Abhilfebescheid wieder fehlerhaft. Bleibt nur Klage?

Begonnen von Sophiagirl, 27. Dezember 2021, 19:01:32

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Sophiagirl

Moin liebe Gemeinde, moin liebe Schwangere,

folgendes bei der Erhöhung des Regelsatzes wurde bei mir zunächst mit dem alten Regelbedarf weiter gerechnet. Es gab aber noch ein paar mehr Fehler, die ich im ersten Schreiben alle mit aufgeführt habe, danach erhielt ich einen Bescheid, dass dem Bescheid vollständig abgeholfen wurde. Dieses stimmt nur leider nicht.


Des Weiteren fehlt auch ab April hier wieder der Berechnungsbogen daher kann ich die Mietkaution wieder nicht nachvollziehen. Laut meinem alten Bescheid wären diese ab Mai mit 0,20 € abgezahlt. Hier bleibt dies für mich nicht nachvollziehbar laut meinen Bescheiden wären die Berechnung folgendermaßen von April bis Dezember 2021 9*44,60 €=401,40€ und denn von Januar bis März 44,90*3=134,70 € und eine Restsumme im April von 43,90 €. Denn auch hier wurde weiter mit der alten Summe von 446 € gerechnet.

Ich hoffe wir finden hierfür eine Lösung ohne Klageweg, denn nach dem neuesten Bescheid stünde nur noch dieser zur Verfügung und eigentlich möchte ich dies vermeiden.

Eine weitere Frage ploppte noch auf, und zwar wie hoch die Summe der Erstausstattung ausfallen wird. Vllt. könnten Sie mir dies noch mitteilen?



Habe ich nun vorerst in einer E-Mail geschrieben. Was ist nun, wenn die Berechnungsbögen wieder nicht kommen und warum im Teufels Namen können, die überhaupt fehlen? Des Weiteren wird die Mietkaution doch dann auch sicher von der neuen Summe berechnet, was auch nicht zu trifft. Oder ist dies ein Denkfehler?

Und kann ich noch was machen, um eine Klage überhaupt zu vermeiden? Ich hab doch nun alles bis auf den letzten Cent sogar vorgerechnet.

Bin im Zusammenhang mit dem neuen JC echt ratlos.

Aber hat jemand die richtige Lösung? Und das Problem beim Mehrbedarf auch?

Liebe Grüße

Sylvergirl

Yavanna

Bist du bei einer Optionskommune oder gE? Die Aufrechnung von Darlehen in der gE erfolgt manuell und die Erhöhung des Regelsatzes hat nicht automatisch eine Erhöhung der monatlichen Rate zur Folge. Ist ja kein Nachteil für dich.

Sophiagirl

Moin,

das ist eine Optionskommune. Naja, ich zahle länger und kann es nicht mal mehr nachvollziehen weil die Bögen fehlen. Finde ich nicht sehr schön.

LG

Flip

Kommt doch auch darauf an, wie die Aufrechnung mal verfügt wurde. Wenn es z. B. im September 21 ein Darlehen gab und das mit  43,90 Euro / Monat zur Aufrechnung verfügt wurde, kann das Jobcenter die Aufrechnung nicht einfach auf 44,60 Euro erhöhen. Es ist ab die Entscheidung aus dem September 21 gebunden. Fehlende Berechnungsbögen sind allenfalls ein Begründungsmangel.

Sophiagirl

Moin,

Das Darlehen kommt aus Februar 21 und wurde ab April mit 10 % abgezogen, nach meiner Logik wird dies doch auch dann erhöht und dort im bescheid steht auch noch 446 und eben nicht nur 449 Euro dies hatte ich im Widerspruch erwähnt aber dazu kam nichts. War übrigens Mietkaution. Und da die Bogen fehlen sehe ich auch nicht wie weit es noch abgezogen werden soll. Das kann ja nicht Sinn und Zweck sein? 

Liebe Grüße

Flip

Ich kenne die Bescheide deiner Optionskommune nicht. Bei gEs sieht man auch ohne Berechnungsbogen, was einem direkt ausgezahlt wird und was an Dritte incl. des JC gezahlt wird.

Fakt ist aber, dass, wenn das Jobcenter von 02/21 "wird mit monatlich 43,90 Euro aufgerechnet", es dann jetzt nicht einfach 44,60 Euro abziehen darf.

