Neue KDU - muss die Behörde uns anschreiben?

Begonnen von Gast45217, 22. Januar 2022, 22:56:51

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Heinz-Otto

Aber die Wohnkosten müssen dynamisiert und angepasst werden.
Wenn die Gemeinde meint, sie spart sich ein schlüssiges Konzept und die Beobachtung des Wohnungmarktes, und sich bequem auf das BSG-Urteil mit WoGG+10% zurück zieht, entbindet sie das nicht von der Dynamisierung der Wohnkosten.

Dem BSG steht es mMn eh nicht zu per Rechtsprechung zu bestimmen, dass mit WoGG + 10 % die absolute Obergrenze für die KdU erreicht ist.
Dazu findet man einige Meinungen von Rechtsgelehrten im Netz.

Gast45217

Danke für eure ganzen Beiträge.

Wenn 2020 die KDU angehoben wurde. Dann hat die Behörden, hier das Sozialamt, nicht einfach die erhöhte KDU weitergegeben. Erst als man sich selber nach 6 und der andere nach 9 Monaten meldet, wollten die Unterlagen haben. (Mietvertrag, obwohl der schon vorliegt) um dass dan rückwirkend zu erstatten.

Naja, ich finde dies höchst Asozial !

Die sehen doch, wen die aktuell KDU 598,99 € ist und dann werden doch alle die genau diesen Betrag erhalten, auch eine höhere Miete haben. Zu 99%. Also nichts aufwändig in den Akten schauen. Jeder der vermutlich den Höchstsatz , also die volle KDU erhält, wird vermutlich auch von der Erhöhung profitieren.

Eventuell gibt es 0,1 % die zufällig genau die Warmmiete im Mietvertrag, also die angemessene KDU in der Region haben. =D

Aber alles andere ist asozial.

Depri2022

Naja, die SBen haben erheblich mehr zu tun als nach KdU das System zu sortieren.
Wer also höhere Mietkosten als angemessen hat meldet sich also selber wenn die angemessenen Mieten angehoben wurden. Genau so wie man seine Betriebskostenabrechnung einreicht oder die Mieterhöhung. Man ist nicht der einzige Kunde des jeweiligen SB...

Heinz-Otto

Zitat von: Depri2022 am 24. Januar 2022, 10:28:47
Naja, die SBen haben erheblich mehr zu tun als nach KdU das System zu sortieren.
Wer also höhere Mietkosten als angemessen hat meldet sich also selber wenn die angemessenen Mieten angehoben wurden. Genau so wie man seine Betriebskostenabrechnung einreicht oder die Mieterhöhung. Man ist nicht der einzige Kunde des jeweiligen SB...

Gutes Stichwort. Seltsamerweise auch hier. Betrifft es Möglichkeiten, dass das JC Geld eintreiben kann, ist Wiedervorlage kein Problem.
Oft wird man zur Einreichung der BK-Abrechnung aufgefordert. Da haben die JC nichts besseres zu tun? Zu Gunsten der eLb aber schon?
Wie man sieht, ist es somit sicherlich kein Problem in der Software bestimmte Prüfungstermine zu hinterlegen.
Es ist aber vermutlich nicht gewünscht und vorgesehen, dies auch zu Gunsten der eLb zu tun. Das finde ich den "Skandal" an dem ganzen System-

Ich dachte ich bin hier in einem "Gegen Hartz" Forum. Sehr befremdlich, wenn eLb das JC in Schutz nehmen. Bei diversen Usern hier, die evtl. selbst im JC tätig sind oder waren wundert mich das ja nicht. Aber bei Betroffenen irritiert mich das.

Das JC hat Rechte, keine Frage. Auf die muss man auch hinweisen. Aber auch Pflichten. Mal ganz davon abgesehen, ob eine solche hier wirklich vorliegt.
Fakt ist, dass viele JC ganz bewusst ihre Pflichten nicht einhalten (Verzinsung ist ein klassisches Beispiel), gleichzeitig aber wie ein Adlerauge darüber wachen, dass wir unsere Pflichten erfüllen. Überwachungswahn.




