Wohngeld Grundlage für angem. KdU - WoG-Erhöhung Anpassung von Amtswegen?

Begonnen von Heinz-Otto, 15. Dezember 2021, 23:09:48

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Heinz-Otto

Ja, ich auch.
Die Begründung im Bescheid ist mein Ü-Antrag.

ZitatIhrem Antrag vom 11.12.201 auf Überprüfung der Bescheide vom.....wird in vollem Umfang entsprochen

Was denn auch sonst? Ok, die könnten schreiben auf Grund der "Corona-Verordnung" iVm § 44 SGB X bla bla bla.
Anlass war aber der Antrag.
Von so her für mich in diesem Fall nicht so wichtig, wie das begründet wird, da ja ein rechtmäßiger begünstigender Bescheid.

Fettnäpfchen

Ich frage hauptsächlich wegen der Hilfestellung die hier im Forum gegeben wird,
da ist Wissen das A und O

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Heinz-Otto

Zitat von: Fettnäpfchen am 19. Dezember 2021, 16:20:58
Ich frage hauptsächlich wegen der Hilfestellung die hier im Forum gegeben wird,
da ist Wissen das A und O

MfG FN

Das ist auch gut so. Ich habe die Begründung aber angegeben ;)

Zitat von: Heinz-Otto am 19. Dezember 2021, 10:17:49
Grund war mein Überprüfungsantrag.

Warum du das hinterfragt hast, weiß ich nicht.


Fettnäpfchen

Zitat von: Heinz-Otto am 19. Dezember 2021, 16:34:16Warum du das hinterfragt hast, weiß ich nicht.
Nur deswegen
Zitat von: Heinz-Otto am 19. Dezember 2021, 15:53:18Ok, die könnten schreiben auf Grund der "Corona-Verordnung" iVm § 44 SGB X bla bla bla.
und da kommt dann (m)eine Vermutung ins Spiel das am Schluss so etwas o.ä. drin stand. Basierend auf meinen Erfahrungswerten das nicht immer alles (was wichtig
sein könnte auch) mitgeteilt wird.

MfG FN
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Heinz-Otto

Zitat von: Fettnäpfchen am 20. Dezember 2021, 13:08:22
Basierend auf meinen Erfahrungswerten das nicht immer alles (was wichtig
sein könnte auch) mitgeteilt wird.

Das stimmt schon, dass mitunter die JC bei Begründungen nicht alles, oder Falsches schreiben.
In meinem Fall hat sie es sich einfach gemacht und auf meinen Antrag verwiesen, ohne nochmals den § zu nennen.
In wie weit das formaljuristisch korrekt ist, weiß ich ehrlich gesagt nicht.

Wenn es zu meinen Gunsten ausgeht, sehe ich das dann nicht so eng ;)