 15:45:25

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Latschos

Hallo Community!

Mir wird vorgeworfen der Mitwirkungspflicht nicht nachgekommen zu sein und deshalb wurden mir jetzt ein Aufhebungsbescheid der Hilfe zum Lebensunterhalt zum 1.1.22 geschickt.
Ich war geladen zu einer Begutachtung wegen Feststellung der Erwerbsunfähigkeit zu erscheinen. Ich habe mich telefonisch an die Begutachterin gewendet und mitgeteilt, dass es mir auf Grund meiner Erkrankung nicht möglich ist, ihre Praxis aufzusuchen.
So ist einige Zeit verstrichen und nun steht im Aufhebungsbescheid, dass die Rentenversicherung der Sachbearbeiterin vom Sozialamt mitgeteilt hätten, meine Angelegenheit wäre erledigt, weil ich nicht zur Begutachtung erschienen bin. Hierzu möchte ich sagen, dass 2012/2013 auch nach Aktenlage, sprich Befund meiner Ärztin die Erwerbsminderung vom Amtsarzt festgestellt wurde. Des Weiteren hat sich mein Zustand seit damals keineswegs gebessert und zudem besteht auch ein GdB von 70 Prozent. Hat jemand Rat und Tat für mich?

Mit freundlichem Gruß


jeschik

Hast du wegen dem Aufhebungsbescheid mit dem Sachbearbeiter gesprochen und dem deine Situation erklärt ?
Der Aufhebungsbescheid ist vom Sozialamt ?

Latschos

Danke jeschik, aber Das würde gar nichts nutzen! Solche Menschen haben Paragraphen statt "Herzen"! :lachen:

Diese Person hat sich auf mich eingeschossen, das ist nicht die erste Schikane, zudem habe ich hier in diesem Forum gelernt, dass man mit diesen Menschen nicht sprechen sollte, sondern ausschließlich schriftlich zu widersprechen hat.

blaumeise

Dann solltest du grunsätzlich nichts mehr telefonisch klären, sondern nur noch nachweislich schriftlich. Momentan ist es so, dass du eine schriftliche Aufforderung zur Begutachtung erhalten hast, aber nichts eingereicht hast, das belegen könnte, warum du dort nicht erschienen bist. Einen triftigen Grund brauchst du meiner Ansicht nach schon dafür.

jeschik


Zitat von: Latschos am 07. Dezember 2021, 17:12:45zudem habe ich hier in diesem Forum gelernt, dass man mit diesen Menschen nicht sprechen sollte, sondern ausschließlich schriftlich zu widersprechen hat.
Wenn Du einen triftigen Grund hast dann lege schriftlich wiederspruch ein.
Vom Sozialamt kam der Aufhebungsbescheid?

Latschos

Sicher werde ich Widerspruch einlegen, der soll aber mit Hilfe der Nerds hier im Forum, wasserdicht und totschlagend sein - ich war schonmal wegen einem Anwalt, der nur Ringelpitz konnte, 6 Monate ohne Leistungen und nun ist mein Puffer Großvater nicht mehr.

Gast32644

Wann war denn der Begutachtungstermin?