AE-Zuschlag, ist dieser an einen zeitlichen Umfang gekoppelt?

Begonnen von mystik-1, 21. Januar 2022, 13:27:23

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mystik-1

Hallo,

C- bedingt wird für 1 Kind mehr Betreuung geleistet bzw. U.a, Arzttermine wahrgenommen. Man soll ja Kontakte reduzieren, folglich wird auf weitere Personen zur kurzfristigen Betreuung  verzichtet. Die UHV-Kasse hat hier eine 1/3 Grenze, bei der UHV abgelehnt wird

Nach Auskunft/Beratung UHV-Kasse hat die 1/3 c-bedingte Betreuung die Ablehnung zur Folge und gleichzeitig fällt der AE-Zuschlag beim JC weg.

Ist es tatsächlich so, dass man beim  JC bei einem 1/3 Umgang nicht mehr alleinerziehend ist?
Das hat natürlich finanzielle Folgen und dann müsste man vielleicht doch den Umgang reduzieren und Kontakte vergrößern.

Ist das neu? Bisher hatte das JC dies anders gehandhabt.

Ergänzend: fachliche Weisung 2021 gelesen
UHV Kasse hat in ihren Ablehnungsschreiben allgemein stehend: Ablehnung wegen gemeinsamer Betreuung
Der vom Jugendamt oft geforderte "kurze aber häufigere Umgangskontakte" ist hier der Knackpunkt.
Zeitlich gesehen wären normale Umgangswochen vom Umfang mehr. Hier bliebe der AE Zuschlag

Kommt es aber zu täglichem kurzen Umgang, ist das die Ablehnung von der UHV Kasse


Depri2022

Warum schlafende Hunde wecken?
Scheinbar sind sich die Eltern einigermaßen einig?
Es sind doch 2 Sachen.
Das Eine-wegen C hilft man sich Gegenseitig öfter mal aus stundenweise aus-ist Privatsache.

und 2
Eine Umgangsvereinbarung schriftlich über das Jugendamt(das macht man eig nur,wenn der Umgang unter den Elternteilen strittig ist)
Allerdings, wenn der nicht mit dem Kind zusammenlebende Elternteil statt jedes 2e WE , 2 bis 3 mal/Woche für 3h mit dem Kind auf den Spielplatz geht u.ä. ist man als Hauptbetreuender Elternteil Alleinerziehend. Denn die tägliche Sorge und Verfügbarkeit übernimmt der Umgangselternteil damit nicht.
Bei echtem Wechselmodell ist man in der Zeit die man für das Kind zuständig ist AE beim JC. Iwo hatte gerade jemand dann bestätigt halber AE Zuschlag und halber Regelsatz für das Kind.


Sheherazade

Warum wird überhaupt die Unterhaltsvorschusskassse informiert, wenn sich vorübergehend etwas an der ursprünglichen Umgangsvereinbarung ändert?
Zumal das in Anbetracht dieser Tatsache
Zitat von: mystik-1 am 21. Januar 2022, 13:27:23Zeitlich gesehen wären normale Umgangswochen vom Umfang mehr.
ziemlich sinnbefreit erscheint.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

mystik-1

Die UHV Kasse fordert schriftlich KONKRETE tägliche Zeiten und das rückwirkend, sonst wird der Antrag mangels Mitwirkung abgelehnt.

Beim UHV Antrag wird hingewiesen, dass man bereits mittels ergänzendem Beiblatt den Umgang erläutern soll. Das wurde getan unter Hinweis C-bedingt, täglich kurzer (~2h)Umgang in Umgebung des Kindes  (auf Anraten der Kindertherapeutin).
Es werden die exakten täglichen Zeiten gefordert.  Beratungsgespräch dazu: hier ist man für die UHV-Kasse nicht mehr AE, deshalb entfällt beim JC der AE Zuschlag.
Entsprechender Mail Verkehr UHV und JC wurde vorgelegt.

