Abschließende EKS gefordert (was dazu?)

Begonnen von Zara, 30. Januar 2022, 09:18:44

⏪ vorheriges - nächstes ⏩

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Zara

Guten Tag,

das JC fordert mit seinem Schreiben die abschließende EKS zu meiner Selbstständigkeit (Kleingewerbe). Muss ich auch alle Ein-und Ausgangsrechnungen zufügen? Das dürfte online sehr schwierig sein bei der Masse (3 dicke Ordner). Und ins JC rein kommt man nur mit Termin und 2G!
Im Schreiben ist zwar (zunächst) nur die EKS gefordert und ein Hinweis, wie Kontoauszüge zu schwärzen sind, aber aufgrund der Drohung, wenn nicht alles komplett kommt, dann Rückzahlung der kompletten Leistungen, habe ich etwas Angst! Kontoauszüge habe ich bereit, ebenso eine EÜR und die EKS. Die 3 Ordner Rechnungen müsste ich erst noch Einscannen und schwärzen. Aber wie gesagt, das alles online einreichen ist schier unmöglich.

Hier der Text:

Anforderung von Unterlagen zur endgültigen Festsetzung des Leistungsanspruchs
Sehr
mit Bescheid vom 07.06.2021 wurden Ihnen und den mit Ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen
Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts für die Zeit vom 01.06.2021 bis 31.12.2021 vorläufig bewilligt (§
41a Absatz 1 Zweites Buch Sozialgesetzbuch - SGB II).
Um über Ihren Leistungsanspruch endgültig entscheiden zu können, werden noch folgende Unterlagen von Ih-
nen und den mit Ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen zur Selbständigkeit benötigt:
Anlage EKS mit abschließenden Angaben
Hinweis
Sollten Sie oder die mit Ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen bis zum unten genannten Termin
der Nachweis- oder Auskunftspflicht nicht nachkommen und die erforderlichen Unterlagen nicht oder nicht voll-
ständig einreichen, werde ich feststellen müssen, dass kein Leistungsanspruch bestand (§ 41a Absatz 3 SGB II)
Dies bedeutet, dass die in diesem Zeitraum nur vorläufig bewilligten Leistungen in voller Höhe zu erstatten sind
Bitte reichen Sie mir diese Nachweise bis 01.02.2022 ein.
Mit freundlichen Grüßen
Jobcenter
Dieses Schreiben wurde maschinell erstellt und ist auch ohne Unterschrift wirksam

Anlagen:
Antwortvordruck
Anlage EKS (Anzahl: 1)
Hinweis:
Bitte reichen Sie die Unterlagen/Nachweise ausschließlich in Kopie ein. Die eingereichten Unterlagen werden
nach einer kurzen Aufbewahrungsfrist endgültig vernichtet.
Bei der Vorlage der Kontoauszüge sind Schwärzungen von besonderen Arten personenbezogener Daten grund-
sätzlich zulässig. Hierzu gehören beispielsweise Angaben über politische Meinungen, religiöse und weltanschau-
liche Überzeugungen, Gewerkschaftszugehörigkeit, Gesundheit oder Sexualleben.
Die Möglichkeit der Schwärzung besteht jedoch nur bei Ausgabenbuchungen, nicht bei Einnahmen. Geschwärzt
werden dürfen nur bestimmte Passagen des Empfängers und Buchungstextes bei Ausgabenbuchungen. Dabei
muss der zu Grunde liegende Geschäftsvorgang für die Prüfung durch das Jobcenter plausibel bleiben. So wäre
beispielsweise bei der Überweisung von Mitgliedsbeiträgen für politische Parteien eine Schwärzung des Namens
einer Partei in einem Kontoauszug dann möglich, wenn als Verwendungszweck
"Mitgliedsbeitrag" noch erkenn-
bar bleibt.

Sheherazade

Ich lese nur, dass das Jobcenter die EKS haben möchte, mehr nicht. Von mir würden sie dann auch nur das bekommen.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Zara

Zitat von: Sheherazade am 30. Januar 2022, 09:24:32
Ich lese nur, dass das Jobcenter die EKS haben möchte, mehr nicht. Von mir würden sie dann auch nur das bekommen.

Das lese ich auch. Mich macht nur der Schlussabsatz nachdenklich, wegen dem Schwärzungshinweis und dass man alles nur in Kopie einreichen soll.

Sheherazade

Das sind Standarderläuterungen, mehr nicht. Was von dir explizit gefordert wird, steht oben.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Zara

Zitat von: Sheherazade am 30. Januar 2022, 09:29:06
Das sind Standarderläuterungen, mehr nicht. Was von dir explizit gefordert wird, steht oben.

