Wie lange kann JC Geld zurück fordern?

Begonnen von MichNix, 15. Januar 2022, 10:24:05

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MichNix

Hallo zusammen,

ich bin jetzt 50 Jahre alt. War lange Zeit (immer mal wieder) Arbeitslos gewesen, habe vor etwas über 2 Jahren geheiratet und seitdem beim JC raus. Mein Mann und ich planen nun ein Häuschen zu kaufen. Wir haben etwas an Eigenkapital, mein Mann verdient ganz gut, hat eine Risiko-Leben über die Finanzierungssumme abgeschlossen und wir würden dann auch einen Kredit bekommen.

Jetzt zu meiner Frage. Mein Vater hat vor Jahren eine Rentenversicherung für mich abgeschlossen und auch in diese einbezahlt. Diese wäre nun auch "abrufbar/Rückkaufbar" (oder wie man das nennt). Kann das JC (falls es davon Kenntnis erlangt) dann einen Teil (oder gar alles) zurück fordern? Gibt es da Verjährungsfristen? Wir haben leider keinen Rechtschutz, um uns da Anwaltlich beraten zu lassen und ich hoffe, dass jemand hier sich da (ein wenig) auskennt.

Viele Grüße
Iwonka

Depri2022

Nein, da ihr keine Leistungen mehr bekommt.
Ihr könnt also deine RV als Sicherheit nutzen oder den Rückkaufswert nutzen

Unwissender

Richtig! Aber selbst wenn, gibt es Freibeträge und wenn die nicht reichen gilt noch die Unwirtschaftlichkeitsklausel (10 % Klasusel)!
Dumm darf man sein, man muss sich nur zu helfen wissen!

Yavanna

Hast du denn die RV damals im Leistungsbezug als Vermögen angegeben? Wenn jetzt mit 50 rückkaufbar stellte es kein geschütztes Altersvermögen dar.

Für den Fall, dass nicht und das JC bekommt Wind davon, könnte es wg verschwiegenem Vermögen Schwierigkeiten geben.
Sonst ist alles tutti

Heinz-Otto

Zitat von: MichNix am 15. Januar 2022, 10:24:05
Mein Vater hat vor Jahren eine Rentenversicherung für mich abgeschlossen und auch in diese einbezahlt.

Ohne dein Wissen? Da gab es mal eine Entscheidung zu einem anderen Sachverhalt. Ich glaube Sparvertrag einer Oma für den Enkel. Ich weiß nicht mehr genau.
Da wurde darauf abgestellt, dass die Mutter nichts davon wusste und ihr daher kein Verschulden angelastet werden kann.

Sheherazade

Zitat von: Yavanna am 15. Januar 2022, 13:27:53
Für den Fall, dass nicht und das JC bekommt Wind davon, könnte es wg verschwiegenem Vermögen Schwierigkeiten geben.

Wie soll das gehen, da TeE schon 2 Jahre nicht mehr im Leistungsbezug ist?
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Yavanna

Wenn sie damals schon hätte drauf zugreifen können und das nicht angegeben hat...
Deswegen habe ich nach dem Hintergrund gefragt

MichNix

Danke euch allen für die Antworten.
Ja, ich wusste damals schon davon. Aber ich weiß nicht, ob das damals schon auszahlbar gewesen wäre. Ich habe vor meiner Heirat schon beantragt, dass sie Beitragsfrei gestellt wird. Sie ist auch auf meinen Namen abgeschlossen. Und ich habe das damals auch unterschrieben.
Abgemeldet bin ich jetzt seit dem 01.09.2019 und die Versicherung habe ich am 01.10.2015 beitragsfrei stellen lassen.

Viele Grüße
Iwonka

BigMama

Die Welt wird nicht von skrupellosen Verbrechern, finstren Kapitalisten oder machtgierigen Despoten regiert, sondern von einer gigantischen, weltumspannenden RIESENBLÖDHEIT.
Wer´s nicht glaubt, ist schon infiziert.
(Michael Schmidt-Salomon, GBS-Sprecher)

justine1992

Ich freue mich, wenn es regnet, denn wenn ich mich nicht freue, regnet es auch.

CCR

Zitat von: MichNix am 15. Januar 2022, 10:24:05Mein Vater hat vor Jahren eine Rentenversicherung für mich abgeschlossen und auch in diese einbezahlt. Diese wäre nun auch "abrufbar/Rückkaufbar" (oder wie man das nennt). Kann das JC (falls es davon Kenntnis erlangt) dann einen Teil (oder gar alles) zurück fordern?

sie schreibt doch nein und deshalb wäre es auch Strafbar wenn die Versicherung auch zu verwerten gewesen wäre.
Verjährungsfrist ist 10 Jahre was eine Strafe angeht.

Sheherazade

Wie kommst du jetzt vom Sozialrecht ins Strafrecht?
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

CCR

#12
Zitat von: Sheherazade am 20. Januar 2022, 08:05:24Wie kommst du jetzt vom Sozialrecht ins Strafrecht?
das war jetzt zwar nicht die Frage, aber das darf ja auch nicht ausser acht gelassen werden.

Zitat von: MichNix am 16. Januar 2022, 10:40:03Ja, ich wusste damals schon davon. Aber ich weiß nicht, ob das damals schon auszahlbar gewesen wäre.

Wenn das im Versicherungsvertrag nicht steht das die Auszahlung oder Rückkauf nicht vor Rentenbezug ausbezahlt werden darf wie sie noch ALG 2 bezogen hat, wäre es ja Sozialbetrug.