Neue KDU - muss die Behörde uns anschreiben?

Begonnen von Gast45217, 22. Januar 2022, 22:56:51

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Nirvana

Zitat von: h-o-l am 23. Januar 2022, 14:52:35
Konkrete Anhaltspunkte wären z. B. eine RS Änderung, Änderung der Rechtsprechung, Änderung der Angemessenheit.

Z. B. § 48

(2) Der Verwaltungsakt ist im Einzelfall mit Wirkung für die Zukunft auch dann aufzuheben, wenn der zuständige oberste Gerichtshof des Bundes in ständiger Rechtsprechung nachträglich das Recht anders auslegt als die Behörde bei Erlass des Verwaltungsaktes und sich dieses zugunsten des Berechtigten auswirkt; § 44 bleibt unberührt.

Warum sollten da gesetzliche Fortschreibungen und Anpassungen nicht dazu gehören?
Über § 48 SGB X bekommt man nur den bisherigen Bewilligungsbescheid aus der Welt. Er besagt nicht über eine Neubescheidung anhand der geänderten Verhältnisse. Für die Sozialhilfe mit Ausnahme der Grundsicherung ließe sich das aus § 18 SGB XII herleiten. Für die Grundsicherung nach dem Vierten Kapitel ggf. aus dem Antrag in Verbindung mit der Rechtsprechung des BSG zum Charakter der Grundsicherung als "rentengleiche Dauerleistung". Bei der Grundsicherung für Arbeitsuchende könnte die Rechtsprechung des BSG zur Erledigung eines Antrags durch seine Verbescheidung einer automatischen Anpassung theoretisch im Wege stehen.

Zitat von: h-o-l am 23. Januar 2022, 15:23:00
Dem BSG steht es mMn eh nicht zu per Rechtsprechung zu bestimmen, dass mit WoGG + 10 % die absolute Obergrenze für die KdU erreicht ist.
Dazu findet man einige Meinungen von Rechtsgelehrten im Netz.
Dem BSG bzw. RiBSG Knickrehm stand es m.M.n. bereits nicht zu, die Anwendung von "angemessen" im § 22 SGB II mit seinem Postulat eines "schlüssigen Konzepts" nahezu zu verunmöglichen... Ganz abgesehen davon, dass das BSG den Trägern der Grundsicherung die Pflicht auferlegt, solche "schlüssigen Konzepte" aufzulegen, man selbst darf sich aber auf WoGG + 10% zurückziehen, wenn man einen Fall entscheiden muss. Wäre ich Sozialamtsleiter, dann könnte mich das BSG mit seiner Forderung nach einem "schlüssigen Konzept" mal sowas von am Allerwertesten lecken. WoGG + 10% und Ende Gelände.

Heinz-Otto

#31
Zitat von: Nirvana am 24. Januar 2022, 22:36:46
Dem BSG bzw. RiBSG Knickrehm stand es m.M.n. bereits nicht zu, die Anwendung von "angemessen" im § 22 SGB II mit seinem Postulat eines "schlüssigen Konzepts" nahezu zu verunmöglichen... Ganz abgesehen davon, dass das BSG den Trägern der Grundsicherung die Pflicht auferlegt, solche "schlüssigen Konzepte" aufzulegen, man selbst darf sich aber auf WoGG + 10% zurückziehen, wenn man einen Fall entscheiden muss. Wäre ich Sozialamtsleiter, dann könnte mich das BSG mit seiner Forderung nach einem "schlüssigen Konzept" mal sowas von am Allerwertesten lecken. WoGG + 10% und Ende Gelände.

Das ist ein Punkt. Ich frage mich ebenso, ob es überhaupt in der Kompetenz des BSG liegt, diese "WoG-Klausel" als oberste Begrenzung der KdU festzulegen.
Bei Produkttheorie und schlüssigem Konzept lasse ich mir das noch gefallen, da es eine Art Handwerkszeug ist, die tatsächliche, örtliche Angemessenheit zu ermitteln. Das ist bei Mietspiegeln auch nicht anders und das BSG orientierte sich daran.

Gerichte können Regelungslücken schließen und unbestimmte Rechtsbegriffe konkretisieren. Eine Obergrenzen Regelung WoG+10% obliegt m. E. aber nur dem Gesetzgeber, nicht aber einem Gericht. Zumal eine solche Regelung je nach Ort mit dem Grundsatz kollidiert, dass eine örtliche + individuelle Angemessenheit gegeben sein muss. Was ebenfalls mehrfach vom BSG ausgeurteilt wurde.
WoG kann in einigen Orten (München?) theoretisch trotz Zuschlag wesentlich geringer sein, als tatsächlich verfügbare, angemessenen Kosten laut schlüssigigem Konzept.
Diese WoG-Regelung wird auch heftig kritisiert. Zumal das WoG für ganz andere Normadressaten gedacht ist.

