Artzrechnung für gesetzl. vorgeschr. Gutachten Führerschein

Begonnen von mc_oyzo, 26. Januar 2022, 22:22:53

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mc_oyzo

Hllo zusammen,
folgender Annahme:

Status:
Bewilligt ist ,,Corona"-Hartz IV (also vereinfachter Zugang ohne Vermögensprüfung) da Selbständig, Einkommen derzeit quasi null, Pflichtversichert in der gesetzl. Krankenversich.

Ich musste zu zwei Ärzten für Gutachten, welche man zur Verlängerung des Führerscheins Klasse CE (früher LKW) benötigt. Diese Untersuchungen sind neuerdings gesetzl. vorgeschrieben um die Fahrerlaubnisklasse CE ab dem 50 Lebansjahr verlängert zu bekommen (Gesetzlich bestimmt ist dies in der Anlage 5 zur Fahrerlaubnisverordnung (FeV)).

Ich benötige diese Führerscheinklasse nicht beruflich, jedoch wollte ich diese bereits erworbene Führerscheinklasse auch nicht verlieren.
Es sind erhebliche Kosten entstanden: Augenarzt € 100, Hausarzt € 20
Die Krankenkasse lehnt eine Kostenübernahme im Rahmen eines Antrages ,,Erstattung von Zuzahlungen" ab, da diese Untersuchungen nicht als Zuzahlungen gelten und die restl. Zuzahlungen die Zumutbarkeitsgrenze von 2% nicht überschreiten.

Kann ich evtl. eine Kostenübernahme beim Jobcenter beantragen?
Wenn ja, unter welchen Begriff fällt das (Sonderbedarf/Mehrbedarf/Härtefall, ... ) und auf welchen Passus des SGB beziehe ich mich?



Gruß
Martin

Flip

Beantragen kann man alles. Aber mit

Zitat von: mc_oyzo am 26. Januar 2022, 22:22:53Ich benötige diese Führerscheinklasse nicht beruflich,

gibt es keine Grundlage, das als Bedarf anzuerkennen. Es ist weder zur Sicherung des Lebensunterhalts notwendig noch dient es der beruflichen Eingliederung.

Weiß das Jobcenter überhaupt von den FC-Klassen? Wahrscheinlich nicht, sonst hätte man dich doch schon längst als Berufskraftfahrer vermittelt, die werden ja gerade händeringend gesucht.

Meph1977

#2
Wenn er Berufskraftfahrer ist dann sind der Führerschein und die dafür vorgeschriebenen Untersuchungen zur beruflichen Eingliederung erforderlich. Und ich denke auch wenn er keiner ist würde sich mit dem Verlust des Führerscheins seine Qualifikation verschlechtern. Kommt natürlich drauf an was sein Beruf ist. Bei Bankkaufmann und LKW Führerschein würde ich dir zustimmen. Bei Schlosser und LKW Führerschein nicht.
Seid vorsichtig was ihr dem JC erzählt. Die machen aus nem französischen Rotwein eine rothaarige Französin und drehen euch noch eine BG mit der Französin an.

Flip

Ich gehe erstmal davon aus, was der TE schreibt und das war nunmal:

Zitat von: mc_oyzo am 26. Januar 2022, 22:22:53Ich benötige diese Führerscheinklasse nicht beruflich,

und er scheint ja auch nicht interessiert zu sein, sie beruflich zu nutzen. Sonst hätte er wahrscheinlich schon längst einen Job in dem Bereich.

mc_oyzo

ZitatUnd ich denke auch wenn er keiner ist würde sich mit dem Verlust des Führerscheins seine Qualifikation verschlechtern. Kommt natürlich drauf an was sein Beruf ist. Bei Bankkaufmann und LKW Führerschein würde ich dir zustimmen. Bei Schlosser und LKW Führerschein nicht.

Das leuchtet ein, ähnlich würde wohl auch das JC "denken".

Danke für Eure Diskussionsbeiträge  :smile: