Nebenkostenabrechnung 2020

Begonnen von Bundspecht, 21. Dezember 2021, 06:51:07

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Heinz-Otto

Klingt doch gut.
Bzw. ist eh egal, da es ja das Amt bekommt, aber die Ängste wegen Nachzahlung sind weg, was ja sehr viel wert ist.

Sei mir nicht böse, wenn ich das nicht nachrechne. Deine Angaben sind viel zu verstreut.
Gib künftig lieber gleich im Eingangsbeitrag alle notwendigen Daten an und strukturiere es.
Sonst wird das zu anstrengend und unübersichtlich.
Du erleichterst den Helfern damit das Helfen ;)

Eine Kontrolle der Abrechnung von Fachleuten schadet nie! Bekanntlich sind bis zu 80 % der Abrechnungen falsch.
Da gibt es relativ preiswerte Portale, die das machen. Evtl. zahlt das ja auch das Amt. Siehe unten. Kann sich für die ja auch lohnen.

Hier ein recht günstiger, gewerbliche Anbieter:
https://www.betriebskostenabrechnung-prüfen-lassen.de/
ZitatDie Überprüfung der Betriebskostenabrechnung kostet für den Mieter (bei Wohnungen) nur 40,00 Euro inkl. MwSt.

Bundspecht

Zitat von: Heinz-Otto am 21. Dezember 2021, 14:14:03aber die Ängste wegen Nachzahlung sind weg,

Naja noch nicht ganz. Ob diese Rechnung von mir nun richtig ist, weis ich nicht. Nur Zahlen lügen eben nicht. Ich bin Dir nicht böse um Gottes willen, aber die gesamte Abrechnung geht über fast 20 Seiten, und das waren eben nur besagte zwei Fehler die mir aufgefallen sind. Ich werde mich da morgen dransetzten und einen Widerspruch formulieren.... :mail:

Der Hammer kommt aber noch, eine Nachbarin war eben hier und hatte da auch Fragen zu. Sie zahlt freiwillig aus Angst vor Schimmel 900€ Heizkostenvorauszahlung. Laut Abrechnung hat Sie aber NUR knapp 340€ "verheizt" ....Die Differenz , nicht aufgelistet genau wie bei uns..... :wand:


LG
So viele Idioten, und nur eine Sense.

Irgendwann legte der Tot seine Sense beiseite , und bestieg einen Mähdrescher, um den Idioten Herr zu werden !

Frogger

Du hast 12 Monate für den Widerspruch Zeit. Der Widerspruch befreit dich nicht von der Zahlungspflicht. Ist eine Frist für die Zahlung angegeben? Reich die Abrechnung beim Jobcenter ein und lass dir Zeit für den Widerspruch. Du kannst damit zum Mieterverein gehen oder einen Anwalt beauftragen. Alles in Ruhe.

Bundspecht

Zitat von: Frogger am 21. Dezember 2021, 18:09:21Der Widerspruch befreit dich nicht von der Zahlungspflicht

Weiß ich  :ok:

Zitat von: Frogger am 21. Dezember 2021, 18:09:21Reich die Abrechnung beim Jobcenter ein und lass dir Zeit für den Widerspruch

geht nicht, das JC möchte, dass ich das Zeitnah mache. Auch ich möchte nicht allzu lange damit warten

Zitat von: Frogger am 21. Dezember 2021, 18:09:21Du kannst damit zum Mieterverein gehen oder einen Anwalt beauftragen.

Ja das könnte ich , aber das ist leider mit nicht ganz unerheblichen Kosten verbunden.
So viele Idioten, und nur eine Sense.

Irgendwann legte der Tot seine Sense beiseite , und bestieg einen Mähdrescher, um den Idioten Herr zu werden !

Frogger

Zitat von: Bundspecht am 21. Dezember 2021, 18:26:50Ja das könnte ich , aber das ist leider mit nicht ganz unerheblichen Kosten verbunden.
Mieterverein da kommt die Mitgliedsgebühr auf dich zu. Anwalt da wird es max. 15 € für die Beratungshilfe.

Zitat von: Bundspecht am 21. Dezember 2021, 18:26:50geht nicht, das JC möchte, dass ich das Zeitnah mache. Auch ich möchte nicht allzu lange damit warten
Das JC befreit diese "Bitte" aber nicht von der Zahlung. Natürlich möchte das JC die Angelegenheit zeitnah klären. Kommt es zu einer Rückzahlung außerhalb des Leistungsbezuges, dann sieht das JC die Kohle nicht. Die Kosten fallen aber tatsächlich an und bis auf die Tatsache, dass das Jobcenter auf einen Widerspruch (innerhalb der 12 Monaten) hinwirken kann, hat das JC recht wenig Einfluss und kann erst Recht die Leistung der Nachzahlung nicht ablehnen. Vielleicht übernimmt das JC aber auch die Kosten für den Mieterverein, wenn sie die zeitnahe Erledigung wünschen. Könnte man ja mal nachfragen und in Regional auch durchaus möglich.


Heinz-Otto

https://hartz.info/index.php?topic=127506.msg1518428#msg1518428
Die Kosten dafür können als Kosten der Unterkunft übernommen werden. (BSG, Urteil v. 24.11.2011, B 14 AS 15/11 R).

Bundspecht

Frohes neues allerseits ...  :ok:

kleines Update, dass JC wollte ja eine Kopie der NK Abrechnung + eine Kopie von dem Widerspruch den ich geschrieben habe. Das alles habe ich dann per Email am 27.12.21 an meine für die Leistung zuständige SB gesandt.

Gestern nun war Post von JC im Briefkasten (mit Datum vom 28.12.21  :sehrgut:).... Die Nachzahlung wird ohne weitere fragen voll übernommen, und ist sogar schon auf unserem Konto, und die Erhöhung der NK Vorauszahlung wurde ohne murren oder irgendwelche "Forderungen " akzeptiert  :sehrgut:
So viele Idioten, und nur eine Sense.

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