Bürgergeld: Totalsanktion für Job-Verweigerer seit 28. März 2024 möglich
(Stand: 07.04.2024)
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Hartz IV ist der umgangssprachliche Begriff für das Vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt, welches - wie die gleichnamigen Gesetze 1 bis 3 - von der sog. Hartz-Kommission unter der Führung von Peter Hartz maßgeblich erarbeitet wurden.
Das 1. Gesetz trat am 01.01.2003 in Kraft, das 4. ist das letzte Gesetz in der Reihe der Gesetze für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt und trat am 01.01.2005 in Kraft.
Mit dem Vierten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt wurden die bisherige Arbeitslosenhilfe und die Sozialhilfe für Erwerbsfähige in einem neuen Leistungssystem, der Grundsicherung für Arbeitsuchende (Zweites Buch Sozialgesetzbuch - SGB II) zusammengeführt.
Seither gab es viele inhaltliche Änderungen, die Umbenennung der gesetzesinternen Bezeichnung der Leistung von Arbeitslosengeld und Sozialgeld in Bürgergeld ist nur die Jüngste.
Es handelt sich trotz dieser Änderungen weiterhin um das Leistungssystem der Grundsicherung für Arbeitsuchende im SGB II, somit also um Hartz IV.
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