Wohnungssuche und Urlaub beziehungsweise Ortsabwesenheit!

Begonnen von Hammers_Heinz, 03. Januar 2022, 19:38:24

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Hammers_Heinz

Meine Wohnung ist im letzten Dezember in Bayern gekündigt worden. Bin momentan bei der Familie in Hessen und habe hier auch Hartz IV beantragt. Allerdings hat sich über die Feiertage ergeben (...!!), dass ich hier nicht länger wohnen kann. Quasi Übernachtung auf dem Sofa ohne Privatsphäre. Habe deswegen beschlossen eine Gelegenheit wahrzunehmen und mir wieder in München etwas zu suchen. Ein Kollege würde mich dort erst mal wohnen lassen, wie mache ich das jetzt mit Hartz IV in Hessen? Ich muss schon vor Ort sein um mir Zimmer dort anzuschauen, suche vorwiegend im studentischen Milieu und die wollen den Kandidaten dann auch persönlich kennenlernen! Beziehe momentan nur die Leistungen zum Lebensunterhalt und keine Miete, da ich bei der Familie nichts zahlen muss für den Platz auf dem Sofa...

Ganz offiziell anmelden, einem Sachbearbeiter ist die Situation schon bekannt und man könnte das ja praktisch als Notfall machen. Nicht erwünscht in der Familie, man möchte sich mit dem Thema Hartz IV als Rentner nicht beschäftigen!! Der ganze Stress und Streit in der Familie ist sicher auch für die Gesundheit nicht gut. Es ist besser sich jetzt etwas zu suchen bevor man aus der Wohnung fliegt. Für meine Familie sind Hartz IV Empfänger irgendwie so das letzte und unterste auf der Leiter, man ist sehr karriereorientiert und von Beruf Beamter im höheren Dienst. Im Ruhestand... 

Mal meine Gedanken und wie gehe ich jetzt vor? 14 Tage Urlaub dürfte kaum reichen um mir etwas in München zu suchen, auf die Leistung kann ich allerdings nicht verzichten habe mittlerweile sogar eine Vermögensauskunft geleistet und 30 € in der Tasche!!

Vielen Dank für nützliche und sachliche Informationen zum Thema.

Flip

Wenn du bei einem Bekannten leben kannst, dann machst du es so, wie du es bei Umzug zu deiner Familie auch gemacht hast: beim alten JC abmelden, nach München fahren, beim Bekannten anmelden, Alg 2 in München beantragen und dann eigene Bleibe suchen.

Hammers_Heinz

Ich habe das dort nur für vier Wochen sicher und würde dort ständig im Bekanntenkreis wechseln. Eine feste Adresse habe ich nicht, da ich einen großen Bekanntenkreis habe jedoch kein Problem immer mal ein paar Wochen bei jemanden unterzuschlüpfen. Da kann ich mich natürlich nicht mit einer Adresse neu anmelden, und Miete muss ich dort auch nicht zahlen. Ich kann mich in München erst anmelden wenn ich etwas gefunden habe, den Mietvertrag zu genehmigen lassen verzichte ich in der ganz speziellen Lage. Die Grenzen was gezahlt wird ist ja bekannt! Außerdem haben wir die Coronakrise... Aber bei solchen Festen wie Weihnachten oder Silvester merkt man wenn es in der Familie nicht passt und möchte einer Situation zuvorkommen. Witze am Tisch über Hartz IV Empfänger, ich habe erst meine Wohnung verloren kann ich nicht mehr gebrauchen und vielleicht kennen einige hier die Situation auch wenn man uns durch den Kakao zieht. Also in meinem Fall am besten einfach los und per E-Mail mit dem Job Center Kontakt halten? Wie lange bekommt man denn notfalls einen Urlaub und gibt es eventuell Ausnahmen wenn es menschlich nicht geht und man sich etwas neu suchen muss? Ich habe den Eindruck hoffnungslos überarbeitet und würde es dann wohl riskieren bei einem Schreiben nicht in Frankfurt zu sein, die Post erreicht mich ja trotzdem heiße ja wie meine Familie und mein Name ist am Postkasten!

Flip

Du kannst dich auch ohne festen Wohnsitz (ofw) anmelden. Denn offenbar hast du doch gar nicht die Absicht, wieder an den jetzigen Wohnort zurück zu kommen, um dort zu wohnen. Damit ist es keine Ortsabwesenheit, da dein gewöhnlicher Aufenthalt nicht mehr bei deinen Eltern ist. Dein gewöhnlicher Aufenthalt ist dann München.

