Wohnungsproblem, brauche Ratschläge

Begonnen von Ziggi, 03. Januar 2022, 18:07:30

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Ziggi

Hallo alle zusammen und Frohes Neues Jahr 2022,

Wir haben vor 4 Monaten eine Kündigung wegen Eigenbedarf mit dem Grund: Das sie wohl die Wohnung selber bräuchte da sie sich von ihrem Mann getrennt hat/hätte und brauch eine Wohnung mit ihren Kindern. Sie hat nach dem 3.Monat geschrieben das wir jetzt eine Räumungsklage am Hals haben und wir müssen raus aus der Wohnung. (ist uns klar).

Heute Stand ein Mann bei uns vor der Tür und meinte das er das Haus kaufen wolle und er müsste sich Logischerweiße die Wohnung anschauen wegen Kaufen.

Nach meinen Stand her macht sie sich doch jetzt eigentlich Strafbar, da sie ja Eigenbedarf und Eigennutzung angemeldet hat und nun will sie es Verkaufen. Also irgendwie kommt mir die Sache sehr komisch vor.

Brauchte da mal eure Hilfe drüber.

Danke im Vorfeld schonmal.

Lg

Frogger

Hast du den Mann in die Wohnung gelassen? Name notiert?
Schau doch mal, ob das Haus irgendwo im Internet inseriert ist.

Es könnte gut sein, dass aufgrund der Scheidung nun das Haus verkauft werden muss. Das Haus ist natürlich einfacher zu verkaufen, wenn keine Mieter in dem Haus sind.

Strafbar, würde ich nicht sagen. Sollte sich aber nach eurem Auszug herausstellen, dass der Eigenbedarf nur vorgeschoben wurde, dann müsste die Vermieterin die Kosten des Umzugs und etwaige Mehrkosten der neuen Wohnung zahlen für einen gewissen Zeitraum.

Ich würde mir dringend einen Fachanwalt für Mietrecht suchen oder einem Mieterverein beitreten. Nach den derzeitigen Informationen hätte die Räumungsklage nämlich keinen Erfolg.


Ziggi

Hallo Frogger,

Wir haben den Mann natürlich nicht in die Wohnung gelassen. Den Namen habe ich aufgeschrieben ja.
Im I-net steht nirgenswo das Haus zu verkaufen. Also nichts zu finden.

Das lustige ist nur das wir Ausziehen sollen aber unsere Untermieter nicht.

Also das sie das mit dem Eigenbedarf glaube ich schon das sie es nur zu 99,9% vorgeschoben hat, aber nicht selber nutzt. Da ich mir nicht vorstellen kann wo sie mit 2 Kindern (1x Schulkind und 1x Kindergartenkind) in ein 2,5 ZKB ca 60m2 hin will.

Aber Danke für dein Tipp mit dem Rechtsanwalt und dem Mieterverein. 

Sheherazade

Zitat von: Ziggi am 03. Januar 2022, 18:07:30
Wir haben vor 4 Monaten eine Kündigung wegen Eigenbedarf mit dem Grund: Das sie wohl die Wohnung selber bräuchte da sie sich von ihrem Mann getrennt hat/hätte und brauch eine Wohnung mit ihren Kindern. Sie hat nach dem 3.Monat geschrieben das wir jetzt eine Räumungsklage am Hals haben und wir müssen raus aus der Wohnung. (ist uns klar).

Hat irgendjemand diese Eigenbedarfskündigung mal auf Rechtmäßigkeit geprüft? Mehr Infos dazu hier.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Yavanna

Zitat von: Ziggi am 04. Januar 2022, 01:11:00

Das lustige ist nur das wir Ausziehen sollen aber unsere Untermieter nicht.

Wenn das Hauptmietverhältnis gekündigt ist, kann auch das Untermietverhältnis nicht weiter bestehen.  Du bist Mieterin bei deinem Vermieter und gleichzeitig Vermieterin beim Untermieter. Da wärst du in der Pflicht gewesen,  das Untermietverhältnis fristgerecht zu kündigen. Eine Weiterführung ist ja unmöglich.

Ziggi

Hallo Yavanna,

Du hast das etwas falsch Verstanden,
ich meinte mit Untermieter das noch ein 2 Junge Leute unter uns in einer seberaten Wohnung Wohnen, die so nichts mit uns zutun haben.
Die wurden nicht Gekündigt nur wir wurden gekündigt.

Und an Sheherazade,
Nein das haben wir noch nicht gemacht. wird jetzt aber auch noch nachgeholt. Weil ich lasse diese Masche die sie (Vermieterin) durchziehen meint nicht Richtig finde.

Yavanna

 :flag: achso... Ja als Untermieter habe ich was anderes verstanden.
Wäre aber auch noch weniger nachvollziehbar, mehrere Wohnungen wegen Eigenbedarf zu kündigen.