Was tun bei unerträglichem Baulärm im Mehrfamilien Haus

Begonnen von Lina, 21. Januar 2022, 12:22:53

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Lina

Hallo,

hat hier im Forum schon jemand mit Baulärm im Mehrfamilien Haus Erfahrungen gemacht? Bei uns im Haus finden gerade extrem laute Baumaßnahmen statt, alle Mieter sind genervt.
Die Wände werden mit großer Gewalt und Lärm mit einem riesigen Hammer bearbeitet, und die Wände werden sehr laut mit Bohrern bearbeitet. Und das täglich von ca.10:30 Uhr bis ca. 15:00 Uhr, manchmal auch länger.
Das mit der Miete kürzen wissen wir, hilft uns aber nicht.

Könnte man das Ordnungsamt anrufen, dass die Baustelle überprüft wird? Der Vermieter wurde schon kontaktiert, aber der ist ja der Initiator.

Ottokar

Ob und wie viel Baulärm man als Mieter hinnehmen muss, hängt davon ab, was der Grund für die Baumaßnahmen ist.
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.


Spritzenhalter

Baulärm in Form einer Sanierung oder Umbaumaßnahmen ist immer zeitlich begrenzt durch den Mieter hinzunehmen. Der Gebrauchswert der übrigen Wohnungen wird dadurch nicht gemindert. Normalerweise informiert ein Vermieter die Mieter über anstehende Bauarbeiten (normalerweise). Wir haben hier ein Zeitfenster von 10:30 - 15:00Uhr, das sind normale Arbeitszeiten die keine gesetzlichen Ruhezeiten angreifen. Von einer unberechtigten Mietminderung würde ich absehen, sehe persönlich keine Erfolgschancen. Aber hier sind genug Experten die sich sicherlich zur Wort melden werden.


Lina

Zitat von: Ottokar am 21. Januar 2022, 12:37:20
Ob und wie viel Baulärm man als Mieter hinnehmen muss, hängt davon ab, was der Grund für die Baumaßnahmen ist.

Die Baumaßnahmen haben ab 1. September 2021 im 3. Obergeschoss angefangen und sollten Ende September 2021 zu Ende sein. Was leider nicht der Fall war. Diese Maßnahme war durch den Vermieter als Modernisierungsmaßnahme schriftlich angekündigt.

Dann fingen Anfang Januar 2022  extrem laute Baumaßnahmen im 5. OG  an, die wurden vom Vermieter nicht angekündigt, ein Ende der Baustelle ist nicht abzusehen.


Ottokar

Zitat von: Spritzenhalter am 21. Januar 2022, 12:38:15Der Gebrauchswert der übrigen Wohnungen wird dadurch nicht gemindert.
Da irrst du.
Und nur bei energetischer Sanierung ist eine Mietminderung wegen Baulärm drei Monate lang ausgeschlossen.

Zitat von: Lina am 21. Januar 2022, 12:49:45Diese Maßnahme war durch den Vermieter als Modernisierungsmaßnahme schriftlich angekündigt.
Und was sollte modernisiert werden?

Zitat von: Lina am 21. Januar 2022, 12:49:45Dann fingen Anfang Januar 2022  extrem laute Baumaßnahmen im 5. OG  an, die wurden vom Vermieter nicht angekündigt, ein Ende der Baustelle ist nicht abzusehen.
Da würde ich mich mal von einem Fachanwalt für Metrecht beraten lassen.
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Bundspecht

Zitat von: Lina am 21. Januar 2022, 12:22:53Und das täglich von ca.10:30 Uhr bis ca. 15:00 Uhr, manchmal auch länger.

hast Du das gut, bei uns im Haus sind die schon seit fast zwei Monaten dabei zwei Wohnungen Kern zu sanieren (mit Bohrhammer Fließen entfernen, teilweise wurde auch der Boden /Putz komplett entfernt usw.). Und das sechs Tage die Woche von 7 bis teile noch nach 19 Uhr !!! Da gehst Du die Wand hoch !
So viele Idioten, und nur eine Sense.

Irgendwann legte der Tot seine Sense beiseite , und bestieg einen Mähdrescher, um den Idioten Herr zu werden !

