Rückzahlungsforderungen Hartz4 - Bedarfsgemeinschaft existiert nicht mehr.

Begonnen von Vanillepudding, 05. Januar 2022, 16:24:44

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Vanillepudding

Hallo Ihr Lieben,

Ich habe folgendes Problem: Im Oktober ist meine Partnerschaft auseinander gegangen. Wir haben ein gemeines Kind und waren bis 31. Oktober gemeinsam in einer Bedarfsgemeinschaft. Mein Partner hat Zuschüsse vom Jobcenter bekommen zur Selbstständigkeit dazu. Ich habe in meiner Eingliederungsvereinbarung stehen, dass ich mich vollzeit der Kindererziehung widme, bis wir einen Kindergartenplatz bekommen.

Seit 1. November sind nur noch mein Kind und ich alleine im Bezug. Wir sind in der vorher gemeinsamen Wohnung erstmal verblieben - das Hartz4 Verhältnis läuft am 28.2 aus, da wir dann zu meinen Eltern ziehen können.
Mein ehemaliger Partner ist ausgezogen und hat zum 1. November keinen Anspruch auf Hartz4 erhoben.

Nun kam am 29.12 ein Schreiben vom Jobcenter, dass mein ehemaliger Partner Anlage EKS und Kontoauszüge mit einer Aufforderung vom 1.12 zum 22.12 nicht eingereicht hat. Ich wäre nicht Bezugsberechtigtgewesen und soll für die Zeit März 2021 - Oktober 2021 rund 2,500 Euro zurück zahlen. Mit Frist bis zum 15.1

Auf Rückfrage beim Jobcenter hieß es man wäre mir bereits damit entgegen gekommen, dass die Kosten fürs gemeinsame Kind von meinem ehemaligen Partner gefordert werden, nicht von mir - die Rückforderung an ihn wäre um einiges Höher. Ich könnte Widerspruch einlegen, aber man mache mir da keine Hoffnung, es würde alles nur hinauszögern, aber vielleicht klärt sich ja was in der Zeit.

Auf Nachfrage bei meinem ehemaligen Partner sagte er, er würde eine Ratenzahlung für seine Schulden beim Jobcenter vereinbaren und auf gar keinen Fall Anlage EKS oder Kontoauszüge einreichen. Ich kann diese Unterlagen nicht für ihn einreichen, da es um Einkünfte aus seiner selbstständigen Tätigkeit geht.

Ich habe keine 2.500 Euro, ich habe nach dem Umzug zu meinen Eltern erstmal kein Einkommen, ausgenommen Kindergeld und Unterhaltsvorschuss. Und werde mich wahrscheinlich zum 1.3 wieder beim Jobcenter in der neuen Stadt anmelden müssen.

Meine Frage lautet: Kann ich gegen die Rückzahlungsforderungen vom Jobcenter vorgehen?
Habe ich mit einem Widerspruch Erfolgschancen?
Sind die kurzen Fristen überhaupt rechtens?

Ich hoffe jemand hier kennt sich mit der Problematik aus und kann mir helfen.