Folgen einer Hausübertragung an das Kind

Begonnen von Mustima, 26. Januar 2022, 18:41:52

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Mustima

Hallo,

ich habe von meinen Eltern ein Haus geerbt, welches ich auch trotz Hartz4-Bezug behalten durfte. Die Größe wurde anerkannt, solange mein Kind dort wohnt, sonst wäre das Haus zu groß und müsste verkauft werden. Eine Bedarfsgemeinschaft besteht schon nicht mehr, da er über 25 Jahre ist.
Die Überlegung wäre das Haus auf mein Kind zu übertragen und mir dann lebenslanges Wohnrecht einzuräumen. In die Bedürftigkeit würde ich somit nicht fallen und wäre mit dem Haus, als Wohnort, bis zum Tod abgesichert. Wohngeld wird mit Sicherheit auch dann nicht bezahlt.
Fraglich ist nun wie das Amt reagieren würde. Wenn der Hartz4-Bezug dadurch wegfallen würde, dann ist diese Option hinfällig.

Hat jemand vielleicht so eine Erfahrung mal gehabt oder kann ungefähr die Reaktion vom Amt einschätzen?
Über Rat wäre ich sehr dankbar.

Depri2022

Was denn nun?
Wäre Einkommen / Rente für den Lebensunterhalt vorhanden und das Wohnrecht soll kostenfreies Wohnen beinhalten?
Warum verkauft man das Haus nicht an das Kind und macht sich mit dem Erlös ein schönes Leben?

Als Hilfebedürftiger daef man das Grundstück nicht verschenken.
Es wäre ja eine Schenkung, wenn auch mit einer Bedingung

justine1992

Zitat von: Mustima am 26. Januar 2022, 18:41:52In die Bedürftigkeit würde ich somit nicht fallen
Beziehst Du jetzt kein ALG2? Würdest Du danach keins beziehen?
Du wohnst jetzt dort?
Wird das Haus auch noch angemessen sein, wenn Dein Sohn nicht mehr dort wohnt?
Ich freue mich, wenn es regnet, denn wenn ich mich nicht freue, regnet es auch.

Yavanna

Im schlimmsten Fall, kann das JC dich auffordern, die Schenkung rückgängig zu machen §530 BGB. Und du musst es dann verwerten.

Mustima

Warum ich das Haus nicht an das Kind verkaufe? Das hat viele Gründe und ein schönes Leben habe ich davon ganz sicher nicht. Das spielt auch keine Rolle.
Die Frage ist schlussendlich, ob der Bezug nach der Schenkung gestrichen werden könnte.
Thema Bedürftigkeit: Damit meinte ich, dass sich meine jetzige Situation nicht verändert. Ich wohne dort wie jetzt auch nur, dass es nicht mehr mein Vermögen ist. Sollte das Amt nun feststellen, dass ich mehr Geld bräuchte durch Krankheit etc. Ich also eine größere Bedürftigkeit habe dann ist es mir auch bewusst, dass die Schenkung 10Jahre danach rückgängig gemacht werden kann.

Depri2022

Ja, denn Du hast nur Verwertungsschutz durch selbst bewohnen mit deinem Sohn.
Du kannst veräußern und Dir vom Erlös eine Wohnung und Leben über x Jahre leisten.
Verschenken des Vermögens geht nicht. Dann null Leistungen für Dich.
Du kannst deinem Sohn das Grundstück übertragen mit einer Rentenzahlung für Dich. Diese Rente müsste dann deinen Bedarf (KV,Lebensunterhalt,Beteiligung an den Verbrauchskosten) decken.
Er kann sich also aussuchen ob 1000 Euro an die Bank oder an Dich um Hauseigentümer zu sein

Sheherazade

Zitat von: Mustima am 27. Januar 2022, 08:36:02
Die Frage ist schlussendlich, ob der Bezug nach der Schenkung gestrichen werden könnte.

Ja, denn es liegt nahe, dass man nicht bedürftig ist, wenn man Vermögen verschenkt.

Wenn du das Haus deinem Sohn erhalten möchtest, dann verkaufe es ihm. Mit eingetragenem Wohnrecht für dich geht das auch zu einem günstigerem Preis. Von dem Verkaufserlös kannst du dann unabhängig vom Jobcenter dein Leben gestalten.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Mustima

Danke für die Antworten. Bei einem Verkauf kommen max. 120.000€ raus. Man kann sich dann vorstellen in welchem Zustand das Haus ist. Davon bis zur Rente alles zu finanzieren wäre möglich aber viel zur Verfügung ist da sicherlich nicht. Zusätzlich zur jetzigen Situation käme dann Miete und Krankenversicherung etc.
Der Verkauf ans Kind käme nicht in Frage.
Aber so wie es scheint ist der Verkauf also dann bei Auszug des Kindes unvermeidbar.
Danke für die Hilfe.