Wohngeld

Begonnen von Elisabeth, 20. Dezember 2021, 11:20:15

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Elisabeth

Hallo,
ich habe habe bei meiner Großmutter 2 kleine Räume angemietet, wir sind keine Bedarfsgemeinschaft. Neben meinem Job bekomme ich Leistungen nach ALG 2. Das Jobcenter fordert mich auf, Wohngeld zu beantragen. Die Wohngeldstelle will den Antrag ausgefüllt von meiner Großmutter als Hauptmieterin. Die ist aber nicht wohngeldbrechtigt. Wie ist hier die Rechtsslage?
Danke

Frogger

Der Antrag ist von dir zu stellen. Es gibt aber Anlagen wie die Mietbescheinigung, die von der Großmutter ausgefüllt werden können. Selbst dazu gibt es aber keine Verpflichtung.

Aus welchem Grund sollst du denn Wohngeld beantragen? Liegt dein Einkommen denn über dem Mindesteinkommen also
Regelsatz + evtl. Mehrbedarf + Warmmiete (inkl. Heizung) = Mindesteinkommen

Elisabeth

Hallo
ich möchte meine Anfrage noch einmal konkretisieren. Ich bekomme ALG 1 was geringer ist als ALG 2, ca. 120 €.
Das Jobcenter hat mich aufgefordert, Wohngeld zu beantragen. Lt. Wohngeldstelle ist der Antrag von meiner Großmutter auszufüllen, die aber nicht antragsberechtigt wäre und ich möchte meine Großmutter auch nicht in meinefinanziellen Angelegenheiten hineinziehen.
Danke

Sheherazade

Zitat von: Elisabeth am 20. Dezember 2021, 14:18:06
Lt. Wohngeldstelle ist der Antrag von meiner Großmutter auszufüllen, die aber nicht antragsberechtigt wäre

Warum nicht? Sie ist doch Mieterin der Wohnung oder nicht? Gibt es für die 2 Räume, die du von deiner Großmutter gemietet hast, einen Untermietvertrag?
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Heinz-Otto

Die Profis wissen, warum sie nachfragen. Um einen Sachverhalt beurteilen zu können, sind einige Fakten wichtig.
Es empfiehlt sich daher, die Fragen zu beantworten, um gute Hilfe zu bekommen.

Das hier bedarf Erläuterung, bzw. Nennung der konkreten Leistungen und Bedarf
Miete, Nebenkosten, Heizkosten, Mietstufe in deinem Ort, Höhe des Einkommens Brutto, Netto, Fahrtkosten, Höhe des bewilligten Alg 2 und Alg 1, dein Alter.
Zumindest, wenn man eine grobe Berechnung der zustehenden Leistungen möchte.

ZitatNeben meinem Job bekomme ich Leistungen nach ALG 2
Ich bekomme ALG 1 was geringer ist als ALG 2, ca. 120 €.
Du hast also einen Job + Alg1 + ergänzenden Alg 2

Hat das JC begründet, warum du WoG beantragen sollst und eine Berechnung gemacht?
Den Bescheid kannst du anonymisiert hier hochladen.