Auskunftspflicht als Partner in BG

Begonnen von sonic2909, 12. Januar 2022, 19:03:14

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sonic2909

Hallo Zusammen,

hab mich gerade hier angemeldet weil ich nicht weiterkomme und keine passenden Infos finde.

Zur Situation:

Meine Partnerin und ich leben mit ihrer pflegebedürftigen Großmutter in einer Wohnung. Aufgrund diverser körperlicher Gebrechen hat meine Partnerin volle Erwerbsminderungsrente beantragt. Das Verfahren dazu läuft schon etwas länger, für die Übergangszeit hat Sie Nahtlosigkeitsgeld bewilligt bekommen. Da die Zahlung jetzt ausläuft ist sie gezwungen vorübergehend ALG2 zu beantragen bis die Rente durch ist.

Wir haben den  vereinfachten Antrag online gestellt und neben dem Hauptantrag die Formulare EK (für mich) und HG (für die Großmutter) ausgefüllt.
Nun fordert das Jobcenter noch die Anlagen WEP und VE (für mich) und die Anlage EK (für meine Partnerin). Weiterhin werden die Anlage KDU, eine Mietbescheinigung und ein Anmeldebogen (für mich) sowie weitere Unterlagen laut Checkliste gefordert
In der Checkliste wird folgendes gefordert:
Anlage WEP
Mietvertrag
Mietbescheinigung
Nachweis über Bewirtschaftungskosten
Anlage EK für alle BG Mitglieder
Nachweis der monatlichen Abschlagszahlungen
Bewilligungsbescheid ALG1
Arbeitsvertrag
Kontoauszüge der letzten drei Monate
Gehaltsabrechnungen von 10/21 bis 12/21
Zusätzlich möchte das Jobcenter die Unterlagen auch noch von mir haben.
Mir kommt das alles etwas viel Papierkram vor, viele der Angaben sind doppelt und dreifach zu machen.
Welche Auskünfte muß ich als Partner dem Jobcenter geben und was darf das Jobcenter nicht von mir bzw. uns fordern?

Ich danke Euch vorab für jede Hilfe

Gruß Marc

Depri2022

Der Partner, also Du muss sein Einkommen und sein Vermögen angeben.
Dein Einkommen wird auf die BG (Du und deine Partnerin ) verteilt, der Rest aufgestockt wenn noch notwendig.

Wer ist Mieter der Wohnung?
Davon hängt nämlich ab welche Unterlagen bezüglich der Wohnkosten eingereicht werden müssen.