ALG II abgelehnt wg. finanzieller Unterstützung durch Schwester

Begonnen von PKlausens, 08. Januar 2022, 15:46:16

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PKlausens

Hallo Zusammen,

habe nun das erste mal einen ALG II Antrag gestellt und dieser wurde abgelehnt, da ich in der Zeit von ALG I jeden Monat finanziell durch meine Schwester unterstützt wurde unterstützt wurde. ALG I hat nicht ausgereicht.

Es handelten sich jeden Monat um 1.000 Euro (jedoch ist dieser Betrag auf Dauer nicht machbar). Ich wohne alleine. Desweiteren wurde im ALG II Ablehnungsbescheid noch mein ALG I mit angegeben (welches aber bereits abgelaufen ist).

Jemand Erfahrung mit so einer Konstelation?

Noch zur Info, es waren nicht jeden Monat 1.000 Euro, sondern mal mehr oder weniger. Geld hatte Sie mir immer überwiesen mit dem Vermerk "zinsloses Darlehen". Einen Darlehensvertrag hatte wir nicht abgeschlossen. Nach einem Darlehensvertrag hatte das Jobcenter gefragt.




Fettnäpfchen

ZitatUm das besser einschätzen zu können, wäre es sinnvoll, den Bescheid zu scannen und anonymisiert hier hochzuladen.
Ohne den genauen Wortlaut stochern wir sonst im Nebel herum.

Wie lade ich hier einen Dateianhang hoch? Und wie lösche ich ihn wieder?
oder
Wie lade ich mit imgbox.de ein Schreiben/Bild hoch? (Update 08/2011)
oder abtippen.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

PKlausens

Alles Neuland für mich, deshalb noch zur Info.

Ich wohne in einer Wohnung, welche meine Schwester und ich zusammen geerbt haben. Meine Schwester wohnt in meiner Eigentumswohnung. Miete oder so zahlt keiner dem anderen.



[Dateianhang durch Administrator gelöscht]

Yavanna

Das ist nur die Standard Ablehnung wegen Einkommen ohne individuelle zusätzliche Begründung. Dann fehlt noch der Berechnungsbogen.

Mit den Eigentumswohnungen könnte es schwierig werden. Warum wohnst du nicht in der Wohnung,  die dir ganz gehört?
Nicht selbst genutztes Wohneigentum ist nicht geschützt im SGB II und auch mit den zZ 60.000 kommst dann nicht weit.

PKlausens

Auf dem Berechnungsbogen steht nur der ALG I Satz (den ich aber nicht mehr bekomme, den entsprechend Bescheid der Agentur für Arbeit hat das Jobcenter von mir erhalten) und die durchschnittlich 1.000 Euro meiner Schwester.

Warum wohne ich nicht in meiner Eigentumswohnung? Meiner Schwester gefällt die Wohnung besser und mir gefällt die Wohnung meiner Eltern besser. Deshalb haben wir vor vielen Jahren schon entschieden, ich bezahle meine Eigentumswohnung weiter ab und dafür bekomme ich unsere Elternwohnung (und meine Schwester irgendwann meine Eigentumswohnung).

Wohnsituation ist sicherlich ungewöhnlich.

Aber warum wird von einer Bedarfsgemeinschaft geschrieben? Wie wohnen in der selben Stadt, aber nicht im gleichen Haus bzw. Straße. Sind auch in entsprechend unterschiedlichen Adressen gemeldet.


Yavanna

Eine BG seid ihr nicht.
1. Nicht gleicher Haushalt
2. Geschwister eh nicht. Nur als Kinder bei ihren Eltern.

Leg Widerspruch gegen die Einkommensanrechnung ein mit Hinweis, dass ALG I ausgelaufen ist und der Bescheid dem JC vorliegt. Weiterhin waren die Zahlungen der Schwester ein Darlehen,  also kein Einkommen und wurden jetzt eingestellt.

Die Wohnsituation kann Probleme bereiten. Das JC kann dich auffordern,  die Wohnung zu verkaufen oder Miete zu verlangen, während in der Wohnung, in der du lebst deine Schwester einen Anspruch auf Miete hätte, aber nur 1/2.

Fettnäpfchen

PKlausens

Ich lese mal mit vllt. kommt etwas wo ich helfen kann, da kann ich es momentan nicht.
Stimme aber mit Yavanna überein.

MfG FN
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Sheherazade

Zitat von: PKlausens am 08. Januar 2022, 15:46:16
Einen Darlehensvertrag hatte wir nicht abgeschlossen. Nach einem Darlehensvertrag hatte das Jobcenter gefragt.

Wenn du die Zahlungen deiner Schwester als Darlehen geltend machen willst, musst du auch einen entsprechenden Vertrag vorlegen können.

Zitat von: PKlausens am 08. Januar 2022, 19:03:56Aber warum wird von einer Bedarfsgemeinschaft geschrieben?
Weil du eine Bedarfsgemeinschaft darstellst.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"