Lina

@Bundspecht

Zitat von: Bundspecht am 21. Januar 2022, 12:55:54
Zitat von: Lina am 21. Januar 2022, 12:22:53Und das täglich von ca.10:30 Uhr bis ca. 15:00 Uhr, manchmal auch länger.

hast Du das gut, bei uns im Haus sind die schon seit fast zwei Monaten dabei zwei Wohnungen Kern zu sanieren (mit Bohrhammer Fließen entfernen, teilweise wurde auch der Boden /Putz komplett entfernt usw.). Und das sechs Tage die Woche von 7 bis teile noch nach 19 Uhr !!! Da gehst Du die Wand hoch !


Das ist aber nicht auszuhalten, schon ab 7 Uhr Morgens bis zum späten Abend die ganze Woche. Ich dachte, in Deutschland ist foltern verboten.

@Ottokar

Die Modernisierungsmaßnahmen sind laut Vermieterschreiben im 3. OG:

Abstemmen der Bad- und Küchenfliesen an Boden und Wänden und danach Verlegen neuer Fliesen

Ausbau von Duschwanne, WC, Waschtisch, Heizkörper und Neue rein

Alte Böden raus Neue rein

Neue Fenster rein alte Fenster raus

Alles wird die Vermieterin wohl nicht mitgeteilt haben. War wohl auch eine Schimmel Sanierung. Ich habe die Gips Platten mit grüner Farbe gesehen die in Feuchträumen an die Wände kommen.

Die Maßnahmen im 5. OG klingen wie Abbruchmaßnahmen.




Ottokar

Ob es sich hier tatsächlich um Modernisierungsmaßnahmen handelt, also tatsächlich etwas modernisiert wird, oder ob nur abgewohntes Vorhandenes ersetzt wird, was dann Instandhaltungs- bzw. Instandsetzungsmaßnahmen wären, kann ich nicht beurteilen, das geht nur anhand tatsächlicher Feststellungen vor Ort.
Baumaßnahmen ohne vorherige (fristgerechte) Ankündigung und weit über den angekündigten Zeitraum hinaus sind jedoch in jedem Fall vertragswidrig.
Ich würde mich hier von einem Fachanwalt für Metrecht beraten lassen.
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Depri2022

Komplettsanierung eines Bades dauert ca 3 Wochen ggf. auch 4.
Küche noch dazu...

Das sind Dinge die man gegen Ankündigung tatsächlich aushalten muss.

Die angegeben Zeiten sind auch durchaus moderat.
Natürlich unangenehm ist man den ganzen Tag daheim.

Dass heute Bäder nur noch mit grünen Feuchtraumplatten und Fliesen drauf erledigt werden ist kein Hinweis auf Schimmel, sondern die günstigere moderne Art. Fliesen im Mörtelbett können die gar nicht mehr ...


Heinz-Otto

Die Sanierungsmaßnahmen stoppen wird man vermutlich nicht können.
Mietminderung sackt das JC ein.
Einzige, aber eher unwahrscheinliche Möglichkeit die ich sehe, wenn der VM einen Betrag als Schmerzensgeld überweist.
Dann hätte man wenigstens einen finanziellen Ausgleich.
Lt. meiner Kurzrecherche ist Schmerzensgeld kein EK, wird aber wohl dem Schonvermögen zugeordnet.

Lina

@Heinz-Otto

Genau, Schmerzensgeld! Habe ich dem Vermieter schon angekündigt. Aber wie setzt man den Anspruch auf Schmerzensgeld durch?

Und, hier wegziehen. Denn das Haus ist mittlerweile eine Dauerbaustelle weil hier ständig was in den Wohnungen verbessert, instandgesetzt, modernisiert usw. wird. Ein Ende ist nicht abzusehen.

Heinz-Otto

Das kann man m. W. nicht durchsetzen. Geht nur freiwillig.

Nirvana

Zitat von: Lina am 24. Januar 2022, 08:18:32
@Heinz-Otto

Genau, Schmerzensgeld! Habe ich dem Vermieter schon angekündigt. Aber wie setzt man den Anspruch auf Schmerzensgeld durch?
Vor Gericht und anschließend mit dem Gerichtsvollzieher.

Lina

Gerade habe ich vom Vermieter erfahren, dass im 5. OG Abbrucharbeiten durchgeführt werden. Auf meine Frage ob die Zimmerdecke dabei einstürzen könnte, kam die Antwort, eigentlich nicht, müßte  sicher sein.