2 Fragen zu meinem Antrag

Begonnen von Micha117, 21. Dezember 2021, 22:23:05

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Micha117

Guten Abend liebe Leute,

ich warte seit paar Wochen auf meinen Bescheid und habe auch ab und zu mal angerufen und nachgefragt wie es aussieht. Heute sagte mir die Dame, dass die Berechnung mit der Post auf dem Weg zu mir ist.
Daraufhin habe ich Sie gefragt, ob der Bescheid also positiv ist. Daraufhin sagte Sie, ich müsse mich gedulden... :-/

Nun meine erste Frage: Wenn der Bescheid negativ wäre, gäbe es ja nichts zu berechnen, also ist er ja wohl positiv ? Wüsste zudem auch nicht warum er negativ ausfallen sollte, außer vielleicht wegen einer komisch formulierten Negativbescheinigung über ALG I. Ich habe den Antrag (ALG II) nämlich ende September gestellt und habe die Negativbescheinigung (ALG I) erst im November erhalten, als ich wieder gearbeitet habe. In dem Bescheid heißt es: ''Aufgrund der aktuellen Beschäftigung, stellt sich Herr XY nicht dem Arbeitsmarkt zur Verfügung und hat aufgrunddessen keinen Anspruch auf ALG I'' . Man kann da also auch nicht herauslesen, ob ich denn im September einen Anspruch gehabt hätte...  :wand: . Die Dame in der Arbeitsagentur, der ich das geschildert habe, war auch wenig kooperativ.. Kann da vielleicht jemand was zu sagen ? Es geht aus meinem Lebenslauf zudem aufgrund meines Studiums und nicht versicherungspflichtigen Nebenjobs hervor, dass ich keinen Anspruch auf ALG I habe/gehabt hätte..

Im Oktober habe ich zudem meine Grafikkarte für 800€ auf eBay verkauft, da ich halt in Geldnot steckte.. Die Nachweise habe ich auch eingereicht.
Daher meine zweite Frage: Kann so ein Notverkauf (den ich auch so geschildert habe) meine rückwirkenden Leistungen schmälern ?


LG
Micha


Flip

Also hättest du Alg1 Anspruch, wenn du dich zur Verfügung stellen würdest? Das ist eine vorrangige Leistung.

Micha117

Zitat von: Flip am 21. Dezember 2021, 22:47:00
Also hättest du Alg1 Anspruch, wenn du dich zur Verfügung stellen würdest? Das ist eine vorrangige Leistung.

Ich war bis August als Student eingeschrieben, und habe bisher nur als Werkstudent 20h/woche oder auf 450€ Basis gearbeitet und war somit noch nie Versicherungspflichtig bzw. habe noch nie in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt. Nun arbeite ich seit dem 1. November auf Teilzeit 30h/Woche
Sollte also noch nie Anspruch gehabt haben oder ?

Flip

Nein, dann ist Alg1 unwahrscheinlich. Warte den Bescheid ab.

Yavanna

Wahrscheinlich wollte sie sich nicht konkret äußern,  weil der Bescheid offiziell zugehen muss, damit er wirksam wird.