SB behauptet, dass ich keine Termine wahrgenommen habe in der Vergangenheit

Begonnen von T89, 27. Januar 2022, 14:10:04

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T89

Hallo zusammen,

seit ca. einem halben Jahr habe ich einen ''neuen'' SB. Kurz zu seinen charakterlichen Eigenschaften:

~ scheint sehr motiviert zu sein
~ möchte wohl besonders gut auffallen bei der Teamleitung
~ scheint auf den ersten Eindruck einfühlsam und verständnisvoll zu sein, dies ist aber nur Taktik (meiner Ansicht nach)


Nun zum Thema selbst:

ich erhielt eine Maßnahmenzuweisung (aufgrund der Pandemie in meinen Augen völlig sinnbefreit, wobei Maßnahmen dies eh sind, da sie nur der Statistik dienen) mit noch keinen genauen ''Antrittsdaten''. Dies wird mir separat mitgeteilt per Post. Nun wird ganz nebenbei behauptet von ihm, dass ich in der Vergangenheit keine (persönlichen) Termine bei ihm wahrgenommen habe. Dies ist natürlich völliger Quatsch und eine dreiste und unverschämte Lüge. Ich hatte erst einen Termin bei ihm, welchen ich auch wahrgenommen hatte vor einigen Monaten. Natürlich lässt sich das auch nachweisen in Form von einem Geldeingang (für die Bahnfahrkarte) und mitgegebene Stellenangebote (sind datiert).

Zuerst gilt ja, dass das JC mir nachweisen müsste, dass ich überhaupt irgendwelche weiteren Folgetermine bekommen habe. Dann - auch interessant - bekam ich vor ca. einem Monat nur einen Hinweis von ihm, dass persönliche Termine nur in Ausnahmefällen, dazu noch unter 2G+, möglich wären.

Ich möchte mir diese dreiste Lüge nicht gefallen lassen. Wie sollte ich nun vorgehen? Ich habe nämlich irgendwie den Verdacht, dass er ganz still und heimlich mich über diese ''Methode'' komplett aus dem Bezug werfen möchte. Denn es heißt ja, dass man ab einer gewissen Anzahl an ''nicht wahrgenommenen Terminen beim JC'', einfach mal mit einer kompletten Einstellung aller Leistungen rechnen muss - ohne Angabe von wichtigen Gründen (AUB,..).

Also noch mal: ehrlich, ich hatte bisher nur einen Termin bei ihm, welchen ich wahrgenommen hatte. Das ist auch die Wahrheit, denn was hätte ich davon, hier im Forum irgendwas zu behaupten.
Ich bin - dank dieses Briefes - schon wieder am zittern vor Aufregung und Stress.


Liebe Grüße!

Sheherazade

Kannst du diesen Brief mal bitte anonymisiert hier einstellen oder die entsprechende Textstelle wortgetreu hier eintippen? Es kann ja sein, dass du seine Formulierung der Tatsache, dass du nur wenige Termine hattest in den letzten Monaten, missverständlich ausgelegt hast.

Zitat von: T89 am 27. Januar 2022, 14:10:04Nun wird ganz nebenbei behauptet von ihm, dass ich in der Vergangenheit keine (persönlichen) Termine bei ihm wahrgenommen habe.

Ein Sanktionsschreiben scheint das ja nicht zu sein, was solche angeblichen Vorwürfe in der Maßnahmezuweisung zu suchen haben, entzieht sich mir.

"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

T89

Hi,

danke für deine schnelle Antwort. Deine Gedanken dazu sind interessant, da die Formulierung in der Tat durchaus verwirrend ist. Da ich ungerne Kopien hochlade (aus Sorge, dass ich irgendwas vergesse zu schwärzen), tippe ich das 1:1 mal ab.

Nach § 15 SGB II soll mit jedem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen eine Eingliederungsvereinbarung geschlossen werden. Die (NAME DES JC) hat - vertreten durch Ihren Jobcoach (Name des SB) - in der jüngsten Vergangenheit mehrere vergebliche Anläufe unternommen, Ihnen eine Eingliederungsvereinbarung anzubieten. Sie wurden zu mehreren Gesprächsterminen eingeladen, zu denen Sie nicht erschienen sind. Eine Eingliederungsvereinbarung konnte mit Ihnen bislang nicht abgeschlossen werden.