Da bräuchte ich so gesehen nichtmal Kontoauszüge oder die EÜR einreichen?

Sheherazade

Meines Erachtens nicht, steht nicht bei den angeforderten Unterlagen. Sollten doch welche benötigt werden, wird man sich bei dir melden.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Zara

Zitat von: Sheherazade am 30. Januar 2022, 09:38:15
Meines Erachtens nicht, steht nicht bei den angeforderten Unterlagen. Sollten doch welche benötigt werden, wird man sich bei dir melden.

Okay. Ich überlege gerade, wie ich es online am Besten einreiche:
Mein Partner ist der ,,Bedarfsgemeinschaftsführer". Das Schreiben ging aber an mich.
Reiche ich es nun mit meinem Partner ein unter der Onlineoption ,,Unterlagen nachreichen zum Weiterbewilligungsantrag von Juni 2021" oder logge ich mich mit meinem Benutzerkonto ein und sende es dort per Nachricht?  :weisnich:

Sheherazade

Ich würde die erste Option bevorzugen, die EKS als Nachricht ist vielleicht etwas ungünstig.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Zara

Zitat von: Sheherazade am 30. Januar 2022, 09:55:49
Ich würde die erste Option bevorzugen, die EKS als Nachricht ist vielleicht etwas ungünstig.

Okay. (Aber man kann der Nachricht auch Anlagen beifügen.)

Sheherazade

"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Zara

Habe die EKS nebst aller Kontoauszüge und EÜR noch am 30.01. via jobcenter.digital und zusätzlich zur Sicherheit nur die EKS nochmals per E-Mail ans JC geschickt. Nun habe ich Panik, dass sie am Ende sagen, die Unterlagen seien nicht vollständig, da ich keine Rechnungskopien dabei habe. Und ich die kompletten 6 Monate Leistung zurückzahlen muss. Oder muss ich mir da zunächst keine Gedanken machen? Schließlich wurde in der Aufforderung lediglich die EKS gefordert, aber der Zusatz, sollte die EKS nicht vollständig sein, müsse ich alles zurückzahlen, bereitet mir einfach Sorgen!  :wand:

Sheherazade

Rechnungskopien gehören grundsätzlich NICHT zur EKS.
"In Krisenzeiten suchen  die Intelligenten nach Lösungen, während die Schwachköpfe nach Schuldigen suchen." Totó 1898-1967

"Höher, schneller, weiter!" ist nicht das Problem. Das Problem ist: "Ich zuerst!", "Alles meins!" und "Mir doch egal!"

Zara

Zitat von: Sheherazade am 06. Februar 2022, 09:15:22
Rechnungskopien gehören grundsätzlich NICHT zur EKS.

Okay, dann dürfte mir diesbezüglich ja nichts passieren. Höchstens, dass die Rg. nachgefordert werden. Davon gehe ich aus. Habe diese vor Corona (da wurde keine EKS verlangt für 2. Hj. 2020 und 1. Hj. 2021) immer ohne Aufforderung dabei gefügt. Damals waren es aber noch nicht so viele, sie passten in einen schmalen Ordner. Dies ist jetzt nicht der Fall, da werde ich erstmal Tage mit kopieren und schwärzen beschäftigt sein!  :wand:

justine1992

Zitat von: Zara am 06. Februar 2022, 09:26:56Dies ist jetzt nicht der Fall, da werde ich erstmal Tage mit kopieren und schwärzen beschäftigt sein!
Bevor Du das vorauseilend anfängst, überleg Dir das mal. Es kann nicht sein, dass das so gewollt ist. Es kann nicht sein, dass andere LB das auch so machen. Überleg es Dir mal, wirklich.
Ich freue mich, wenn es regnet, denn wenn ich mich nicht freue, regnet es auch.

Zara

Zitat von: justine1992 am 06. Februar 2022, 09:47:09
Zitat von: Zara am 06. Februar 2022, 09:26:56Dies ist jetzt nicht der Fall, da werde ich erstmal Tage mit kopieren und schwärzen beschäftigt sein!
Bevor Du das vorauseilend anfängst, überleg Dir das mal. Es kann nicht sein, dass das so gewollt ist. Es kann nicht sein, dass andere LB das auch so machen. Überleg es Dir mal, wirklich.

Wie meinst Du das? Wenn es das JC fordert, bleibt mir ja keine andere Wahl.