Als Aufstocker eine Corona Prämie vom Arbeitgeber erhalten

Begonnen von Ducky, 30. Dezember 2021, 09:17:07

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Ducky

Hallo Leute,

ich bin im 2 Ausbildungsjahr und stocke weiterhin mit ALG 2 auf. Wir Azubis haben jetzt im Dezember eine 200€ Corona Prämie von unserem Arbeitgeber erhalten.

Kann ich diese behalten oder wird das wieder angerechnet?


Heinz-Otto

Arbeitslosengeld II/Sozialgeld-Verordnung (Alg II-V)
https://www.buzer.de/gesetz/8014/index.htm
Zitatnach § 3 Nummer 11a des Einkommensteuergesetzes steuerfrei gewährte Leistungen auf Grund der COVID-19-Pandemie sowie diesen Leistungen entsprechende Zahlungen aus den Haushalten des Bundes und der Länder,

Aktuell sind Auszahlungen bis 31.12.20 und 1500 € steuerfrei.

Sheherazade

TE fragt hier nach dem Coronabonus, nicht nach der Beihilfe. Der Bonus war im letzten Jahr anrechnungsfrei, leider weiß ich nicht ob diese Regelung  entsprechend verlängert wurde.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Ottokar

Die Antwort von Heinz-Otto ist korrekt.
Die nach § 3 Nr 11a des Einkommensteuergesetzes freiwillige steuerfreie sogenannte Corona-Prämie, auch Corona-Bonus genannt, ist nach § 1 Abs. 1 Nr. 10 ALG II-V kein Einkommen i.S.d. § 11 SGB II.

Die Corona-Prämie/Bonus ist danach steuerfrei und somit kein Einkommen im SGB II, wenn diese im Zeitraum 01.03.2020 bis 31.03.2022 gezahlt wird und insgesamt 1500€ nicht übersteigt.

§ 1 Abs. 1 Nr. 10 ALG II-V
ZitatAußer den in § 11a des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch genannten Einnahmen sind nicht als Einkommen zu berücksichtigen:
...
nach § 3 Nummer 11a des Einkommensteuergesetzes steuerfrei gewährte Leistungen auf Grund der COVID-19-Pandemie sowie diesen Leistungen entsprechende Zahlungen aus den Haushalten des Bundes und der Länder,

§ 3 Nr 11a des Einkommensteuergesetz
ZitatSteuerfrei sind
...
zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn vom Arbeitgeber in der Zeit vom 1. März 2020 bis zum 31. März 2022 auf Grund der Corona-Krise an seine Arbeitnehmer in Form von Zuschüssen und Sachbezügen gewährte Beihilfen und Unterstützungen bis zu einem Betrag von 1.500 Euro;
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Sheherazade

Zitat von: Ottokar am 30. Dezember 2021, 11:38:37
Die Antwort von Heinz-Otto ist korrekt.

Stimmt, jetzt ist sie es. Vorhin war der Beitrag komplett anders, u. a. ein anderer Link zu den Corona-Beihilfen.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Heinz-Otto

Zitat von: Sheherazade am 30. Dezember 2021, 12:02:12
Zitat von: Ottokar am 30. Dezember 2021, 11:38:37
Die Antwort von Heinz-Otto ist korrekt.

Stimmt, jetzt ist sie es. Vorhin war der Beitrag komplett anders, u. a. ein anderer Link zu den Corona-Beihilfen.

Es stimmt, dass ich den Link raus genommen habe. Allerdings verlinkte ich nach hier, https://www.hartziv.org/news/20200802-corona-beihilfe-darf-nicht-auf-hartz-iv-angerechnet-werden.html
der genau das selbe aussagt. Ich habe das dann nur abgekürzt und zusammengefasst.
Ich war mir nicht ganz sicher, ob Links zu anderen "Hilfeseiten" geduldet sind.

Ducky

Danke für den Paragraphen.

Schön kann ich also dieses mal behalten.

Werde mein zuständiges Jobcenter heute noch darüber informieren.


MarcAnton

Zitat von: Ducky am 30. Dezember 2021, 12:44:52
Schön kann ich also dieses mal behalten.

Silvester ist also gerettet?  :cool:

Aber im Ernst: Das wäre so ein Quatsch und auch ungerecht, wenn ausgerechnet Corona-Prämien angerechnet würden. Im Übrigen finde das Zuflussprinzip u.a. das ungerechteSTE bei Hartz 4. Man könnte so viele Beispiele rausholen, wo diese sturre Haltung sowas von unlogisch ist wie z.B. Boni bei Stromwechsel, Schmerzensgeld, Mietminderung wegen fehlender Heizung usw usw usw. Das mag für den Peter Harz in der Privatwirtschaft noch funktionieren -im Sozialrecht dagegen ist das absolut widersprüchlich....

