Abmeldung ALG II kurz vor Hochzeit

Begonnen von JuliKa, 11. Januar 2022, 22:12:06

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JuliKa

Hallo

Ich werde Mitte Mai voraussichtlich heiraten (Termin beim Standesamt steht bald an).

Ich beziehe seit mehreren Jahren ALG2, mein zukünftiger Mann ist voll erwerbstätig. Entsprechend habe ich dann ab den Tag der Hochzeit keinen Anspruch mehr.

Wir leben noch nicht zusammen und bilden somit zurzeit auch keine Bedarfsgemeinschaft, da er jetzt noch nicht für mich aufkommt.
Meine Frage ist wie ich da dann am besten mit den Amt vorgehen werde.

Also angenommen die Hochzeit findet am 16. Mai statt. Wie viel vorher muss ich mich beim Amt abmelden? Reicht es, wenn ich beispielsweise am ersten Mai (oder gar noch später) ein Schreiben dort abgebe, dass ich ab den 16. Mai auf alle Leistungen verzichte? Muss ich irgendwelche Gründe nennen? z.B. falls die vorher noch auf irgendeine Art und Weise dann nachfragen, muss ich es dann sagen? Oder geht die das dann einfach nichts mehr an was ab den 16. dann ist?
Wie könnte ich es formulieren, dass ich Leistungen natürlich zurückzahlen werde, die mir für den halben Mai dann Ende April zu viel gezahlt wurden?

Es gibt mehrere Gründe, wieso ich es möglichst spät – aber natürlich auch nicht zu spät und ohne Angabe von Gründen machen möchte.

Zum einen könnten die natürlich auf die Idee kommen, dass wir bereits vorher schon eine Bedarfsgemeinschaft waren oder so. Aber dies ist definitiv nicht der Fall. Nur wüsste ich nicht wie ich das beweisen sollte. Mein Verlobter möchte verständlicherweise nichts mit den Amt zu tun haben.

Zum anderen kann ist es ja jetzt noch einige Zeit bis dahin und da kann noch viel dazwischen kommen (wer weiß was denen noch für Regelungen einfallen bzgl. der Pandemie usw). Bin ich denn verpflichtet einen Hochzeitstermin schon vorher anzukündigen? Oder reicht es eben quasi ab den Tag der Hochzeit bzw. in meinem Fall eben eine Abmeldung kurz vorher?
Muss ich denen im Nachhinein dann noch Änderungen mitteilen? Zum Beispiel Namensänderung oder wenn wir eine gemeinsame Wohnung gefunden haben? (Falls die aus welchen Gründen auch immer nochmal Briefchen schicken müssen/wollen)

Danke schonmal für Eure Hilfe!

Heinz-Otto

Da ihr noch nicht zusammen wohnt, kann euch m. E. auch bis zur Hochzeit keine BG, bzw. VuE unterstellt werden.
Oder hat er dir Geld überwiesen und dich finanziell unterstützt? Heutige Paare haben m. W. meistens getrennte Kassen.
Oft sogar nach der Heirat.

Verzicht ist nur für die Zukunft möglich.
Erst ab der Heirat ist dein Mann unterhaltspflichtig. Meiner Einschätzung nach auch nach SGB II, da ihr nicht zusammen wohnt.

Ob bei 2 Mieten sein Gehalt für euch beide ausreicht und du tatsächlich keinen Anspruch mehr hättest, sollte auch erst mal geprüft werden.
Wie das ist bei getrennten Haushalten weiß ich nicht. Informiere dich da erst mal.

Sheherazade

Zitat von: JuliKa am 11. Januar 2022, 22:12:06
Also angenommen die Hochzeit findet am 16. Mai statt. Wie viel vorher muss ich mich beim Amt abmelden? Reicht es, wenn ich beispielsweise am ersten Mai (oder gar noch später) ein Schreiben dort abgebe, dass ich ab den 16. Mai auf alle Leistungen verzichte?