Fettmarkierung von mir.
Ja, es liegt keine EGV vor, da ich diese damals mitgenommen hatte mit der Info, dies zu prüfen. Aktuell gibt es also keine - von mir unterzeichnete - EGV. Ich wollte es nämlich auf einen VA ankommen lassen, denn ich meine gelesen zu haben, dass man erst dann sinnvoll einen möglichen Widerspruch einreichen könnte.

Richtig, das ist eine Maßnahmenzuweisung mit Inhalten, die in meinen Augen völlig unnötig sind in solchen Schreiben.

Ebenfalls: bei mir wurde vor ca. einem Jahr die Erwerbsunfähigkeit entschieden nach Aktenlage. Hatte dann einen Termin beim Ärztlichen Dienst der Deutschen Rentenversicherung und wurde von der dort anwesenden Ärztin auch für erwerbsfähig eingestuft. Der ganze ''Prozess'' bei der Deutschen Rentenversicherung ging ca. 6 Monate. Dann im Oktober '21 hatte ich meinen ersten und bisher einzigen Termin bei diesem SB. Wenn er so auf diese EGV pocht, dann soll er sie doch per VA mir zukommen lassen.

Steve79

Vielleicht nicht gleich den Teufel an die Wand malen: er kann dich auch nur verwechselt haben mit den Terminen, die haben jeweils mehrere hundert Kunden zu bearbeiten (300?).
Solange du alles belegen kannst kann dir nichts passieren. Und ganz aus dem Bezug fliegen ist nicht so einfach und du kommst auch wieder rein wenn du im Recht bist.

Sheherazade

Zitat von: T89 am 27. Januar 2022, 14:30:38
Die (NAME DES JC) hat - vertreten durch Ihren Jobcoach (Name des SB) - in der jüngsten Vergangenheit mehrere vergebliche Anläufe unternommen, Ihnen eine Eingliederungsvereinbarung anzubieten. Sie wurden zu mehreren Gesprächsterminen eingeladen, zu denen Sie nicht erschienen sind.

Da würde ich den Herrn glatt mal anschreiben und fragen, wann denn da welche Einladungsschreiben an dich rausgegangen sein sollen, da bei dir nichts angekommen ist. Denn Termine, die dir unbekannt sind, kannst du auch nicht wahrnehmen.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

T89

@Steve79
Danke für deine Meinung dazu. Grundsätzlich stimme ich dir da zu, aber ihm würde ich das definitiv zutrauen.

@Sheherazade
Exakt, ich wollte mir nur mal die Meinung von anderen Leuten hier dazu ''anhören''. Ich werde da einen Dreizeiler verfassen mit der Info, dass ich bei ihm erst einen Termin hatte und diesen auch wahrgenommen hatte. Dann ''bitte'' ich noch um eine Klarstellung, denn für mich ist das definitiv eine dreiste Lüge, sofern ich die Formulierung da wirklich nicht falsch verstehe, aber für mich klingt das eindeutig.

Fettnäpfchen

T89

Zitat von: T89 am 27. Januar 2022, 14:30:38bei mir wurde vor ca. einem Jahr die Erwerbsunfähigkeit entschieden nach Aktenlage. Hatte dann einen Termin beim Ärztlichen Dienst der Deutschen Rentenversicherung und wurde von der dort anwesenden Ärztin auch für erwerbsfähig eingestuft.
Also das JC hat dich als erwerbsunfähig eingestuft und der RV als erwerbsfähig?
Das RV Gutachten hat Vorrang. Hat das JC dieses schon vorliegen?
Wo ist der Unterschied genau zwischen den beiden Gutachten?

MfG FN
Meine Beiträge beinhalten oder ersetzen keine anwaltliche Beratung oder Tätigkeit.
Für eine verbindliche Rechtsberatung und -vertretung suchen Sie bitte einen Anwalt auf.
Wer das Ziel kennt, kann entscheiden. Wer entscheidet, findet Ruhe. Wer Ruhe findet, ist sicher. Wer sicher ist, kann überlegen. Wer überlegt, kann verbessern. (Konfuzius)
Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

T89

Gegen Ende 2020 wurde ich vom JC als erwerbsunfähig eingestuft nach Aktenlage. Dann, ca. einen Monat später, nahm die Deutsche Rentenversicherung mit mir Kontakt auf zwecks Überprüfung. Nach monatelangem warten stand dann ein Untersuchungstermin bei der Deutschen Rentenversicherung statt und die dort anwesende Ärztin stufte mich dann als erwerbsfähig (zum Glück) ein. Der Termin war im September 2021. Einen Monat später, also im Oktober 2021, bekam ich einen Einladungstermin von dem SB (welcher das behauptet) und diesen nahm ich selbstverständlich war.