Was die Anpassung von Amts wegen auf aktuell zustehende Leistungen betrifft, spielt auch § 330 SGB III ein Rolle.
Dass die RS Erhöhung von Amts wegen, oder z. B. die Corona-Sonderzahlung, "Schulpaket" ohne Antrag erfolgt, ist ja auch irgend wo geregelt.
§ 48 regelt z. B. auch 3.2 Änderung der rechtlichen Verhältnisse
Eine Änderung in den rechtlichen Verhältnissen liegt vor, wenn nach Erlass des VA die für ihn maßgeblichen Rechtsvorschriften (Gesetze, Rechtsverordnungen usw.) aufgehoben oder geändert wurden.

Darin sehe ich eine der Grundlagen zur Pflicht, Ansprüche von Amts wegen neu zu bescheiden.

Heinz-Otto

So, der GF meines JC den ich von früher - getrennte Trägerschaften - kenne und der absolut korrekt handelt und pro eLb eingestellt ist hat mich heute angerufen, weil meine Verzinsung nicht vorgenommen wurde. Er entschuldigte sich und bat um etwas Geduld.

Diese Gelegenheit habe ich genutzt um ihn zu fragen, ob es softwaretechnisch möglich ist, im Falle einer Anpassung der Angemessenheit der KdU automatisch Änderungsbescheide zu versenden.
Es ist möglich!
Die RS-Erhöhungen werden zentral und automatisiert versendet. Das war klar, weiß eigentlich jeder.

Aber jedes JC kann selbst Wiedervorlagen erstellen und eine Vielzahl von Einzelsituationen einpflegen.
Hätte mich auch gewundert, wenn das nicht ginge.
Diese Bescheide - und einige andere Spezialfälle - müssen dann natürlich manuell erstellt werden. Logisch.
Das Beispiel Aufforderung zur Vorlage der BK-Abrechnung hatte ich ja schon genannt. Das muss logischerweise individuell auf Wiedervorlage gelegt werden können. Denn nicht jeder hat das Kj. als Abechnungszeitraum, Eigentümer bekommen die Daten für die BK früher, als Ende des Folgejahres wie im Mietrecht.
Es gibt viele Stichtage, wo etwas kontrolliert werden muss, also Fristen eingehalten werden müssen. (Renteneintrittsalter, Visum, Anhörungen, Stichtag RS-Erhöhung Kinder)

Zitat8 Bearbeitungsaufforderungen
In ALLEGRO werden zentral Nachrichten, Erinnerungen und Hinweise in Form von Bearbeitungsaufforderungen erstellt. Sie werden auf dem Reiter Bearbeitungsaufforderungen aufgelistet...
- Manuelle Bearbeitungsaufforderung
Bearbeitungsaufforderung, die von einem Anwender erstellt wurde.

Er bestätigte mir auch, dass in seinem JC alles so hinterlegt werden soll, dass die eLb die über der Angemessenheit liegen jedes Jahr zur WoG-Erhöhung einen Änderungsbescheid bekommen werden. Er räumte aber ein, dass es passieren kann, dass ein SB vergisst, diese einzupflegen und dann die automatische Wiedervorlage und Änderungsbescheid natürlich nicht erfolgt.

Ob eine rechtliche Verpflichtung dazu besteht, konnte er mir so spontan nicht sagen!
Aber da er sehr darauf achtet, dass alle die ihnen zustehenden Leistungen bekommen, hat er das intern in seinem JC so geregelt.
Der Typ ist echt super. Ein Beispiel wie es laufen kann und laufen MUSS.
Fehler passieren auch dort, aber man kann den GF anrufen. Seine Nummer ist veröffentlicht.
Ich bin froh, dass ich wieder in diesem JC bin.

Flip

Zitat von: Heinz-Otto am 25. Januar 2022, 12:10:37So, der GF meines JC den ich von früher - getrennte Trägerschaften - kenne und der absolut korrekt handelt und pro eLb eingestellt ist hat mich heute angerufen, weil meine Verzinsung nicht vorgenommen wurde. Er entschuldigte sich und bat um etwas Geduld.

