ALG-II Antrag online am 30.11 gestellt/Genehmigung erst ab 1.12

Begonnen von kuddelwuddel, 20. Dezember 2021, 09:50:08

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kuddelwuddel

Hallo,

ich hatte die Frage schon in meinem Thread gestellt:
Ich habe meinen ALG-II-Antrag online über das Portal des entsprechenden Jobcenters am letzten Tag des Monats gestellt. Nun hat sich eben durch ein Telefonat herausgestellt, dass der Antrag erst ab dem 01.12 genehmigt wurde. Ich habe leider keinen Nachweis des Versands, da es sich nicht um eine EMail sondern um die Upload-Funktion des Jobcenters gehandelt hat. Habt ihr eine Idee, was ich da noch machen kann? Zunächst habe ich um einen Rückruf der Bearbeiterin gebeten, aber ich gehe nicht davon aus, dass sie sich einfach umstimmen lässt.

Viele Grüße

jeschik

Dein Bewilligungszeitraum für 2021 lief Ende November aus oder wann ?

Sheherazade

"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

kuddelwuddel

Zitat von: jeschik am 20. Dezember 2021, 09:52:40
Dein Bewilligungszeitraum für 2021 lief Ende November aus oder wann ?

Ich hatte zuvor studiert und noch kein ALG-II bezogen. Es war somit mein Erstantrag und es gab noch keinen Bewilligungszeitraum

Sheherazade

"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

kuddelwuddel

Zitat von: Sheherazade am 20. Dezember 2021, 10:00:13
Zitat von: kuddelwuddel am 20. Dezember 2021, 09:58:14
Ich hatte zuvor studiert

Bis wann  bzw. was sagt die Exmatrikulationsbescheinigung?

Ich habe mich Mitte November (Bekanntgabe der Note) rückwirkend zum 05.10 (Abgabe meiner Abschlussarbeit) exmatrikulieren lassen.

madinksa

Es kommt darauf an, wann am 30.11. Du den Antrag abgegeben hast; war es während der Öffnungszeiten, darfst Du vom Zugang am 30.11. rechnen.
Ein Antrag am Abend des 30.11. gilt erst am 01.12. als zugegangen.
Die Beweislast des Zugangszeitpunktes liegt bei Dir.

kuddelwuddel

Zitat von: madinksa am 20. Dezember 2021, 10:44:34
Es kommt darauf an, wann am 30.11. Du den Antrag abgegeben hast; war es während der Öffnungszeiten, darfst Du vom Zugang am 30.11. rechnen.
Ein Antrag am Abend des 30.11. gilt erst am 01.12. als zugegangen.
Die Beweislast des Zugangszeitpunktes liegt bei Dir.

Hatte ihn gegen Abend gestellt. Nun irritiert mich aber folgende Aussage:

"Ein Antrag auf ALG II (Hartz IV) wirkt nach § 37 Abs. 2 Satz 2 SGB II grundsätzlich auf den ersten Tag in dem Monat zurück, in dem der Antrag gestellt wurde. Das bedeutet, dass ein ALG II-Antrag auch am letzten Tag des Monats bis 24.00 Uhr noch für den gesamten Monat gestellt werden kann. Dabei kommt es nicht darauf an, ob das Jobcenter am Tag des Antragseinganges die Möglichkeit zur Kenntnisnahme hatte oder – etwa, weil der letzte Tag des Monats auf ein Wochenende fiel – erst am ersten Tag der Dienstbereitschaft im Folgemonat. Entscheidend ist, dass der Antrag in dem betreffenden Monat in den sog. ,,Macht- und Willensbereich" des Jobcenters gelangt."

Das Problem wird wohl meine Beweispflicht sein

Heinz-Otto

Zitat von: madinksa am 20. Dezember 2021, 10:44:34
Es kommt darauf an, wann am 30.11. Du den Antrag abgegeben hast; war es während der Öffnungszeiten, darfst Du vom Zugang am 30.11. rechnen.
Ein Antrag am Abend des 30.11. gilt erst am 01.12. als zugegangen.
Die Beweislast des Zugangszeitpunktes liegt bei Dir.