Sheherazade

Zitat von: Heinz-Otto am 24. Januar 2022, 11:09:51
Ich dachte ich bin hier in einem "Gegen Hartz" Forum. Sehr befremdlich, wenn eLb das JC in Schutz nehmen. Bei diversen Usern hier, die evtl. selbst im JC tätig sind oder waren wundert mich das ja nicht. Aber bei Betroffenen irritiert mich das.

Es gibt viele Leistungsbezieher, die mit dem Bewilligungsbescheid kein Rundumsorglospaket erwarten, sondern selbst gerne über ihre Rechte und auch Pflichten informiert sind und dieses Wissen regelmäßig aktualisieren. Es hat nichts mit "in Schutz nehmen" zu tun, wenn man NICHT die volle Kontrolle über sein Leben an das Jobcenter abgeben möchte - macht man als Arbeitnehmer ja auch nicht mit seinem Arbeitgeber.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Heinz-Otto

Zitat von: Sheherazade am 24. Januar 2022, 11:32:18
Es gibt viele Leistungsbezieher, die mit dem Bewilligungsbescheid kein Rundumsorglospaket erwarten, sondern selbst gerne über ihre Rechte und auch Pflichten informiert sind und dieses Wissen regelmäßig aktualisieren. Es hat nichts mit "in Schutz nehmen" zu tun, wenn man NICHT die volle Kontrolle über sein Leben an das Jobcenter abgeben möchte - macht man als Arbeitnehmer ja auch nicht mit seinem Arbeitgeber.
Ich gebe also die Kontrolle über mein Leben ab, weil mir das JC automatisch einen neuen Bescheid erstellt, wenn sich der RS erhöht?
Oder von Amts wegen die "Corona-Einmalzahlung" in Höhe von 100 Euro überweist?
Tja warum tun das die JC wohl ohne dass ich einen Antrag gestellt habe? Vielleicht weil sie es müssen?

Es ist ein Sorglospaket, wenn man sich darauf verlässt, dass einem zustehende Leistungen gewährt werden?
Der Bürger muss sich selbst darum kümmern und ständig prüfen, ob ihm evtl. höhere Leistungen auf Grund von Gesetzesvorschriften zustehen?
Die Bürger, die sich nicht über ihre Rechte informieren und sie deshalb nicht einfordern haben halt Pech gehabt?
Dann kann man diesen § am besten aus dem SGB I streichen
Zitat
§ 1 Aufgaben des Sozialgesetzbuchs
(1) 1Das Recht des Sozialgesetzbuchs soll zur Verwirklichung sozialer Gerechtigkeit und sozialer Sicherheit Sozialleistungen einschließlich sozialer und erzieherischer Hilfen gestalten.
§ 17 Ausführung der Sozialleistungen
(1) Die Leistungsträger sind verpflichtet, darauf hinzuwirken, daß
1.    jeder Berechtigte die ihm zustehenden Sozialleistungen in zeitgemäßer Weise, umfassend und zügig erhält,


ZitatSGB X § 48 Aufhebung eines Verwaltungsaktes mit Dauerwirkung bei Änderung der Verhältnisse
(1) 1Soweit in den tatsächlichen oder rechtlichen Verhältnissen, die beim Erlass eines Verwaltungsaktes mit Dauerwirkung vorgelegen haben, eine wesentliche Änderung eintritt, ist der Verwaltungsakt mit Wirkung für die Zukunft aufzuheben. 2Der Verwaltungsakt soll mit Wirkung vom Zeitpunkt der Änderung der Verhältnisse aufgehoben werden, soweit

1. die Änderung zugunsten des Betroffenen erfolgt,

Den Bogen zum AG verstehe ich auch nicht. Ein Amt ist kein AG. Zvilrecht kein Sozialrecht.





Yavanna

Corona Sonderzahlung und Regelsatzerhöhung sind Leistungen der Bundesagentur und gegen, zumindest bei gE, direkt deutschlandweit ins System.
KDU sind kommunale Leistungen und die Erhöhung erfolgt von Ort zu Ort unterschiedlich. Das lässt sich nicht so einfach per Wiedervorlage regeln.

Heinz-Otto

Zitat von: Yavanna am 24. Januar 2022, 13:13:49
KDU sind kommunale Leistungen und die Erhöhung erfolgt von Ort zu Ort unterschiedlich. Das lässt sich nicht so einfach per Wiedervorlage regeln.

