Gilt beim Vollstreckungsversuch der Amtsermittlungsgrundsatz?

Begonnen von mystik-1, 28. Dezember 2021, 20:45:18

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mystik-1

Hallo

Stadtkasse kündigt Zwangsvollstreckung, sogar Erzwingungshaft an.
Vermeintlicher Schuldner forderte die Stadtkasse auf darzulegen, worum es überhaupt geht.
Stadtkasse reagiert darauf weiterhin nur mit Standardschreiben die Zahlung sofort zu leisten.
Akteneinsicht wurde ignoriert
Hilfsweise Auskunft nach Datenschutz, wurde ignoriert.

Schriftlich wiederholt aufgefordert darzulegen/nachzuweisen worum es überhaupt geht und auf die Amtsermittlungspflicht hingewiesen.

Nichts


Mit einem der Briefe hat die Person nun versucht beim Amtsgericht Beratungshilfe zu beantragen. Wurde abgelehnt mit der Begründung, dass bereits in dieser Sache Beratungshilfe genutzt wurde.

Der pfiffige Rechtspfleger hat das im Brief erwähnte Aktenzeichen als alten Bußgeldbescheid entziffern können.

Gegen einen Bußgeldbescheid wurde mittels Beratungshilfe erfolgreich Einspruch eingelegt, Beschluss/Urteil vorhanden.

Die Stadtkasse ist davon unbeeindruckt und möchte weiterhin pfänden, zwangsweise Haft angedroht.


Das kann doch nicht sein.

Welche Möglichkeit hat der vermeintliche Schulder sich zu wehren?
Fachaufsichtsbeschwerde möglich?

Muss die Vollstreckungsabteilung eines Landkreises eine Forderung nicht prüfen? Vor allem dann, wenn ein Beschluss existiert?

Die Zuständigkeit wird zum 01.01.2022 an einen anderen Landkreis abgegeben. Problem für den Betreffenden. Genau dort hat sich die Person für ein duales Studium beworben. Das wäre das Aus für die Bewerbung, ein nachhaltiger Schaden.



Meine eigene Erfahrung mit Zwangsvollstreckungsankündigungen durch die Stadt, waren anders. Unberechtigte Forderung trotz Beitragsservice-Befreiung. Den Nachweis schickte ich der Stadt und der zuständige Gerichtsvollzieher entschuldigte sich bei mir persönlich.

Wie kann es sein, dass bei einem erfolgreichen Bußgeldeinspruch dennoch gepfändet werden soll und die Behörde nichts wissen will?

Nirvana

Zitat von: mystik-1 am 28. Dezember 2021, 20:45:18
Welche Möglichkeit hat der vermeintliche Schulder sich zu wehren?
Vollstreckungsabwehrklage.

mystik-1

Ist da Anwaltszwang?  :sad:
Ohne RA wird das bestimmt schief gehen, da richtige Formulierungen fehlen.

Meph1977

Wenn du da bereits Beratungshilfe für in Anspruch genommen hast ist der Anwalt auch weiterhin dafür zuständig würde ich mal sagen. Die Korrespondenz bis zur Klage müsste dann immer noch durch den Beratungshilfeschein abgedeckt sein. Für die Klage selbst müsste dann Prozesskostenhilfe beantragt werden.
Seid vorsichtig was ihr dem JC erzählt. Die machen aus nem französischen Rotwein eine rothaarige Französin und drehen euch noch eine BG mit der Französin an.

mousekiller

Nicht zwingend. Es kann auch ein anderer Anwalt beauftragt werden, da bei einer Klage PKH greift. Als Beweise müssten jedoch der Beschluss/ das Urteil vorgelegt werden. Wichtig wäre auch, sämtlichen Schriftverkehr (auch den neuen) aus dem alten Verfahren vorzulegen.
Alle verrückt hier! Komm, Einhorn, wir gehen...

mystik-1

Mhm, nach Beschluss hat der RA das Mandat beendet und auf seine Kosten verzichtet.

Das da nun versucht wird zu pfänden, wundert mich nicht. Passt zum bisherigen Verlauf

- damals Massenquarantäne angeordnet,  egal ob Kontakt oder nicht

- kind brav in Quarantäne
- Kontrolle durch Polizei, immer angetroffen in Quarantäne

- nach der Quarantäne folgte ein Bußgeldbescheid mit dem Vorwurf:
"Verstoß gegen Quarantäneanordnung: weil telefonisch nicht erreichbar, nach 3-7 mal klingeln sei erst der Hörer abgenommen worden, Polizei habe aber immer die Einhaltung der Quarantäne bestätigen können

Das Schreiben habe ich für einen Scherz gehalten, der Kinderschutzbund ebenfalls und der ausgesuchte RA lachte beim Lesen.
Der RA schrieb einen 3 seitigen Brief
- laut Infektionsschutzgesetz ist der Besitz eines Telefones nicht vorgeschrieben
- laut Bußgeldbescheid sei der Beschuldigte immer persönlich angetroffen worden
- laut Bußgeldbescheid wusste das Gesundheitsamt,  dass es zur Kontaktverfolgung eine völlig falsche Telefonummer nutzte und dies dem GA mitgeteilt wurde
- laut Bußgeldbescheid forderte das GA somit auf die Quarantäne zu brechen, damit das Telefon an einem anderen Ort erreicht werden kann
- wenn schon 3 mal klingeln verboten sei, ist duschen oder Toilettengang verboten?

