Widerspruch nach Ablehnung?

Begonnen von Xilef90, 18. Januar 2022, 14:57:30

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Xilef90

Hallo zusammen,

ich habe grade meinen Ablehnungsbescheid "wegen fehlender Hilfebedürftigkeit" im Briefkasten gehabt.

Die Hilfebedürfdigkeit konnte nicht festgestellt werden, da ich drei, zur Ermittlung notwendige, Dokumente nicht eingereicht habe.

Von zwei dieser drei Dokumente höre ich allerdings zum ersten Mal.

Das erste Dokument ist eine Kopie meines Personalausweises. Ich war persönlich vor Ort und habe diesen vorgezeigt und mir wurde gesagt, damit bräuchte ich ihn nicht mehr Post schicken.

Zum einreichen der anderen beiden Dokumente wurde ich angeblich im Dezember aufgefordert, ich habe allerdings nie eine solche Aufforderung erhalten.

Ich habe penibel darauf geachtet, alle geforderten Unterlagen fristgerecht einzureichen. Ich finde in keinem der Schreiben vom Jobcenter etwas zu den beiden geforderten Dokumenten.

Es gab auch vorher bereits Probleme bei der Zustellung von Post, so habe ich auf Dokumente gewartet, die allerdings nicht kamen. Ich bin dann persönlich beim Jobcenter vorbeigefahren und habe diese abgeholt. Knapp zwei Wochen später landete dann auch der, angeblich lange verschickte Brief, in meinem Briefkasten.

Laut der Rechtshelfbelehrung habe ich einen Monat Zeit Einspruch einzulegen. Hat dieser irgendeine Aussicht auf Erfolg? Das Jobcenter kann ja einfach weiterhin behaupten sie hätten mich informiert und ich nicht reagiert.

Danke für eure Einschätzungen!

justine1992

Zitat von: Xilef90 am 18. Januar 2022, 14:57:30Ich habe penibel darauf geachtet, alle geforderten Unterlagen fristgerecht einzureichen.
https://hartz.info/index.php?topic=127394.msg1515546#msg1515546
Was für Schreiben hast Du erhalten?
Was genau hast Du jetzt erhalten?

Zitat von: Xilef90 am 18. Januar 2022, 14:57:30Hat dieser irgendeine Aussicht auf Erfolg?
Garantiert mehr, als wenn Du den Widerspruch nicht einlegst.
Ich freue mich, wenn es regnet, denn wenn ich mich nicht freue, regnet es auch.

Xilef90

Damals habe ich den Antrag auf ALG II erhalten, mit der Ergänzung folgende Unterlagen einzureichen:

- Vollständig ausgefüllter Antrag
- Gültige Ausweise aller im Haushalt lebender Personen
- Nachweis über das gesamte Einkommen der letzten 3 Monate
- Negativbescheinigung über ALG I
- Nachweise über Vermögen
- Mietvertrag und Mietbescheinigung
- Nachweis über Heizkosten
- Lpckenlöse Kontoauszüge der letzten 3 Monate
- Sozialversicherungsnummern

Diese habe ich alle nachweislich (via E-Mail) eingereicht.

JETZT habe ich den Ablehnungsbescheid wegen fehlender Hilfebedürftigkeit erhalten.

Begründung:

Ich hätte meinen Ausweis und den meiner Partnerin nicht abgegeben.
Ich wäre der Aufforderung nach Nachweis über Exmatrikulation und über Beendigung des letzten Arbeitsverhältnisses nicht nachgekommen.

Diese Aufforderung habe ich, wie gesagt, nie erhalten.



justine1992

Widerspruch mit der Begründung, dass Du diese Aufforderung nicht erhalten hast. Und die geforderten Unterlagen nachweislich einreichen (nein, per Mail ist nicht nachweislich).
Ich freue mich, wenn es regnet, denn wenn ich mich nicht freue, regnet es auch.

Xilef90