Diese Gelegenheit habe ich genutzt um ihn zu fragen, ob es softwaretechnisch möglich ist, im Falle einer Anpassung der Angemessenheit der KdU automatisch Änderungsbescheide zu versenden.
Es ist möglich!

Was hat bitte ein GF eines JCs eines zKT Ahnung von Allegro? Wenn das alles mit Lämmkom, Prosoz, Ikol oder mit was auch immer die arbeiten gehen sollte: prima.

Und was ist für dich immer noch nicht verständlich, dass man natürlich mit Wiedervorlagen im Programm arbeiten kann, dass diese aber wenig nutzt, wenn man kein Fristendatum kennt? Nochmals: Anders als z. B. das Datum des Ablaufs der Heizkostenabschläge, den ich in der HK-Abrechnung finde, kennt man das Datum nicht, an dem die Kommune mal willens ist, ihre KdU-Richtlinien zu ändern. Es bedarf keiner Ermittlungen ins Blaue hinein. Es bedürfte auch keiner WVL für die Heizkostenabschläge, auch da ist eigentlich der Leistungsempfänger zur Mitwirkung verpflichtet. Wenn das aufgrund gewünschter Verwaltungsvereinfachung gemacht wird, ist das rein freiwillig.

Heinz-Otto

Lol.
Wann weiß aber ob und ab wann die Angemessenheit neu festgesetzt wurde ;)
Darum geht es doch, dass dann auch eine Anpassung der Bescheide erfolgt.

Deine Argumentation " ins Blaue hinein" geht fehl. Darum geht es nicht.


Sheherazade

Zitat von: Heinz-Otto am 25. Januar 2022, 14:52:21
Wann weiß aber ob und ab wann die Angemessenheit neu festgesetzt wurde ;)
Darum geht es doch, dass dann auch eine Anpassung der Bescheide erfolgt.

Du meinst, umgehend nach Änderung der Angemessenheitsgrenzen sollen alle Leistungsakten durchgeackert werden, um festzustellen, welche Bedarfsgemeinschaften derzeit eine unangemessen hohe Miete zahlen?
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Heinz-Otto

Zitat von: Sheherazade am 25. Januar 2022, 15:00:00
Du meinst, umgehend nach Änderung der Angemessenheitsgrenzen sollen alle Leistungsakten durchgeackert werden, um festzustellen, welche Bedarfsgemeinschaften derzeit eine unangemessen hohe Miete zahlen?

Das ist doch die ganze Zeit die Frage und auch Thema des TO. Ob dann eine Änderung von Amts wegen zu erfolgen hat oder nicht.

Mein JC ist der Meinung ja. Was logisch wäre, da zustehende Leistungen die durch Rechtsvorschriften, Gesetzesänderungen etc. entstehen oder sich ändern auch ohne gesonderten Antrag zu gewähren sind, da sie vom Antrag umfasst sind. Siehe ebenfalls oben, und meine "Argumente" und Beispiele wo das zutrifft (Schulpaket, Corona-Einmalhilfe...)

Das Durchackern war das bisherige fadenscheinige "Hauptargument" der anderen.
Welches ich - zumindest für gE - gleich zu Anfang entkräftet habe, da ja auch bei anderen Fristen das JC Aufforderungen zur Mitwirkung versendet, ohne jede Akte durchackern zu müssen. Nämlich ganz einfach über Wiedervorlage. Und dieses "Instrument" müssen haben auch zkT
Anders kann man das gar nicht regeln. Es gibt keine Verwaltung, die sich Akten nicht auf Wiedervorlage und Überwachung von Fristablauf legen kann.

Flip

Zitat von: Sheherazade am 25. Januar 2022, 15:00:00

Du meinst, umgehend nach Änderung der Angemessenheitsgrenzen sollen alle Leistungsakten durchgeackert werden, um festzustellen, welche Bedarfsgemeinschaften derzeit eine unangemessen hohe Miete zahlen?

Er meint offenbar, das JC könnte sich für ein imaginäres Datum einer möglichen Änderung der KdU-Richtlinie oder des WoGG eine Wiedervorlage legen. Ich weiß nicht, was er daran nicht versteht, dass man einen festen Termin überwachen kann, aber keinen unbekannten.

Zitat von: Heinz-Otto am 25. Januar 2022, 14:52:21Deine Argumentation " ins Blaue hinein" geht fehl. Darum geht es nicht.

Darum geht es sehr wohl. Wenn du die Ausführungen des BSG nicht verstehst, ist das jedoch nicht mein Problem.