Wie machen die das dann bei der Aufforderung die BK-Abrechnung einzureichen?
Oder wenn z. B. 6 Monate abgelaufen sind und eine Kostensenkungsuafforderung raus muss?



Flip

Das sind ja auch feste Fristen. Abrechnungen werden jährlich erstellt, wenn man weiß, dass die letzte 08/21 war, kann man eine Wiedervorlage für 08/22 legen. Gleiches mit der Kostensenkung. Wenn der Neuantrag und die Bewilligung in 12/21 war, kann man eine WVL für 06/22 legen.

Wann aber eine Kommune mal gedenkt, einen neues KdU Konzept zu erlassen (ggf. noch abhängig von einem Stadtrats- oder Kreistagabeschluss): das weiß doch niemand. Ohne Frist keine WVL.

Heinz-Otto

Zitat von: Flip am 24. Januar 2022, 14:40:12

Wann aber eine Kommune mal gedenkt, einen neues KdU Konzept zu erlassen (ggf. noch abhängig von einem Stadtrats- oder Kreistagabeschluss): das weiß doch niemand. Ohne Frist keine WVL.

Doch, auch dort ist eine Fortschreibung vorgeschrieben. Ich glaube 2 Jahre hat das BSG entschieden.

CCR

Zitat von: Flip am 23. Januar 2022, 14:45:43
Nein. Die Behörde ist nicht verpflichtet, sämtliche bestandkräftige Bescheide ins Blaue hinein durchzuforsten.

Bei der nächsten Nebenkostenabrechnung wird das verrechnet die bleiben ja über das Jahr gleich beim VM, aber bei der Kaltmiete müsste das Amt sie dann neu Bescheiden. Schlüssiges Konzept z.b Heizkosten weniger, Bruttokaltmiete mehr.  :scratch:

Yavanna

Zitat von: Heinz-Otto am 24. Januar 2022, 15:05:48
Zitat von: Flip am 24. Januar 2022, 14:40:12

Wann aber eine Kommune mal gedenkt, einen neues KdU Konzept zu erlassen (ggf. noch abhängig von einem Stadtrats- oder Kreistagabeschluss): das weiß doch niemand. Ohne Frist keine WVL.

Doch, auch dort ist eine Fortschreibung vorgeschrieben. Ich glaube 2 Jahre hat das BSG entschieden.

Und wenn die Kommune sich nicht dran hält? Der kleine SB hat keine Normenkontrollkompetenz. Er führt aus.

Flip

Zitat von: Heinz-Otto am 24. Januar 2022, 15:05:48Doch, auch dort ist eine Fortschreibung vorgeschrieben. Ich glaube 2 Jahre hat das BSG entschieden.

Eine Betriebskostenabrechnung ist auch vorgeschrieben. Und trotzdem jammern viele, dass sie keine bekommen. Oder verfristet.

Heinz-Otto

Interessant, was Normenkontrollverfahren, Arbeitsrecht und Zivilrecht, bzw. Mietrecht mit Amtspflichten zu tun haben.

Die JC freuen sich über Leute, die alles machen was sie verlangen und ihnen voll vertrauen.

Zitat von: Yavanna am 24. Januar 2022, 18:21:40
Und wenn die Kommune sich nicht dran hält? Der kleine SB hat keine Normenkontrollkompetenz. Er führt aus.

Dann verstößt sie gegen ihre Pflichten  :mocking:



Yavanna

Und der kleine SB schreibt dem OB, Landrat, etc. einen bittersüßen Brief, dass die Zweijahresfrist abgelaufen ist.  :lachen: :ironie:

Das hat nichts mit Beratungspflicht zu tun. Die MA sind Weisungsgebunden und haben sich an die verfügten KDU zu halten.  Als Beamter könnte man noch nicht mal remonstrieren, weil kein Rechtsverstoss vorliegt.
So wie schlüssige Konzepte von Gerichten überprüft werden, könnten die vielleicht der Kommune auf die Finger klopfen, irgendwann.

Daher sollte jeder LE, der die KDU nicht voll übernommen bekommt, die kommunalen Werte selber im Blick haben und ggf reagieren