Heinz-Otto

Das ist das Eine. Oder Steuererstattungen aus Zeiten vor dem Bezug.
Bei Stromboni ist es ja ganz krass, da Strom aus dem RS bezahlt wird.
Oder Dividenden, Zinsgewinne.
Boni für Heizung sehe ich ja noch ein, wenn die HK vollständig vom Amt bezahlt werden.

Wenn es wenigstens so wäre, dass man mit derlei (Sonder)Einkommen einen nicht ausgeschöpften Vermögensfreibetrag auffüllen könnte.
Und erst ab Erreichen des Schonbetrags wird dieses überschüssige EK angerechnet.


MarcAnton

Zitat von: Heinz-Otto am 30. Dezember 2021, 14:46:18

Boni für Heizung sehe ich ja noch ein, wenn die HK vollständig vom Amt bezahlt werden.

Wieso? Wenn jetzt im Winter die Heizung ausfällt und der Vermieter ehrlich genug ist und sagt: OK, 20% der Kaltmiete könnet ihr mindern -dann ist das doch nur ein kleiner Trost, dass man frieren mußte. Heizkosten entstehen in dieser Zeit ohnehin nicht. Man wird hier also nach dem Willen des Gesetzes doppelt bestraft: 1. muss man frieren und 2. wird einem die Wiedergutmachung weggenommen...

Es gibt aber noch 1.000 andere Fälle wie z.B. Körperverletzung mit anschließendem Schmerzensgeld. Welchen Sinn macht es es hier eine zweckbestimmte Entschädigung anzurechnen? Dann wurde man ja praktisch für lau verprügelt usw usw

Zitat von: Heinz-Otto am 30. Dezember 2021, 14:46:18
Wenn es wenigstens so wäre, dass man mit derlei (Sonder)Einkommen einen nicht ausgeschöpften Vermögensfreibetrag auffüllen könnte.

Ja, das sehe ich auch so. Zum Beispiel die 100€ Freibetrag pro Monat -warum macht man nicht daraus einen 1.200€ Jahres-Freibetrag, wo man als Hartz 4 mal mehr und mal weniger verdienen kann -aber am Ende die 100€-Freigrenze immer noch gewahrt ist? Was das alles an personellen Aufwand sparen würde, der Umwelt zuliebe und auch noch Bürokratieabbau. Und unter diesen 1.200€ könnten z.B. auch einmalige Geschichten wie Strombonus, die 100€ von der Omi zu Weihnachten ebenso untergebracht werden. Einzig die FDP hat mal in diese Richtung gedacht und würde das ändern.

Zitat von: Heinz-Otto am 30. Dezember 2021, 14:46:18
Und erst ab Erreichen des Schonbetrags wird dieses überschüssige EK angerechnet.

Genau. Das könnte man dann z.B. über eine Eidesstattliche Versicherung  bei Weiterbewillugung machen, wo der Hartz4 Empfänger versichert keine anderen Gelder außer die 1.200€/ Jahr erhalten zu haben und fertig. JC macht dann Stichproben (ala Mitwirkungspflicht wie im anderen Thema) und fertig. Wer die Unwahrheit gesagt hat wird sanktioniert, alle anderen können aufatmen.


Ducky

Zitat von: MarcAnton am 30. Dezember 2021, 14:39:46

Silvester ist also gerettet?  :cool:


Durch die endgültige Festsetzung und die damit einhergehende Rückzahlung an das Jobcenter, wäre wenigstens ein Teil damit beglichen. Das erhaltene Weihnachtsgeld wird ja leider auch angerechnet.
Somit mildert sich zumindest die Rückzahlung an das JC. :D

Zitat von: MarcAnton am 30. Dezember 2021, 14:39:46

Man könnte so viele Beispiele rausholen, wo diese sturre Haltung sowas von unlogisch ist wie z.B. Boni bei Stromwechsel, Schmerzensgeld

Komisch das man den Leistungsbezieher nicht mal entgegenkommen kann.

Mein Gefühl sagt mir, dass sich dahingehend niemals etwas wirklich verbessern wird. Ich glaube dazu müsste man die Probleme selber leben.

Ich hoffe es aber trotzdem.








Heinz-Otto

Zitat von: Ducky am 30. Dezember 2021, 16:36:50
Mein Gefühl sagt mir, dass sich dahingehend niemals etwas wirklich verbessern wird.

Meins nicht.
ZitatIch glaube dazu müsste man die Probleme selber leben.

Da ja nun leider sehr viele Menschen erleben müssen was H4 bedeutet, kann man nur hoffen, dass es zu mehr Solidarität mit den H4 Berechtigten in der Bevölkerung kommt.
Noch besser wäre, wenn diese sich einigen Petitionen und Protesten anschließen.