Ein Gutachten von der Deutschen Rentenversicherung muss dem JC vorliegen, sonst hätte man mich sicherlich nicht eingeladen. Es wurde dann kurz über die aktuelle Lage gesprochen, ein Profiling wurde erstellt und am Ende wurde mir dann eine EGV ausgehändigt, die ich zwecks Überprüfung mitnahm. Das alles war an dem einzigen und bisher letzten ''Einladungstag'' bei diesem SB.

Den Unterschied kann ich mir nur so erklären: das JC erklärte mich nach Aktenlage für erwerbsunfähig (das empfand die Ärztin der Deutschen Rentenversicherung übrigens auch als sehr seltsam und schwammig) und sie meinte auch zu mir, dass nichts für eine erwerbsunfähig stünde. Auf meine Frage, ob sie mich denn als erwerbsfähig einstuft, kam nur ein ''ja, ich habe Sie untersucht und wüsste jetzt auch nicht, warum ich sie als erwerbsunfähig einstufen sollte. Das Gutachten geht so schnell wie möglich raus an das JC''.

War übrigens eine sehr freundliche und liebevolle Ärztin - was ja nicht selbstverständlich ist.

Fettnäpfchen

T89

Jetzt habe ich es verstanden.
Dass das JC dich in Ruhe gelassen hat bis der RV durch war ist korrekt.
Den Termin hast du nachweislich wahrgenommen ist ebenso korrekt.
Das Gutachten hast du ja hoffentlich bekommen? und zwar bei dem Termin:
Zitat von: T89 am 27. Januar 2022, 15:40:52Ein Gutachten von der Deutschen Rentenversicherung muss dem JC vorliegen, sonst hätte man mich sicherlich nicht eingeladen. Es wurde dann kurz über die aktuelle Lage gesprochen, ein Profiling wurde erstellt und am Ende wurde mir dann eine EGV ausgehändigt, die ich zwecks Überprüfung mitnahm.
Ansonsten solltest du das anfordern damit du genau weißt was Sache ist und was das JC fordern darf und was nicht!

Zitat von: T89 am 27. Januar 2022, 14:30:38Nach § 15 SGB II soll mit jedem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen eine Eingliederungsvereinbarung geschlossen werden. Die (NAME DES JC) hat - vertreten durch Ihren Jobcoach (Name des SB) - in der jüngsten Vergangenheit mehrere vergebliche Anläufe unternommen, Ihnen eine Eingliederungsvereinbarung anzubieten. Sie wurden zu mehreren Gesprächsterminen eingeladen, zu denen Sie nicht erschienen sind. Eine Eingliederungsvereinbarung konnte mit Ihnen bislang nicht abgeschlossen werden.
soll das alles gewesen sein dann brauchst du nichts unternehmen denn im JC interessiert sich niemand für die falsche Angabe der vielen Kontaktversuche..
war es nicht alles dann kann man mangels Informationen schlecht was vernünftiges zum weiteren Vorgehen schreiben.

MfG FN
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Mach es: Sei stärker als deine stärkste Ausrede.

Kopfbahnhof

Zitat von: T89 am 27. Januar 2022, 15:40:52Ein Gutachten von der Deutschen Rentenversicherung
Hast du es nicht bekommen?
Dann solltest du es dir von der RV Zusenden lassen.
Ich würde Wissen wollen, was da genau drin steht.

Für das JC ist das Gutachten der RV bindend, aber nicht das vom ÄD JC, das hat sich mit dem von der RV Erledigt.

Den SB würde ich einfach blubbern lassen.
Erst wenn eine Sanktion ins Haus steht, würde ich reagieren.
Nicht, dass er unnötig aus seinem Büroschlaf geweckt wird ;-)