ASR liegt vor 



Das JC hat die UHV Kasse informiert, dass noch einmal ein Antrag auf UHV gestellt werden soll. Zum Antrag gehört ein Beiblatt, dass zwingend unterschrieben werden muss. Mitwirkungspflichten etc. Es wird aufgefordert für jeden Wochentag exakte Zeiten anzugeben, da sonst  der Antrag abgelehnt wird.
Rückwirkend.  Da ich das nie aufgeschrieben habe, kann ich gar keine exakten Zeiten benennen. Behauptet der KV etwas anderes, dann habe ich falsche Angaben gemacht. Bußgeld u.ä.wird  beim Antrag angedroht.


Ist ja nicht der erste Antrag, aber ich bin wirklich jetzt stutzig. Alles unter Mitwirkungspflicht.

Sheherazade

Zitat von: mystik-1 am 21. Januar 2022, 14:19:38
Das wurde getan unter Hinweis C-bedingt, täglich kurzer (~2h)Umgang in Umgebung des Kindes  (auf Anraten der Kindertherapeutin).

Alleiniger Umgang des Umgangsberechtigten oder bist du ebenfalls "in der Umgebung" des Kindes? Das geht 7 Tage in der Woche so oder wie? Und der Rat der Kindertherapeutin erfolgte wegen der Coronasituation?
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

mystik-1

Das Kind hat c-bedingt Therapien (fürchterliche Verlustängste durch ständige Kiga Schließungen, Sprache fast auf Null gesetzt ). Der Rat erfolgte bereits durch den Kiga Mitte 2020. Das Kind musste sogar zurückgestellt werden. Vor C nur als hochsensibel diagnostiziert,  hat die KJP (des anderen Kindes) Differentialdiagnose Autismus auf dem Schirm.

5 Tage die Woche, ich bin immer in der Nähe.
Während der Kiga wieder offen war, hatte die Schule geschlossen. Da musste der KV vor der Arbeit das Kind in den Kiga bringen. Das Kind benötigt (seit C) extrem verlässliche "Rituale", der KV bringt es deshalb jetzt täglich in den Kiga.

Zusätzlich haben 2 Kinder wöchentlich Therapien. Je nach Inzidenz/VO oder Praxisanordnung, kann ich nur mit 1 Kind auftauchen. Beide Kinder müssen betreut werden. Das Kind des KV altersbedingt, mein anderes Kind aufgrund der Pflegebedürftigkeit.  Je nach C- VO Situation muss der KV u.U. zusätzlich sein Kind betreuen oder zur Therapie bringen.

C-bedingte Änderungen zum Wohle des Kindes.

Dieses zum Wohle des Kindes bringt mir die UHV Ablehnung, neu ist, dass das JC darüber informiert wurde und den AE Zuschlag einstellen (evtl.rückfordern) will.   Die UHV Kasse hatte schriftlich eine Erklärung gefordert, diese erfolgte unter dem Hinweis, dass es c-bedingt zu erheblichen Änderungen kam. ~2h täglich reicht nicht, ich soll nun genau aufschreiben z.B. 15:46Uhr bis  wobei mir schon schriftlich und mündlich mitgeteilt wurde, dass aufgrund der Ausführungen eine gemeinsame Betreuung vorliegt und dann kein Anspruch besteht. 
Das wäre ja erstmal finanziell nicht zu merken, aber fällt dann ernsthaft AE Zuschlag weg, das wäre schon ein Loch in der Kasse.

Würde eine andere Person einspringen, wäre ich noch ae  :scratch:

Depri2022

Das ist zu kompliziert.
Täglich in die Kita bringen ist schon Einbringen in das was man eigentlich als Hauptbetreuender allein erledigt.
Täglich den nachmittag mit Kind verbringen, auch ggf. zu Aktivitäten,Ärzten Friseur bringen u.ä. ebenfalls.
Das ist wohl eher ein Fall für Anwalt und Gericht.