Dessen ungeachtet, dass die paar Cent doch nun wirklich den Kohl nicht fett machen. Das sind 3 oder 4 Monate x 0,70 Euro. Also im April oder Mai dann 2,10 Euro oder 2,80 Euro mehr Aufrechnung.

Da weniger einbehalten wird, als du willst, besteht m. E. n. gar kein Rechtsschutzbedürfnis, da es an einer Belastung für dich ermangelt.

Welcher Grund steht denn im Abhilfebescheid, wieso das Jobcenter meint, es hätte abgeholfen? Normalerweise müsste doch da stehen "das und das wurde geändert, deshalb Abhilfe"?

Frogger

Zitat von: Sylvergirl am 27. Dezember 2021, 19:01:32danach erhielt ich einen Bescheid, dass dem Bescheid vollständig abgeholfen wurde.
Was genau hast du denn am letzten Bescheid bemängelt?

Die E-Mail finde ich ok. Sollte das JC darauf nicht reagieren und die keine Berechnungsbögen zur Verfügung stellen bleibt dir noch der Klageweg. Die Behörde hat den VA nachvollziehbar zu machen. Ist dies nicht der Fall, dann stellt dies natürlich einen Mangel am VA da. Das Jobcenter kann dann noch im Klageverfahren den Mangel heilen.
Also behalte die Frist für die Klageerhebung im Auge. Diese kann zunächst auch fristwahrend ohne Begründung eingereicht werden.



Sophiagirl

Moin,

Na es war der erste Grund falsch Berechnung des ss Mehrbedarfs vom alten Regelsatz, dem wurde abgeholfen, der 2 Te Grund war das die Bögen ab April fehlen, tun sie noch immer und der dritte mit der Mietkaution das auch hier mit dem alten rs weiter gerechnet wurde und ich das Ende nicht nachvollziehen kann, weil eben die Bögen fehlen, laut dem jetzigen Bescheid wird bis mindestens Juli das dennoch weiter einbehalten.

Sorry aber 45 Euro sind doch viel Geld und da möchte ich schon wissen ob es endet oder nicht was ich so nicht kann.

Mit dem rs und der Mietkaution bin ich darauf gekommen weil es oben beim Mehrbedarf eben auch falsch war.

Und 10 Prozent bleiben bei mir im Kopf das auch genau also eben vom neuen rs. Nützt ja nur nichts wenn ich nicht weiß wie lange das noch abgezogen werden soll, wie gesagt nach beiden bescheiden demnach zu lange.

Liebe Grüße

Frogger

Ich gehe mal von einer Kaution in Höhe von 580,- aus.

Es ist tatsächlich so, dass die Rate nicht an den neuen Regelsatz angepasst wird. Da du dies aber bereits im Widerspruch bemängelt hast, hätte man im Widerspruch durchaus darauf eingehen können und im Zweifel sogar die Raten anpassen können.  In der Sache bist du aber nicht beschwert, da du davon keinen Nachteil hast.

Auf der Berechnungsgrundlage des alten Regelsatzes, wäre im Mai mit einer letztmaligen Rate von 0,20 € das Darlehen aber abgezahlt (580). Wenn aus dem Bescheid sogar noch hervorgeht, dass ab Juni die Aufrechnung weiter erfolgt oder dies nicht zweifelsfrei abgeleitet werden kann ob die Aufrechnung endet - was mit den zugehörigen Berechnungsbogen zweifelsfrei erfolgen kann - dann bist du hier beschwert und das Jobcenter muss nachliefern. Einem weiteren Widerspruch bedarf es hier nicht. Insbesondere, weil das Jobcenter hier ja Abhilfe zugesichert hat.

Das Jobcenter würde gut daran tun, wenn es die Berechnungsbögen liefert.

Ich würde jetzt nur noch die Fristen im Augen behalten und auf die Reaktion (wenn denn eine kommt) vom Jobcenter warten. Die E-Mail ist freundlich und fragend formuliert. Auch wenn es vielleicht ungewöhnlich ist, dass eine Leistungsbezieherin mitteilt, dass ihr zu wenig Rate abgezogen wird.

Sophiagirl

Moin,

Oh den ist das ein denk fehler von mir? Ich dachte, dass es logisch ist wenn es erhöht wird, dass alles erhöht wird. 👍

Aber nun bin ich klüger.