Nein, das reicht nicht. Die Leistung ALGII wird monatsweise im Voraus erbracht. Wenn du deinen zukünftigen Mann da raushalten willst, wirst du den Verzicht ab 30. April erklären müssen und zwar spätestens so, dass die Verzichtserklärung Mitte April beim Jobcenter ankommt.

"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

JensM1

ZitatDa ihr noch nicht zusammen wohnt, kann euch m. E. auch bis zur Hochzeit keine BG, bzw. VuE unterstellt werden. Oder hat er dir Geld überwiesen und dich finanziell unterstützt?

Eine VE setzt einen gemeinsamen Haushalt voraus, ohne keine VE. Bei Verheirateten nicht dauerhaft getrennt Lebenden ohne Trennungsabsicht mindestens eines Partners gilt dies wiederum nicht.

Verzicht ab 01.05.22 wäre korrekt. Die BG würde zwar erst mit Eheschließung begründet werden, aber Leistungen werden monatlich gewährt, und nicht bspw. bis zum 29., weil man ab 30. wegen Lohnzufluss "verzichtet".

jordan2sheepy

wuerde auch "mit ablauf des monats april" mich aus dem bezug schriftlich abmelden. erst nach der hochzeit zusammenziehen ist zb auch bei religioesen paaren nix unuebliches, ich finde das total plausibel und wuerde mich wundern wenn es da nachforschungen gaebe.

JuliKa

Danke für die Antworten.

Zitat von: Heinz-Otto am 11. Januar 2022, 22:30:59
Oder hat er dir Geld überwiesen und dich finanziell unterstützt?

Ob bei 2 Mieten sein Gehalt für euch beide ausreicht und du tatsächlich keinen Anspruch mehr hättest, sollte auch erst mal geprüft werden.
Wie das ist bei getrennten Haushalten weiß ich nicht. Informiere dich da erst mal.

Nein, er hat mir kein Geld überwiesen und mir auch so kein Geld gegeben. Wenn wir uns bei mir getroffen hatten, habe ich eben das Essen besorgt. Wenn ich bei ihn war, hat er alles fürs Kochen besorgt. Und wir sehen uns meistens auch nur 1 oder 2 mal in der Woche, wenn überhaupt (er hat Schichtdienst, da ist es manchmal schwierig).
Ab der Hochzeit will ich dann aber mit ihn zusammen wohnen. Er sucht noch nach einer neuen Wohnung.


Zitat von: Sheherazade am 12. Januar 2022, 09:24:56
Nein, das reicht nicht. Die Leistung ALGII wird monatsweise im Voraus erbracht. Wenn du deinen zukünftigen Mann da raushalten willst, wirst du den Verzicht ab 30. April erklären müssen und zwar spätestens so, dass die Verzichtserklärung Mitte April beim Jobcenter ankommt.

Hier sehe ich aber ein Problem mit der Krankenkasse. Ab der Hochzeit wäre ich ja bei mein Mann familienversichert. Momentan übers Amt. Was wäre mit den 2-3 Wochen dann dazwischen? Wie gehe ich das dann am besten an? Muss ich das dann bezahlen? Falls ja, wisst ihr wie viel ich dafür ungefähr ansparen sollte?

Heinz-Otto

Man ist in der KV 4 Wochen nachversichert.

Fettnäpfchen

JuliKa

Zitat von: JuliKa am 16. Januar 2022, 20:40:36Falls ja, wisst ihr wie viel ich dafür ungefähr ansparen sollte?
ansonsten liegt/lag es bei so ca. 140.-mtl.

MfG FN
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Yavanna

Freiwillige gesetzliche KV ohne Einkommen ca. 200,00 Euro

Maunzi

Aktueller Bescheid bei uns besagt pro Nase knapp über 220€ KV (Pflegeversicherung ist da ja auch enthalten).

Frag doch deine KV mal wie das läuft, meines Wissens nach musst du die auch aktiv kündigen damit du in die Familienversicherung eintreten kannst.

Pass nur auf, die Familienmitversicherung geht nur wenn deine Einkünfte unter einer gewissen Grenze bleiben.
Wer lügt, hat die Wahrheit immerhin gedacht. (Oliver Hassencamp)