Es folgte keine Reaktion auf den Einspruch, aber im laufenden Verfahren Mahnungen.

Es wurde klar kommuniziert,  sofern das Gesundheitsamt keine Änderung vornimmt, unbedingt eine mündliche Verhandlung (medienwirksam) stattfinden soll.

Laut Unterlagen hat die Staatsanwaltschaft noch am gleichen Tag "Einstellung" gewollt und die Richterin am zuständigen AG ebenfalls.

Ja ich weiß,  normalerweise wird angefragt, ob man einverstanden sei und wenn das nicht passiert, ist das ein Verfahrensfehler.
Für den RA und mich klang die plötzliche Einstellung, am Tag als das erstmals auf den Tischen Staatsanwaltschaft und AG lag, so, als hätten sich Staatsanwaltschaft und Richterin den Bußgeldbescheid durchgelesen und wollten in einem kleinen Ort keine Presse.

Einstellung, kein Bußgeld zu zahlen

Gerne hätte ich mündlich erfahren, wie es sein kann, dass man (fiktiv) in HH in Quarantäne geschickt wird, das GA eine Nummer in München anruft, über den Irrtum bei jedem Telefonat aufgeklärt wird und daraus ernsthaft einen Bußgeldbescheid erlässt. Unfähig war wohl eher das GA


Und nun möchte die Stadt dennoch das Geld. Und interessiert sich nicht für den Beschluss.

mousekiller

Ich denke, da kann dir tatsächlich nur noch ein Anwalt helfen. Du kannst ja bei der Suche darauf achten, dass er sich mit OWi-Recht auskennt.
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Frogger

Es gibt sowas wie eine Vollstreckungsabwehrklage. Anwalt aufsuchen und mit PKH klagen.

mystik-1

@mousekiller  und dieser RA verlangt dann wieder Geld. Das ist ein Problem.
Beratungshilfe gibt es nicht, da es diese für den alten Bescheid schon gab und dieser Bescheid mit Beschluss nicht mehr gültig ist.
Kommen beim Amtsgericht nicht weiter

Aber wie ist sowas möglich? Das führt Einspruchsmöglichleiten ad absurdum

Verstehe nicht, warum es da keine Amtsermittlungspflicht gibt, prüfen, ob die Vollstreckung überhaupt rechtmäßig ist.

Frogger

Weil es Maßnahmen zum Vollstreckungsschutz gibt.
Da wäre die Erinnerung. Die betrifft aber nur die Art und Weise der Vollstreckung. Und eben die Vollstreckungsabwehrklage.

mystik-1

Einen RA offline finden ist bei uns schwer.

Lese Vollstreckungsabwehrklage und da steht immer was von Titel.
Der Titel wäre wohl der Bußgeldbescheid, der laut Beschluss aber gar nicht mehr gültig ist.

Weiter las ich, Klage sei nur statthaft, wenn keine anderen Mittel wie Erinnerung möglich seien.

Das weiss ich ja nun gar nicht. Und mal eben zum Gericht hingehen und fragen ist Dank der aktuellen politischen Maßnahmen kaum möglich. Termin, Test, irgendwann

So wie ich das aber verstehe, muss ich einen neuen Brief abwarten, weil die Zuständigkeit jetzt bei einem anderen Landkreis liegt  :weisnich:

mousekiller

Bei einer Vollstreckungsabwehrklage brauchst du keinen Beratungshilfeschein mehr. Klage impliziert Prozesskostenhilfe (PKH). Ich würde erst mal ein paar Anwälte abtelefonieren und fragen, ob sie für den Fall eine solche Klage mit PKH übernehmen würden.

Hast du schon mal bei Anwalt.de gesucht?
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mystik-1

Anwalt.de hat in der Nähe kaum Einträge


Der damals zuständige Anwalt wurde bislang 2mal schriftlich per Fax aufgefordert Auskunft zu erteilen, ob es weitere Unterlagen gibt.
Leider hat der RA bis heute nicht reagiert.

Auf dem Beschluss steht nichts.

Aber bei Google fand ich, dass bei der Höhe eine Rechtsbeschwerde möglich sei.
Das wäre natürlich fatal, wenn so etwas geschehen ist, der RA hier nichts mitgeteilt hat.

Und ganz ehrlich, zuzutrauen wäre ihm das.
Ich erinnere kurz daran, dass hier monatelang Briefe eines Inkasso an die Kanzlei ging mit vielen Mahngebühren und uns niemand Bescheid gab, der finanzielle Schaden bei uns bleibt.

Im Falle einer Rechtsbeschwerde wäre natürlich jede Frist vorbei und ich sehe hier noch ein absolutes Kostenrisiko für eine Vollstreckungsabwehrklage

(Im besten Fall ist die Forderung mal wieder nur ein Verwaltungschaos)


Frogger

Wer soll denn Rechtsbeschwerde eingelegt haben?
Staatsanwaltschaft hat eingestellt und dein Anwalt hat sicherlich auch nichts eingelegt.

mystik-1

Die Gegenseite?

Kenne mich nicht aus, habe nur von der Möglichkeit gelesen