Wo hast du das gelesen?
Die Frist läuft m. E. immer um 23:59, bzw. 24:00Uhr ab. Das ist grundsätzlich so. Wann das Amt Kenntnis erlangt ist unerheblich. Was zählt ist, bis wann der Antrag in den Machtbereich des Empfängers gelangte.

Normalerweise müsste es Vorschrift sein, dass der Server ein Protokoll erstellt. Immerhin wird grundsätzlich IP, Zeitpunkt uvm gespeichert. Steht in fast jedem Datenschutzhinweis von Webseiten.
Bei Behörden müsste es erst recht ein Protokoll über den elektronischen Eingang von Dokumenten geben.

Da kann man sich mal an den Datenschutzbeauftragten des JC und/oder den BfDI wenden.
Die Daten könnte man über DSGVO Art. 15 anfordern.

EDIT: Hat sich überschnitten, bzw. hatte es überlesen. TE hat es ja selbst schon heraus gefunden.




[Dateianhang durch Administrator gelöscht]

kuddelwuddel

Habe eben mit einer kompetenten Person vom Jobcenter telefoniert, die mir auch sagte, dass der Antrag rechtzeitig eingegangen ist. Sie protokolliert mein Problem und bittet um einen Rückruf. des Bearbeiters. Da bin ich ja mal gespannt

@Heinz-Otto

der Hinweis mit dem Datenschutzbeauftragten des Jobcenter ist ansonsten nicht schlecht. danke dafür :)

Heinz-Otto

Sehr gut gemacht!
Dann also gleich einen Widerspruch schreiben ;)

kuddelwuddel

Habe mittlerweile einen RR erhalten. Mein Antrag aus dem November wurde abgelehnt, da mein "Einkommen" zu hoch war. Ich habe eine Semesterbeitragrückzahlung von 850€ erhalten. Dazu kommt ein Darlehen von 500€ meiner Eltern und ca. 300€ aus Sportwetten. Wieviel dürfte ich denn maximal "eingenommen" haben? Ich blicke bei den Regeln nicht ganz durch.

Yavanna

Stell deinen Bedarf (Regelsatz 446,00 + Kosten der Unterkunft) dem Einkommen gegenüber.
Das Darlehen darf nicht angerechnet werden. Hast du dazu einen Darlehensvertrag eingereicht?
Freibetrag gibt's 30,00

Heinz-Otto

Zitat von: kuddelwuddel am 21. Dezember 2021, 11:43:20
Mein Antrag aus dem November wurde abgelehnt, da mein "Einkommen" zu hoch war.
Dann aber ab Dez. bewilligt? Denn das sind ja eindeutig keine regelmäßigen Einkommen.
Dann würdest du lediglich im Nov. keinen Anspruch haben, ab Dez. aber schon und wäre dann auch ab Dez. zu bewilligen.
Ob die Erstattung der Semesterbeiträge als einmaliges EK auf 6 Monate zu verteilen ist, bin ich mir nicht sicher.

ZitatIch habe eine Semesterbeitragrückzahlung von 850€ erhalten
.
Im November, oder davor?

ZitatDazu kommt ein Darlehen von 500€ meiner Eltern
Ist das auch so ersichtlich und wofür ist das Darlehen? Zweckgebundene Darlehen mit wirksamer und ernstgemeinter Rückzahlungsvereinbarung sind kein EK.


ZitatWieviel dürfte ich denn maximal "eingenommen" haben? Ich blicke bei den Regeln nicht ganz durch.
Einnehmen darfst du so viel du willst.
Spaß beiseite.
Es kommt auf deinen Gesamtbedarf an. Regelsatz 446 €, ab 2021 449 € + Mietkosten inkl. Heizkosten.
Bei den oben genannten Einkommen gibt es m.W. nur 30 € Freibetrag.

Eventuelle Corona-Sonderregelungen habe ich nicht nicht alle auf dem Schirm.
Da möge man mich dann bitte korrigieren.

EDIT: andere waren wieder schneller, ich bin einfach zu langsam. Lösche dann aber nicht alles raus. was doppelt ist.

Frogger

Zitat von: kuddelwuddel am 21. Dezember 2021, 11:43:20ca. 300€ aus Sportwetten
Hier kannst du den Einsatz gegenüber stellen.