Hammers_Heinz

Danke ich merke etwas für die Spezialisten!! An sowas hab ich gar nicht gedacht. Mein Gedanke war jedoch es einfach erstmal in Frankfurt weiterlaufen zu lassen. So es nur Wochen und keine Monate werden! Offiziell um Urlaub zu bitten und die persönliche Situation zu schildern macht wohl keinen Sinn? Wie lange wäre so ein maximaler Urlaub (die Miete wird ja nicht gezahlt und ob das das JC in Frankfurt oder München zahlt ist mir Jacke wie Hose).

Flip

Naja, so einfach ist das eben nicht, da ein Jobcenter, dass sich örtlich für nicht mehr zuständig hält, nicht einfach so weiter zahlen wird. Dich mag es ja nicht interessieren, wo das Geld herkommt, aber das JC, das zahlen soll, schon...

Hammers_Heinz

Korrekt sein ist gut aber wenn es sich gerade mal um ein paar Wochen handelt den Aufwand in Grenzen halten. Wo soll ich denn die Post hinschicken, wenn ich mich ohne Wohnsitz irgendwo anmelde? Und habe ich gute Chancen mit so einem Zertifikat eine Wohnung anzumieten? Also praktisch denken. Leistungen bekomme ich ja sowieso und ob nun von dort oder dort ist für mich in der aktuellen Situation ein sekundäres Problem. Noch mal die Frage zum Urlaub, wenn man ganz offiziell erst mal diesen Weg gehen möchte weil ein Wohnen nicht mehr möglich ist. Wie lange würde ich zur Wohnungssuche in München Urlaub bekommen im bestmöglichen Fall, die Miete wird ja jetzt schon nicht bezahlt da ich keine Miete zahlen muss.

justine1992

Zitat von: Hammers_Heinz am 04. Januar 2022, 00:09:37Also praktisch denken. Leistungen bekomme ich ja sowieso und ob nun von dort oder dort ist für mich in der aktuellen Situation ein sekundäres Problem.
Wenn das JC, das Dir die Leistungen gezahlt hat, obwohl es nicht zuständig war, die Leistungen zurück fordert, kriegst Du es im neuen Wohnort nicht erstattet, weil Du dort keinen Antrag gestellt hast. Die Schulden werden Dir bleiben.
Ich freue mich, wenn es regnet, denn wenn ich mich nicht freue, regnet es auch.

Inuvation

Ich bin zwar kein Experte aber es gibt 21 Kalendertage genehmigte Ortsabwesenheit (OAW). Das Wochenende gehört also dazu. Wenn du in München bist könntest du dir doch bei einer karikativen Einrichtung eine "Postadresse" geben lassen. Das machen viele Obdachlose bzw. Menschen ohne festen Wohnsitz. Dazu gehörst du ja im Prinzip solange du noch keine eigene Wohnung gefunden hast und bei Freunden unterkommen kannst.

Heinz-Otto

Ich blicke es nicht ganz.
Wo bist du denn aktuell offiziell gemeldet?
Anscheinend in Hessen bei der Familie (Eigenheim? wegen Vermieterbescheinigung nach BMG), denn sonst gäbe es ja kein H4.
Beim Antrag wird ja Perso und die Meldebescheinigung verlangt.

Das hier wiederum spricht dagegen.
ZitatEine feste Adresse habe ich nicht, da ich einen großen Bekanntenkreis habe jedoch kein Problem immer mal ein paar Wochen bei jemanden unterzuschlüpfen.

Wenn du nicht gemeldet bist, kann das Ärger mit den Einwohnermeldeämtern geben. Man muss sich innerhalb 14 Tage ummelden.

Ich sehe auch nur als Möglichkeit dich Wohnungslos/Obdachlos zu melden.
Es gibt Adressen von "Wohnungslosenhilfevereinen" in vielen Orten, wo man sich anmelden und die Post empfangen kann.

Wenn man tingelt, ist es glaube ich so, dass man immer vom jeweiligen JC wo man gerade ist den Regelsatz (idR bar) ausbezahlt und eine Art "Laufzettel" bekommt, von wann bis wann man Alg2 bekommen hat. In der nächsten Stadt bekommt man dann von dort den Regelsatz.
Ich nehme an, du hast noch ein Konto? Wie das dann ist, weiß ich nicht.

Also schnellstens zu einer Hilfsorganisation für Wohnungslose und dich informieren.
In München gibt es das bestimmt. Und vorsorglich dann dort einen Antrag auf Alg2 stellen.

EDIT: Da solche Wohnungslosenadressen vielen VM bekannt sind, könnte man auch einen Postnachsendeauftrag zu einem guten Kumpel stellen.
Das birgt aber das Risiko, dass durch den langen Postlauf Fristen versäumt, oder nur sehr kurz sind. Wenn das aber eh alles in München wäre, ist das Risiko evtl. überschaubar.