Frage zur Weiterbildungsprämie bei einer Umschulung?

Begonnen von TVM7485, 06. Januar 2022, 13:44:57

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TVM7485

Ich absolviere zurzeit eine Umschulung zur Fachkraft für Lagerlogistik. Diese endet jetzt im Januar mit der praktischen Prüfung. Zu Beginn der Umschulung habe ich einen Brief bekommen. Dort stand: "Sie nehmen an einer beruflichen Weiterbildung teil, die zu einem Abschluss in einem Ausbildungsberuf führt, für den nach bundes- oder landesrechtlichen Vorschriften eine Ausbildungsdauer von mindestens zwei Jahren festgelegt ist. ... Für das Bestehen der Abschlussprüfung bei Umschulungen bzw. der Externen-/Nichtschülerprüfung wird eine Prämie in Höhe von 1500 Euro gewährt."

Meine Sachbearbeiterin meinte, dass ich keinen Anspruch auf diese Prämie habe, da die Umschulung nur 19 Monate dauert. Ich verstehe den Text so, dass die reguläre Ausbildungsdauer mindestens 2 Jahre sein müssen (Bei Fachkraft für Lagerlogistik sind es 3 Jahre), und nicht die Umschulung. Die anderen Kursteilnehmer meinten, dass Sie diese Weiterbildungsprämie erhalten werden.

Habe ich Anspruch auf diese Prämie, oder beziehen sich die "min. 2 Jahre" auf die Zeit der Umschulung?

Danke

BigMama

Weiterbildungsprämie
Schau dir mal Seite 38 von 45 an. Dort findest du die Regelungen für die Weiterbildungsprämie.

Die zwei Jahre beziehen sich nicht auf die Umschulungsdauer sondern auf die reguläre Ausbildungsdauer. Demnach hast du Anspruch auf die Weiterbildungsprämie.
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