Aber ja das Ende kann ich tatsächlich nicht nachvollziehen. Also melde ich mich wenn ich was höre, meine SB ist aber erst ab 3.1 wieder da.

Würde mich dann melden.

Liebe Grüße

Und ganz lieben Dank euch allen.

Sophiagirl

Sehr geehrte,


Ihrem Widerspruch wurde vollständig abgeholfen.
Sie können gerne Rechtsmittel einlegen.

Die Mietkaution wird, wie mit dem Bescheid mitgeteilt aufgerechnet.
Eine Anpassung der Aufrechnung erfolgt nicht, nur weil sich der Regelsatz ändert. Es wurde mit einem anderen Regelsatz beschieden.  Wenn Sie trotzdem gerne höhere Raten zur Mietkaution erstatten möchten, teilen Sie es bitte schriftlich (mit Unterschrift) und unter Angabe der mtl. Höhe mit.

Laut Bescheid vom 26.03.2021 von der  wurde die Tilgung, wie folgt beschieden:

Tilgungsplan:
Zeitraum   Monatliche Tilgungsrate   Tilgungssumme Gesamt
April 2021 bis April 2022      44,60  €        579,80 €
Mai 2022        0,20 €            0,20 €
Gesamt:           580,00 €


Anbei sende ich Ihnen noch den Berechnungsbogen für April 2022 zu.

Wie hoch die Erstausstattung ausfallen wird, kann ich Ihnen leider nicht sagen, da Ihr Antrag erst ab dem 8. Schwangerschaftsmonat bearbeitet werden kann.  Dazu müssen Sie noch schriftlich, als Ergänzung zu Ihrem Antrag mitteilen, welche Gegenstände Sie als Erstausstattung beantragen .

Moin liebe Gemeinde,

das war nun ihre Antwort, ist zwar schön dass sie es so aufgliedert aber nur mit dem Berechnungsbogen 04/22 kann ich das noch immer nicht nach vollziehen oder sehe ich das nun so falsch? Was nun das mit den Raten ist mir bewusst war ein Denkfehler ok. Aber für den Rest? Was ist eure Meinung?

Liebe Grüße

Sylvergirl



Flip

Was fehlt denn jetzt noch? Der Berechnungsbogen April hat dir gefehlt, jetzt ist er da. Der Ratenplan ist bis Mai 22 aufgeschlüsselt. Was um Gottes Willen fehlt dir?!

Sophiagirl

Moin,

es fehlen die Bögen ab April bis Juli, der Rest stammt aus dem schreiben von der anderen Stadt, aber nachvollziehbar ist es so noch immer nicht.

Liebe Grüße


Frogger

Auch wenn der Ausruf von @Flip etwas harsch ist, kann ich den Gedankengang nachvollziehen.
Ich kann aber auch deinen Gedanken nachvollziehen, da für mich die Berechnungsbögen zum Bescheid dazu gehören.
Sehr wahrscheinlich würde ich auch auf die Berechnungsbögen bestehen, weil man aus diesen heraus abschließend die Berechnung nachvollziehen kann. Ich finde es seltsam, dass du immer und immer auf eine Selbstverständlichkeit hinweisen musst.

Ich denke dir bleiben nur noch zwei Wege offen.
1. Die Klagefrist im Auge eine abschließende Frist für die Zusendung der Berechnungsbögen setzen. Nur darauf hinweisen, dass die Bögen für Mai, Juni...... etc. fehlen und du bereits mehrfach um die Zusendung gebeten hast. Nach Ablauf der Frist klagen. Ich denke nicht, dass es im Klageverfahren lange dauern wird, bis du die Berechnungsbögen zugeschickt bekommst.
2. Direkt zu Klagen. Oft genug versucht hast du es.

Wie war es denn in der Vergangenheit?

Flip

Zitat von: Sylvergirl am 04. Januar 2022, 19:28:28
Moin,

es fehlen die Bögen ab April bis Juli, der Rest stammt aus dem schreiben von der anderen Stadt, aber nachvollziehbar ist es so noch immer nicht.

Liebe Grüße



Der von April fehlt nicht mehr. Und ab Mai wäre erstmal interessant, wie lange dein aktueller Bewilligungszeitraum überhaupt geht.


Und welcher Rest stammt aus einer anderen Stadt?

Ganz ehrlich: wie soll man eigentlich deine Beiträge verstehen? Vielleicht geht's dem Amt genauso...