Zitat von: Heinz-Otto am 25. Januar 2022, 15:13:15Welches ich - zumindest für gE - gleich zu Anfang entkräftet habe,

An fehlender Einbildungskraft ermangelt es dir jedenfalls nicht. Wohl aber am (Rechts)verständnis.





Sheherazade

Zitat von: Flip am 25. Januar 2022, 15:15:03
Ich weiß nicht, was er daran nicht versteht, dass man einen festen Termin überwachen kann, aber keinen unbekannten.

Ich auch nicht.  :weisnich:
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Heinz-Otto

Oh mann, ich schrieb oben schon, dass man in einem Programm auch hinterlegen kann, wer unangemessene KdU bezieht.
Per Filter könnte man diese dann abrufen. Oder wie sonst wissen JC, dass sie die BK-Abrechnung schon im Juni des Folgejahres anfordern können, wenn einer z. B. Abrechnungszeitraum Juni-Mai hat?
Wie machen die das bloß?
Also auch ein bisschen den Verlauf der Diskussion beobachten ;)

Das ging alles etwas durcheinander, weil ihr behauptet habt, man könne das softwaretechnisch nicht umsetzen.
Das entkräftete ich mit dem Beispiel der Wiedervorlage.
Und habe sogar noch Beispiele gebracht, was man alles einstellen kann.
ZitatNachrichten, Erinnerungen und Hinweise in Form von Bearbeitungsaufforderungen
Man kann in jedem Datensatz spezielle Merkmale und Besonderheiten der BG eingeben und später gezielt danach filtern.
Das ist das Prinzip von Datenbanken ;)

Im Falle einer Erhöhung also Filter aktivieren, entsprechende BG neu bescheiden.
Schon seltsam, dass mein JC das hin bekommt, alle anderen aber nicht?

Sheherazade

Zitat von: Heinz-Otto am 25. Januar 2022, 15:30:44Schon seltsam, dass mein JC das hin bekommt, alle anderen aber nicht?

Das liegt dann ggf. an den unterschiedlichen Softwarevoraussetzungen, darauf wurdest auch auch schon hingewiesen.

Zitat von: Flip am 25. Januar 2022, 14:26:07
Was hat bitte ein GF eines JCs eines zKT Ahnung von Allegro? Wenn das alles mit Lämmkom, Prosoz, Ikol oder mit was auch immer die arbeiten gehen sollte: prima.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Yavanna

In Allegro gibt es die tatsächliche Kaltmiete und die berücksichtigte. Im besten Fall, stimmen die Werte überein, bei unangemessene KDU eben nicht. Die Betriebskosten fließen ganz, Abzug erfolgt bei KM. Es gibt aber mehrere Gründe, warum eine Differenz entstehen kann...
Diese eine Position filtert das Programm nicht.

Und dass ein Geschäftsführer anruft und sich für irgendwas entschuldigt... Naja...  :flag:

Heinz-Otto

#42
Zitat von: Yavanna am 25. Januar 2022, 18:34:39
Und dass ein Geschäftsführer anruft und sich für irgendwas entschuldigt... Naja...  :flag:

Glaubst du mir nicht? Müsste ich meine Identität dadurch nicht preis geben, würde ich es dir gerne beweisen.
Das Gespräch dauerte sogar 28:39 Minuten.

Du bist wohl auch eine von denen, die im JC arbeitet? H4 Fragen stellst du jedenfalls nicht.

Dass es GF gibt, die absolut korrekt arbeiten und H4 kritisch und PRO eLb sind, kommt wohl so selten vor, dass sich das Bedienstete gar nicht vorstellen können?
Ich formuliere es mal krass.
Ich denke, eine Großzahl von JC sind darauf ausgerichtet, möglichst Gelder zu sparen und über die Gesetzes- und Rechtslage möglichst wenig bescheid zu wissen.
Die Erfolgsquote kann sehr hoch sein, weil viele sich sich wehren. Das kann sich finanziell lohnen, sich unwissend zu stellen und den eLb nicht aufzuklären, oder halt versehentlich das Recht falsch anzuwenden.




Fettnäpfchen

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Die Antwort sowie die Nummer der Antwort passt hervorragend zu deiner Signatur!
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MfG FN
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Heinz-Otto

Mir kann es egal sein. Mein JC macht es.
Und wenn jemand meint, man muss bei einer kontroversen Diskussion persönlich werden, dann ist das so.
Geht in Foren anscheinend nicht anders. Das ist schade.